Wer hat das Chaos angezettelt?

Die CDU in Thüringen hat eine „Lex Höcke“ erzwungen

 Der Artikel in der SüddZ v. 28./29.9.2024: „Rechtsbruch mit Ansage“ v. Wolfgang Janisch, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die Landtags-CDU in Thüringen hat sich mit ihrer Heuchelei und ihrem rüpelhaften Benehmen im Landtag keinen Gefallen getan. „Rechtsbruch mit Ansage?“ –  Rechtsbruch: nein; Rechtsstreit: ja! Aber wer hat denn den Streit angezettelt? Nicht die AfD! Der Zufall wollte es, dass der älteste unter den frisch gewählt Abgeordneten, Jürgen Treutler (AfD), als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des Landtags in Thüringen zu leiten hatte. Wäre er Mitglied der CDU-Fraktion gewesen, hätte natürlich niemand daran Anstoß genommen. Auch an seiner Rede nicht. Man muss die AfD nicht mögen. Man muss sie auch nicht wählen. Und rund zwei Drittel der Wähler tun das nicht.

Doch wer auch immer der älteste Abgeordnete ist, er leitet die konstituierende Sitzung und darf dem Gewohnheitsrecht folgend auch eine Antrittsrede halten bevor er in die Tagesordnung einsteigt. Treutler darf das, auch wenn er nicht der CDU, sondern der AfD angehört. In der Geschäftsordnung des Landtags steht nicht, dass die Amtshandlungen des Alterspräsidenten ohne jede Ansprache zu erfolgen hat. Außerdem steht es allen Abgeordneten frei, den Plenarsaal zu verlassen. Niemand wurde an seinen Stuhl gefesselt und gezwungen, sich die Rede von Jürgen Treutler anzuhören.

Und jetzt kommen wir zum Punkt: Kann ein Landtag vor seiner Konstituierung überhaupt irgendwelche Beschlüsse fassen? Nein, kann er nicht! Die Feststellung der Beschlussfähigkeit muss abgewartet werden. Erst dann kann man das Vorschlagsrecht zu Wahl des Landtagspräsidenten abändern, das bisher unangefochten bei der stärksten Partei lag, der AfD aber unbedingt entrissen werden sollte. Nun wird im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Der Landtag konnte dem ohne Weiteres einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen und diesen Wahlvorschlag der AfD einfach niederstimmen.

Darauf hätte der Thüringer Verfassungsgerichtshof, mit Gerichtspräsident Klaus von der Weiden an der Spitze, bestehen sollen, hat es aber nicht getan. Um das Maß voll zu machen, hat Richter von der Weiden hat durch sein Urteil seinen Sohn begünstigt, der Mitglied des Landtags in Thüringen ist. Etwas mehr Sachkunde, Objektivität und Unvoreingenommenheit stünde der SZ-Redaktion gut zu Gesicht.

Leserbrief an die SüddZ: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639

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PRESSENOTIZ: EU-WAHL ANGEFOCHTEN“

770 Anschläge

„Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 war nicht unmittelbar (direkt), nicht frei und vor allen auch nicht gleich.“ Unter dieser Schlagzeile hat eine Klägergemeinschaft von 20 Beteiligten, viele von Ihnen promovierte Akademiker aus verschiedenen Berufen, einen Tag vor Fristablauf beim Deutschen Bundestag eine Überprüfung der EU-Wahl in Gang gebracht. Die 20 Kläger rügen vor allem, dass Deutschland ein Bundesstaat ist und deshalb auch die EU-Abgeordneten länderweise zu wählen seien: nämlich im Saarland von den Saarländern, in Hessen von den Hessen, in Bayern von den Bayern, usw. In einem föderativen Ländergemeinschaft könne es keine gesamtdeutschen Bundesstimmen geben. „Wir werden damit bis vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe gehen“, kündigte der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, an.

München, den 8.8.2024

V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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EU-Wahl anfgefochten

Von:  Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An den Deutschen Bundestag. Hd. Frau Bärbel Bas, MdB, Die Präsidentin des Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Mit Rückschein

Es gilt das Datum der Zustellung am 8. August 2024

Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 war nicht unmittelbar (direkt), nicht frei und vor allen nicht gleich

Die vorgenannten Beteiligten des Verfahrens beantragen beim Deutschen Bundestag: Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 ist für rechtsfehlerhaft zu erklären. Gerügt wird insbesondere die verfassungswidrige Festlegung der Geltungsbereiche für die amtlichen Stimmzettel und die Verletzung der föderativen Staatsordnung.

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Daran sind doch die Wähler schuld: Die Pressenotiz

Im 20. Deutschen Bundestag konnte das Wahlergebnis nach der Wahl deshalb nur um 104 Zusatzsitze – sog. „Ausgleichsmandate“ – erhöht werden, weil die Wähler zu stur waren, um mehr als 34 „verbotene“ Direktmandate – sog. „Überhänger“ – in das Parlament zu wählen. Kann denn der Ausgleich größer sein als der Überhang? Ja, kann er, wie man am Bundestag sehr gut sehen kann. Der Ausgleich übersteigt den Überhang um das Dreifache. Und daran sind nicht die Zähler der Wahl, daran sind die Wähler schuld.

Zieht man beides voneinander ab, verbleiben 70 Ausgleichsmandate, bei denen leider der Überhang fehlt. Weil es dafür keinen Rechtsgrund gibt, wären diese 70 überzähligen Ausgleichsmandate unheilbar null und nichtig. „Ich bin kein Michael Kohlhaas, ich bin kein Don Quichotte. Ich bin ein Komiker“, sagt dazu Manfred Hettlage, aus München, auf seiner Internetseite. „Deshalb verlange ich vom Staatsoberhaupt, dagegen einzuschreiten. Die 70 überzähligen Mandatsträger müssen ermittelt werden und den Bundestag sofort verlassen!“

München, am 24. Juli 2024

V.i.S.d.P:  M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

Zum Hintergrund

Petition: https://www.manfredhettlage.de/petition-handfeste-staatskrise/#more-13237,

Streitschrift: https://www.manfredhettlage.de/75-jahre-bwahlg-streitschrift-zum-jubilaeum/#more-13224,

Vita mit Bild (Karrikatur): https://www.manfredhettlage.de/about/,

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= Pressenotiz: Drei Fälle, drei Klagen

Die Fehlbesetzungen im 20. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich geweigert, die gerügten Missstände zu beseitigen: Im Parlament sitzen deshalb zehn Wagenknecht-Dissidenten, die gar nicht gewählt worden sein können, weil das Bündnis-Sahra-Wagenknecht (BSW) bei der Wahl am 26. September 2021 noch überhaupt nicht auf den Stimmzetteln stand. Bei der Wahlwiederholung in Berlin am 11. Februar 2024 haben außerdem drei Abgeordnete aus Hessen, Niedersachsen und NRW ein Mandat erhalten, obwohl sie in Berlin auf keiner Liste standen.

Und in den beiden Wahlkreisen Nr. 229/Passau und Nr. 242/Erlangen können die dort eingetretenen Leerstände nicht durch zügige Direktwahl mit den Erststimmen beendet werden. In allen drei Fällen hat eine Gruppe von mehr als 15 Beteiligten, die meisten von ihnen pro-movierte Akademiker, beim höchsten Gericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht. Der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, ist zuversichtlich: „Wir werden gewinnen. Die Rechtsfehler bei der Besetzung des 20. Deutschen Bundestages lassen sich nicht übersehen.“ Dazu seien sie zu offensichtlich, so Hettlage.

V.i.S.d.P. M. Hettlage, Nibelungenstr. 22. 80639 München

Hintergrund

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-wagenknecht-verfassungsbeschwerde/,

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-berlin-verfassungsbeschwerde/,

Zur Person des Autors: https://www.manfredhettlage.de/about/,

NotizZugriff.docx

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Der Fall Passau – Verfassungsbeschwerde

Von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe; Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Der Leerstand im Wahlkreis Nr. 229/Passau ist ungesetzlich und verfassungswidrig

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG (Aktenzeichen: ………… )

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Der Fall Berlin – Verfassungsbeschwerde

Von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771; Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Über die Volksvertreter wurden am 11.2.2024 in Berlin nicht länderweise abgestimmt.

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG (Aktenzeichen: ……………… )

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Der Fall Wagenknecht: Verfassungsbeschwerde

Von  Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe, Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Die zehn Wagenknecht-Dissidenten haben nicht rechtswirksam auf ihre Listenplätze bei der Partei DIE LINKE verzichtet.

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG

(Aktenzeichen: ……………… )

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Petition: Handfeste Staatskrise

Der Sachverhalt

Durch 104 „Ausgleichssitze“ werden im 20. Deutschen Bundestag die 34 sog. „Überhänge“ um 70 Köpfe turmhoch übertroffen. Vor allem aber ist über die nachträgliche Aufstockung der Sitze niemals richtig abgestimmt worden. Deshalb tummeln sich im 20. Deutschen Bundestag 138 „Blinde Passagiere“, die dort nichts verloren haben. Das ist eine handfeste Staatskrise.

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75 Jahre BWahlG

Unsere Streitschrift zum Jubiläum

Geprägt von Willkür und Verfassungsbruch: der 20. Deutsche Bundestag

von

Dr. Manfred C. Hettlage, verantwortlich i.S.d.P; *) Dr. Wolfgang Goldmann; Dr. Robert Mertel; Joachim Kampka; Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Gero von Braunmühl; Dr. Annelie Grasbon; Dr. Winfried Grasbon; Dr. Felix Grasbon; Dr. Thomas Grasbon, Heinz Dalen; Dr. Ludwig Römhild, Dr. Dora Römhild; Dr. Anton Fischer; Dominic Grasbon; Roswitha Dalen; Roland Weese; Dr. Helmut Fleck

Bildvorschlag:

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„Le ventre legislatif“ von Honré Daumier, **)

Bildunterschrift

“Der gesetzgebende Bauch“ beugt Recht und Gesetz nach Lust und Laune. Leerstehende Wahlkreise in Passau oder Erlangen? Das Tohuwabohu bei der Nachwahl in Berlin? Eine vermeintliche Überzahl an Wahlkreis-Siegern? Und die nachträgliche Verfälschung der Wahl durch sog. „Ausgleichsmandate“?

Wer mit zwei Stimmen wählt, holt sich den Teufel ins Haus. Weil die Deutschen zweimal wählen, können sie beide Stimmen gegeneinander richten und glauben ernsthaft, sie hätten sich das weltweit beste Wahlverfahren ausgedacht. Würde man nur mit einer Stimme wählen – wie bei der Europa-Wahl, in Großbritannien, im Commonwealth, z.B. Indien, oder in den USA, in Frankreich etc. – gäbe es auch in Deutschland keine vermeintlichen „Überhänge“, und jeder Verfälschung der Wahl durch einen nachträglichen „Ausgleich“ der Wahlergebnisse wäre von vorne herein der Boden entzogen. – Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen!

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