Die CDU in Thüringen hat eine „Lex Höcke“ erzwungen
Der Artikel in der SüddZ v. 28./29.9.2024: „Rechtsbruch mit Ansage“ v. Wolfgang Janisch, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die Landtags-CDU in Thüringen hat sich mit ihrer Heuchelei und ihrem rüpelhaften Benehmen im Landtag keinen Gefallen getan. „Rechtsbruch mit Ansage?“ – Rechtsbruch: nein; Rechtsstreit: ja! Aber wer hat denn den Streit angezettelt? Nicht die AfD! Der Zufall wollte es, dass der älteste unter den frisch gewählt Abgeordneten, Jürgen Treutler (AfD), als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des Landtags in Thüringen zu leiten hatte. Wäre er Mitglied der CDU-Fraktion gewesen, hätte natürlich niemand daran Anstoß genommen. Auch an seiner Rede nicht. Man muss die AfD nicht mögen. Man muss sie auch nicht wählen. Und rund zwei Drittel der Wähler tun das nicht.
Doch wer auch immer der älteste Abgeordnete ist, er leitet die konstituierende Sitzung und darf dem Gewohnheitsrecht folgend auch eine Antrittsrede halten bevor er in die Tagesordnung einsteigt. Treutler darf das, auch wenn er nicht der CDU, sondern der AfD angehört. In der Geschäftsordnung des Landtags steht nicht, dass die Amtshandlungen des Alterspräsidenten ohne jede Ansprache zu erfolgen hat. Außerdem steht es allen Abgeordneten frei, den Plenarsaal zu verlassen. Niemand wurde an seinen Stuhl gefesselt und gezwungen, sich die Rede von Jürgen Treutler anzuhören.
Und jetzt kommen wir zum Punkt: Kann ein Landtag vor seiner Konstituierung überhaupt irgendwelche Beschlüsse fassen? Nein, kann er nicht! Die Feststellung der Beschlussfähigkeit muss abgewartet werden. Erst dann kann man das Vorschlagsrecht zu Wahl des Landtagspräsidenten abändern, das bisher unangefochten bei der stärksten Partei lag, der AfD aber unbedingt entrissen werden sollte. Nun wird im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Der Landtag konnte dem ohne Weiteres einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen und diesen Wahlvorschlag der AfD einfach niederstimmen.
Darauf hätte der Thüringer Verfassungsgerichtshof, mit Gerichtspräsident Klaus von der Weiden an der Spitze, bestehen sollen, hat es aber nicht getan. Um das Maß voll zu machen, hat Richter von der Weiden hat durch sein Urteil seinen Sohn begünstigt, der Mitglied des Landtags in Thüringen ist. Etwas mehr Sachkunde, Objektivität und Unvoreingenommenheit stünde der SZ-Redaktion gut zu Gesicht.
Leserbrief an die SüddZ: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639