Wahleinspruch von Rechtsanwalt Albert Klütsch

RA Albert Klütsch,  Düsseldorfer Str. 3,   50398 Wesseling

am 22. November 2017

an Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, MdB
Präsident des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1,    11011 Berlin

Betrifft: Bundestagswahl vom 24.09.2017
hier: Einspruch gem Art. 41 I GG, § 2 WahlprüfG

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
ich war zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag vom 24.09.2017 wahlberechtigt.

 

Gegen die Wahl erhebe ich      E i n s p r u c h      mit dem Ziel, die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag für unwirksam zu erklären.

 

G r ü n d e:

Auf der Grundlage des Wahlgesetzes in der Fassung des 22. Änderungsgesetzes sind statt der grundgesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten durch sogenannte Ausgleichsmandate insgesamt 709 Abgeordnete in den 19. Bundestag gewählt worden. Diese Folge verfälscht den Wählerwillen und das Wahlergebnis.

In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl werden „die Abgeordneten“ gewählt – Art 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Eine reine Parteienwahl schliesst die Verfassung aus – so BVerfGE 97/317 (323).

In 299 Wahlkreisen werden 299 Abgeordnete direkt gewählt; weitere 410 Abgeordnete gelangen über Parteienlisten in den Bundestag, auf die der Wähler keinen Einfluss hat. Das verletzt die Gleichheit der Wahl.

Das gilt insbesondere für die Überhangmandate: Bei der Wahl sind 46 sogenannte Überhangmandate im Rahmen der Verhältniswahl entstanden; es wurden durch das Wahlgesetz jedoch nicht nur 46 Überhangmandate auf die Parteilisten verteilt, sondern weitere 65 Mandate nachgeschoben. Dieses „Wahlergebnis“ gibt dem Willen der Parteien Vorrang vor dem Wählerwillen. Diese Praxis ist verfassungswidrig – vgl BVerfGE 131/316.

Im Übrigen mache ich mir die Begründung des Einspruchs der nachfolgenden Liste zu eigen:

Axel Schlichter,   An der Neuwiesen 20 a),   55291 Saulheim. (Siehe  http://www.manfredhettlage.de/einspruch-gegen-die-bundestagswahl/)

Mit freundlichem Gruß
(Rechtsanwalt Klütsch)
Wähler

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