Brief an den Herrn Bundespräsidenten

Eingabe zum 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz

Dr. Manfred C. Hettlage · Nibelungenstraße 22 · 80639 München
München, den 23. 2. 2013

An Herrn
Joachim Gauck
Der Bundespräsident
Schloss Bellvue

Spreeweg 1
11010 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

der Deutsche Bundestag hat am 22.2.2013 das 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu übergebe ich Ihnen eine gemeinsame Denkschrift mit dem Titel: „Empfiehlt es sich, den nächsten Bundestag nur mehr mit der Erststimme zu wählen?“

In dieser Denkschrift wird der Nachweis geführt, dass der Mandatsausgleich, mit dem künftig entstehende Überhangmandate „neutralisiert“ werden sollen, grob verfassungswidrig ist. Die Unterzeichner der Denkschrift – Dr. Manfred C. Hettlage, Prof. Dr. Dr. Robert Hettlage, RA Prof. Hermann Mayer und Prof. Dr. Peter Molt – machen daher ihre Ankündigung wahr und fordern Sie hiermit auf, das neue Wahlrechts-Änderungsgesetz nicht zu unterschreiben.

Um Wiederholungen zu vermeiden darf zur Begründung auf die Ausführungen in der Denkschrift verwiesen werden. Sie nimmt Bezug auf den Kurzbeitrag: „Ausgleichsmandate sind grob verfassungswidrig“, der im Internet unter www.manfredhettlage.de leicht zugänglich ist. Weiter füge ich ein noch unveröffentlichtes Manuskript hinzu.

Die Unterzeichner bitten um Entscheidung im Sinne dieser Eingabe.

Mit den besten Grüßen und Wünschen

Dr. Manfred C. Hettlage

Anlagen

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