Das Wahlergebnis muss nachgezählt werden

 Von Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An Frau Dr. Ruth Brand, Die Wahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Gustav Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

München, den 9.1.2024

– Offener Brief –

Sehr geehrte Frau Dr. Brand,

vielen Dank für die rasche Antwort v. 8.1.23, die Sie mir durch Ihre Mitarbeiterin, Anna-Karina Elbert, haben zukommen lassen. Sie gehören in Ihrer hoheitlichen Position als Wahlleiterin zur deutschen Führungselite. Und ich entlasse Sie aus dieser Verantwortung nicht.

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Wahlrecht Literatur und Links bis 2/2018

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Der Landtag ist ein Narrenschiff

Eine etwas andere Pressemitteilung

Markus Söder wurde von 120 Abgeordneten des Landtags wiedergewählt. Der Kapitän bleibt also an Bord. Doch etwas ist faul im schönen Bayern. Im Landtag gibt es 180 Plätze, dafür aber 203 Mitglieder, obwohl es im ganzen Land nur 91 Stimmkreise gibt. Da passt überhaupt nichts mehr zusammen. – Der Landtag ist ein Narrenschiff!

Wahlleiter, Thomas Gößl, stellte 16 Tage nach der Wahl amtlich fest, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Leider habe er unter den 85 direkt gewählten Wahlsiegern der CSU – schon wieder! – „verbotene“ Direktmandate entdeckt.  Deshalb musste er nach der Wahl 11 so genennte „Überhänge“ bei der CSU durch 12 Zusatzsitze – davon 7 für die Freien Wähler, 3 für die Grünen und 2 für die AfD – ausgleichen. Weil für den Ausgleich in den Wahlurnen aber keine Stimmzettel anzutreffen waren, blieb dem Wahlleiter und Präsidenten des Landesamtes für Statistik gar nichts anderes übrig, als die 23 Zusatzsitze aus der Luft zu greifen.

Auch die Präsidentin des Landtags, Ilse Aigner, fand offensichtlich nichts dabei, dass der Aus­gleich um ein Mandat größer ist als der Überhang, und dass bei ihrer Wiederwahl deshalb ein Mandatsträger mit Ausgleichsmandat mitgewirkt hat, für den es bei der CSU gar keinen „ver­botenen“ Überhang gibt. Sie ließ es außerdem zu, dass bei der Wahl des Ministerpräsidenten 11 Mitglieder aus der CSU-Fraktion mit „verbotenen“ Direktmandat mitgewirkt haben und die Fraktion der Freien Wählern 7 weitere Ja-Stimmen beisteuern durften, für die es keine Stimmzettel gibt.

Das Verfahren habe sich „bewährt“, ist dazu aus dem Bayerischen Innenministerium zu hören, das für die Landtagswahlen zuständig ist.

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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Wahlbeanstandung durch Stimmberechtigte

An den Bayerischen Landtag, Maximilianeum, 81672 München, mit Rückschein

Es gilt das Datum der Zustellung am 23.11.2023)

Anfechtung der Landtagswahl v. 8.10.2023 nach Art. 33 der Verfassung des Freistaates Bayern

(Aktenzeichen: P – II – 1003 – 1- 24)

Hiermit fechten die beteiligten Antragsteller die Gültigkeit von Teilen der bayerischen Landtagswahl v. 8.10.2023 an. Es sind dies die Damen und Herren:

1.)   Dr. Wolfgang Goldmann, Zuccalistr 25, 80639 München; 2.)   Dr. Robert Mertel, Kindermannstr. 1, 80637 München; 3.)   Joachim Kampka, Nürnberger Str. 24, 80637 München; 4.)   Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München;

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Dringliche Petition

nach Art. 115 der Bayerischen Landesverfassung

An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner, MdL Maximilianeum, Max-Planck-Straße 1, 81675 München

Antragsteller und Antrag:

Hiermit beantrag ich, Dr. Manfred C. Hettlage (Nibelungenstr. 22, 80639 München), beim Pe­titionsausschuss des Bayerischen Landtags: Der Petitionsausschuss möge dem Plenum des Landtags zur zeitnahen Beschlussfassung vorschlagen:

„Dem ausgezählten Wahlergebnis für die Landtagswahl vom 8.10.2023 werden nach­träglich keine sog. „Überhänge“ und keine sog. „Ausgleichssitze“ hinzugefügt. Die Zuteilung von 11 sog. Überhang- und 12 Ausgleichsmandaten wird zeitnah rückgängig gemacht.“

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Wahlrecht als Waffe

Die Ampel-Koalition setzt das Wahlrecht als Waffe ein – als Waffe gegen die LINKEN und als Waffe gegen die CSU. Sie sollen beide aus dem Bundestag verschwinden. In Bayern ist die CSU sowohl bei den Erststimmen als auch bei den Zweitstimmen mit weitem Abstand stärk­ste Partei. Niemand konnte die CSU stoppen. Das war der SPD, den Grünen und der FDP ein Dorn im Auge. Deshalb haben sie mit einer neu gefassten Sperrklausel gegen die CSU eine Mauer errichtet, die sie am Einzug in den Bundestag hindern soll. Der CSU werden einfach alle Direktmandate abgenommen, obwohl sie in Bayern 45 von 46 Wahlkreisen den Sieg erreicht hat. Das ist ohne Beispiel in der Wahlgesetzgebung. Sowohl die LINKEN als auch die CSU und die CDU/CSU-Fraktion haben deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Hinzu kommt eine überparteiliche Bürger- oder „Jedermannsklage“ (AktenZ. 2 BvR 843/23).

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Wahlrecht, Wahlkampf und Wahlsieg

Strategiepapier für den Parteivorsitzenden, Dr. Markus Söder, Mdl

Die bayerischen Landtagswahlen werden zur Schicksalswahl für den Freistaat Bayern und darüber hinaus. Die AfD ist auf dem Vormarsch, auch in Bayern. Landtagswahlen wirken sich auf den Bundesrat aus. Wie auf einer Schaukel beeinflussen sich die Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene gegenseitig. Die im Grundgesetz garantierten Wahlrechtsgrundsätze gelten für den Bundestag und die Landtage gleichermaßen. Der Parteitag der CSU steht vor der Türe. Die Partei ist gut beraten, den Streit um das Wahlrecht, den die „Ampel“ vom Zaun ge­brochen hat, um die CSU aus dem Bundestag zu drängen, auf ihren Parteitag v. 23.9.2023 in den Wahlkampf einzubringen, bei dem die Wähler das entscheidende Wort haben. – Eine starke CSU in Bayern ist eine starke CSU in Berlin!

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Aufruf zur Verfassungsbeschwerde

Im Bundestag gibt 630 Abgeordnete, aber nur 299 Wahlkreise. Das passt von vorne herein nicht zusammen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann also mit der einen die Fraktionen der Regierungskoalition begünstigen und mit der anderen für die Opposition stimmen. Der Wählerwille ist dann nicht mehr zu erkennen. Trotzdem werden beide Stimmen gezählt. Die Wahlleiter lassen das Wahlergebnis auszählen und fügen nachträglich sog. „Überhang­man-date“ hinzu. Weil es jenseits der 299 Wahlkreise für weitere Direktmandate gar kein Raum vorhanden ist, werden die nachgeschobenen Zusatzsitze wieder annulliert.

Diesem Albtraum wollen einige Staatsbürger mit einer überparteilichen Verfassungsbeschwer­de (nach Art. 93, Abs. 1, Ziff. 4a Grundgesetz) ein Ende setzen. An dieser Beschwerde kann sich jeder Wahlberechtigte beteiligen, wenn er das will.

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An das Bundesverfassungsgericht,

Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Mit Rückschein

Es gilt das Datum der Zustellung

Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1, Ziff. 4a) Grundgesetz,

AktenZ 2 BvR 842/23

der Erstunterzeichner:

1.)   Dr. Wolfgang Goldmann, Zuccalistr 25, 80639 München; 2.)   Dr. Robert Mertel, Kindermannstr. 1, 80637 München; 3.)   Joachim Kampka, Nürnberger Str. 24, 80637 München; 4.)   Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; 5.)   Dr. Ursula Offergeld-Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; 6.)   Gero von Braunmühl, Taxisstr. 25, 80637 München; 7.)   Dr. Annelie Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen; 8.)   Dr. Winfried Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen; 9.)   Dr. Felix Grasbon, Longinusstr. 22, 81247 München;

… und weiteren Damen und Herren durch gesonderte Beitrittserklärungen zur Verfassungsbe­schwerde. Ihre Beitrittserklärungen sind Bestandteil dieses Schriftsatzes.

Hiermit legen alle Beschwerdeführer, beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4a) GG

Verfassungsbeschwerde

ein. Die Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Es wurde am 17.3.2023, in der Fassung der beiden Bundestags-Drucksachen 20/5370 und 20/6015, vom Bundestag, beschlossen, ist im Bundesgesetzblatt I, Nr. 147 am 13.6.2023 verkündet worden und trat am 14.6.2023 in Kraft.

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Kleine Beiträge zum Wahlrecht seit 11/2017

von Hettlage, Manfred C.

Hinweis:  Einige Aufsätze, nicht alle, sind auch auf der Internetseite http://www.manfredhettlage.de zugänglich.

2024

„Berliner Chaos-Wahl? Drei Listenplätze in andere Länder verschoben“; Online-Aufsatz in: Tichys Einblick v. 2. 3.2024: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/wahl-wiederholung-berlin-listenplaetze/.

„Nicht zweimal in derselben Sache -Einspruch gegen die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl“; Online-Aufsatz in: Tichys Einblick“(TE) 26.2.2024; Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/zwei-stimmen-wahlsystem/.

Wahlprüfung / Schriftsatz-Ergänzung (AktenZ. WP 2/24.) Link: https://www.manfredhettlage.de/wahlpruefung-schriftsatz-ergaenzung/,

Wahlprüfung durch den Bundestag: (AktenZ. WP 2157/21.) https://www.manfredhettlage.de/wahlpruefung-durch-den-bundestag/,

Wer fürchtet sich vor Sahra Wagenknecht?“ Online-Aufsatz in: Tichys Einblick v. 23.1.2024, Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wer-fürchtet-sich-vor-sahra-wagenknecht/

2023

Die Bundessperrklausel nicht verfassungskonform? Jedes Bundesland wählt seine Abgeordneten für sich allein„; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 640.

Weiterlesen: Kleine Beiträge zum Wahlrecht seit 11/2017

„Gutachten zur Reform des Wahlrechts – Für die Beantragung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG“; Online-Aufsatz in: in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 608.

„Der Stimmzettel entscheidet / Wahlen werden nicht ausgerechnet, Wahlen werden ausgezählt“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 385)

„Hände weg vom Wahlergebnis / Der Bundestag hat mehr Mitglieder als es dort Sitze gibt“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 161.

„Wahlrechtsreform – Durchsichtiger Plan / Die Union wird bei der nächsten Wahl ein blaues Wunder er­leben“ -Tichys Einblick, v. 18.Januar 2023; https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wahlrecht-bundestag/

2022

„Kommt jetzt noch eine dritte Stimme?“ Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeit­schrift (NJOZ) Ausgabe 2022, S. 1537.

„Zurück zur Volkssouveränität Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 47/2022, S. 1441.

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