An das Bundesverfassungsgericht,

Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Mit Rückschein

Es gilt das Datum der Zustellung

Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1, Ziff. 4a) Grundgesetz,

AktenZ 2 BvR 842/23

der Erstunterzeichner:

1.)   Dr. Wolfgang Goldmann, Zuccalistr 25, 80639 München; 2.)   Dr. Robert Mertel, Kindermannstr. 1, 80637 München; 3.)   Joachim Kampka, Nürnberger Str. 24, 80637 München; 4.)   Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; 5.)   Dr. Ursula Offergeld-Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; 6.)   Gero von Braunmühl, Taxisstr. 25, 80637 München; 7.)   Dr. Annelie Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen; 8.)   Dr. Winfried Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen; 9.)   Dr. Felix Grasbon, Longinusstr. 22, 81247 München;

… und weiteren Damen und Herren durch gesonderte Beitrittserklärungen zur Verfassungsbe­schwerde. Ihre Beitrittserklärungen sind Bestandteil dieses Schriftsatzes.

Hiermit legen alle Beschwerdeführer, beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4a) GG

Verfassungsbeschwerde

ein. Die Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Es wurde am 17.3.2023, in der Fassung der beiden Bundestags-Drucksachen 20/5370 und 20/6015, vom Bundestag, beschlossen, ist im Bundesgesetzblatt I, Nr. 147 am 13.6.2023 verkündet worden und trat am 14.6.2023 in Kraft.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für An das Bundesverfassungsgericht,

Kleine Beiträge zum Wahlrecht seit 11/2017

von Hettlage, Manfred C.

Hinweis:  Einige Aufsätze, nicht alle, sind auch auf der Internetseite http://www.manfredhettlage.de zugänglich.

2024

„Berliner Chaos-Wahl? Drei Listenplätze in andere Länder verschoben“; Online-Aufsatz in: Tichys Einblick v. 2. 3.2024: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/wahl-wiederholung-berlin-listenplaetze/.

„Nicht zweimal in derselben Sache -Einspruch gegen die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl“; Online-Aufsatz in: Tichys Einblick“(TE) 26.2.2024; Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/zwei-stimmen-wahlsystem/.

Wahlprüfung / Schriftsatz-Ergänzung (AktenZ. WP 2/24.) Link: https://www.manfredhettlage.de/wahlpruefung-schriftsatz-ergaenzung/,

Wahlprüfung durch den Bundestag: (AktenZ. WP 2157/21.) https://www.manfredhettlage.de/wahlpruefung-durch-den-bundestag/,

Wer fürchtet sich vor Sahra Wagenknecht?“ Online-Aufsatz in: Tichys Einblick v. 23.1.2024, Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wer-fürchtet-sich-vor-sahra-wagenknecht/

2023

Die Bundessperrklausel nicht verfassungskonform? Jedes Bundesland wählt seine Abgeordneten für sich allein„; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 640.

Weiterlesen: Kleine Beiträge zum Wahlrecht seit 11/2017

„Gutachten zur Reform des Wahlrechts – Für die Beantragung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG“; Online-Aufsatz in: in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 608.

„Der Stimmzettel entscheidet / Wahlen werden nicht ausgerechnet, Wahlen werden ausgezählt“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 385)

„Hände weg vom Wahlergebnis / Der Bundestag hat mehr Mitglieder als es dort Sitze gibt“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 161.

„Wahlrechtsreform – Durchsichtiger Plan / Die Union wird bei der nächsten Wahl ein blaues Wunder er­leben“ -Tichys Einblick, v. 18.Januar 2023; https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wahlrecht-bundestag/

2022

„Kommt jetzt noch eine dritte Stimme?“ Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeit­schrift (NJOZ) Ausgabe 2022, S. 1537.

„Zurück zur Volkssouveränität Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 47/2022, S. 1441.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Kleine Beiträge zum Wahlrecht seit 11/2017

Gutachten zur Reform des Wahlrechts

für die Beantragung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde

nach Art. 93 Abs. 1, Ziff. 1, 2, 4 und Ziff. 4a) Grundgesetz

der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

der Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

des Freistaates Bayern und

von 99 Staatsbürgern

Hettlage-Gutachten

Mögliche Beschwerdeführer sind nach Art. 93 Abs. 1, Ziff. 1, 2, 4 und Ziff. 4a) Grundgesetz die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Normenkontrollklage); der Christlich-So­ziale Union in Bayern, CSU, (Organklage); der Freistaat Bayern; und eine nennenswerte Zahl von 99 Staatsbürgern (Jedermannsklage).

I.

Teil A des Antrags

„Es wird allgemein beantragt das neue BWahlG in der Fassung der beiden Bundestags-Drucksachen 20/5370 und 20/6015 schon deshalb zu verwerfen, weil die Opposition durch die nur dreitägige Bedenkzeit zwischen Nachbesserungen im Innenausschuss v. 14.3.2023 und Be­schluss im Plenum des Bundestages am 17.3.2023 genötigt wurde und auch dem beschlossenen Normengeflecht die unerlässliche Normenklarheit und Verständlichkeit fehlt.

Begründung:

Die Bundestags-Drucksache 20/5370 stammt vom 24.1.2023. Sie enthält zwar als Synopse in übersichtlicher Form den neu gefassten Wortlaut des BWahlG (auf S. 17 ff der Drucksache). Diese wurde nur drei Tage vor der 2. und 3. Lesung, am 17.3.2023, durch Beschluss des Innen­ausschusses mit Bundestags-Drucksache 20/6015 in vier wesentlichen Punkten erweitert und in einem wesentlichen Punkt sogar widerrufen, also wieder rückgängig gemacht. Für die über­hasteten Erweiterungen und die Widerrufung gab es keine Expertenanhörung.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Gutachten zur Reform des Wahlrechts

Hände weg vom Wahlergebnis

Das Bundeswahlgesetz ist eine „ewige Baustelle“. Es wird als einfaches Gesetz vom Bundes¬tag immer wieder aufs Neue beschlossen. Eine Wahlrechts-Änderung jagt die andere, und es gibt mehr Wahlrechts-Änderungsgesetze als Legislaturperioden. Im geltenden Recht wurde sogar gesetzlich verankert, es in nachfolgenden Walperiode erneut abzuändern. Klingt irgend¬wie absurd, aber der 20. Deutsche Bundestag arbeitet tatsächlich am 25. Bundeswahlgesetz. Im Bundestag liegt also schon wieder der Entwurf für ein neues Wahlgesetz auf dem Tisch. Die Seele vieler der direkt gewählten Mandatsträger kocht, vor allem in den Großstädten, weil sie regelmäßig mit den geringsten Erststimmen-Anteilen gewählt werden und deshalb zuerst aus dem Bundestag katapultiert würden, wenn nach neuem Recht die sog. „Überhänge“ gestrichen werden. In München würde z. B. die CSU alle Direktmandate verlieren.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Hände weg vom Wahlergebnis

Weder überzählig noch unzulässig: die sog. „Überhangmandate“

Der Bundestag hat 598 Mitglieder. Es gibt aber nur 299 Wahlkreise, aus denen für die Wahl mit der Erststimme insgesamt nicht mehr als 299 Direktmandate hervorgehen können. Für die Wahl mit der Zweitstimme würden daher genau 299 Listenplätze verbleiben. So steht es im Bundeswahlgesetz. Aus beiden Wahlen entstünden daher genau 598 Abgeordnete. So ist es aber nicht, denn es kann zu „Abweichungen“ kommen, die das BWahlG zulässt. Nach deutschem Wahlrecht ist die Sollzahl der Abgeordneten keine feste Größe, sondern eine unbestimmte Menge mit einer offenen Obergrenze. Die Sollzahl der Volksvertreter weicht also von der Ist-Zahl regelmäßig ab. 2013 gab es 631 Abgeordnete, 2017 waren es 709, und 2021 wurden 736 gezählt.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Weder überzählig noch unzulässig: die sog. „Überhangmandate“

Oktroy des Landeswahlleiters

Die Berichterstattung zu den Landtagswahlen in Niedersachsen ließ in Presse und Medien leider sehr zu wünschen übrig. In Hannover gibt es regulär 135 Landtagsabgeordnete, aber nur 87 Wahlkreise. Es verbleiben 48 Listenplätze, die nicht durch ein Direktmandat gedeckt sind. Hier gibt es also eine Lücke im dualen Wahlsystem mit zwei Stimmen: Im Landtag werden 48 Sitze nicht durch die Direktwahl personifiziert. Und zu allem Überfluss sind nach der Wahl v. 9.10.2022 gar nicht 135, sondern sogar 146 Abgeordnete in den Landtag von Hannover eingezogen, ohne dass jemand daran Anstoß nimmt.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Oktroy des Landeswahlleiters

Ein Gespann aus Ochs und Esel

Statt 135 hat der Landtag von Niedersachsen 146 Mitglieder

Die Landtagswahl in Niedersachsen v. 9.10.2022 bleibt „ein Buch mit sieben Siegeln“. In Hannover gibt es mehr Abgeordnete als im Landtag reguläre Sitze vorhanden sind. Ähnlich wie bei Bundestagswahlen kommt auch in Niedersachsen eine Spielart der Verhältniswahl zum Zuge, die mit der Personenwahl zu verbinden ist, was aber nur teilweise geschieht. Neben zahlreichen Unstimmigkeiten entstehen daraus die leidigen „Überhänge“. Diese werden – einmalig auf der ganzen Welt – nachträglich „ausgeglichen“.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Ein Gespann aus Ochs und Esel

Eine Stimme genügt

Das Stimmensplitting ist der Geburtsfehler des deutschen Wahlsystems

Der Grundsatz „one man one vote“ – pro Kopf eine Stimme – ist aus der Geschichte der Demokratie nicht wegzudenken. Nicht so in Deutschland. Hier wird „mit deutscher Gründlichkeit“ nach dem Prinzip „one man two votes“ – pro Kopf zwei Stimmen – gewählt. Zwei Stimmen sind aber immer auch zwei Wahlen, die regelmäßig zu verschiedenen Wahlergebnissen führen. Würde der gleiche Abgeordnete mit beiden Stimmen – also zweimal – gewählt, kann das überhaupt nicht passieren. Wird jedoch über die Abgeordneten nicht mit beiden, sondern nur mit einer von beiden Stimmen abgestimmt, kommt es zu einer großen Überraschung: Die Zwillingswahl zerfällt in ihre beiden Bestandteile.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Eine Stimme genügt

Nichts dazugelernt

Die Kommission zur Reform des Wahlrechts hat ihre Arbeit aufgenommen

Der Bundestag hat sich „bis auf die Knochen“ blamiert. Es gibt mehr Wahlgesetze als Legislaturperioden. Schlimmer noch sollte er durch die jüngste der vielen, aufeinander folgenden Reformen deutlich verkleinert werden. Das Gegenteil ist eingetreten. Er ist größer als je zuvor. Gegenwärtig hat er 736 Mitglieder. Eigentlich sollten es nur 598 sein.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Nichts dazugelernt

Die Wähler haben gesprochen, aber nicht entschieden

Überlegungen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Genau genommen gibt es Nordrhein-Westfahlen keine wirklichen Wahl-Sieger. Die CDU ist bei der Landtagswahl von 15. Mai 2022 mit 35,9 Prozent der Zweitstimmen wohl stärkste Partei geworden, konnte aber nur etwas mehr als ein Drittel der aktiven Wähler hinter sich bringen, um von der erschreckend niedrigen Wahlbeteiligung (56 Prozent) gar nicht zu reden. Fast die Hälfte der Wähler nahm an der Abstimmung gar nicht teil. In NRW zeigt sich einmal mehr: Die parlamentarische Demokratie ist nur im Ausnahmefall eine Herrschaft von (absoluten) Mehrheiten. Fast immer wird der Volkswille irgendwie aus Bündnissen von Minderheiten „zusammengewürfelt“. Die Stimme des Volkes wird zur „Koalitionslotterie“. Dabei kann auch die stärkste Kraft des Wahlvolkes auf der Strecke bleiben. – In NRW war auch das durchaus im Bereich der Möglichen.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Wahlrecht | Kommentare deaktiviert für Die Wähler haben gesprochen, aber nicht entschieden