Verfassungsbeschwerde anhängig

Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen

„Wir leisten Widerstand!“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Manfred C. Hettlage, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes v. 28.10.2019, der eine Wahlprüfungs-Beschwerde von insgesamt sechs Beteiligten abgelehnt hat. Sie woll­ten eine Wiederholung der Landtagswahl v. 14.10.2018 erreichen. Dazu der Gruppen­bevollmächtigte Hettlage: „Wir haben den Rechtsweg ausgeschöpft und gegen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2016/19 Verfassungsbeschwerde eingelegt“.

Bei dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage der 10 Überhang- und 15 Aus­gleichsmandate, die bei der Bayerischen Landtagswahl entstanden sind. Hettlage: „Es verletzt jede Logik, wenn der Ausgleich größer ist als der Überhang. Niemand ist be­fugt, das Wahlergebnis nach der Wahl irgendwie zu verändern, zu verbessern oder auszugleichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch.“ Wahlen würden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen.

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München. den 5.11.2019

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