Schriftsatzergänzung AktenZ: 2 BvQ 33/18

Dr. Manfred C. Hettlage Nibelungenstr. 22, 80639 München


An das Bundesverfassungsgericht

Zweiter Senat,  Postfach 1771,  76006 Karlsruhe

Vorab per Fax 0721 / 9101382

Aktenzeichen 2 BvQ 33/18

 

In Sachen Eilantrag

der Damen und Herren

1.) Axel Schlicher, An der Neuwiesen 20 a), 67677 Enkenbach-Alsenborn;
2.) Dr. Manfred Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München, (Gruppenbeauftragter) 3.) Marena Bowden, Außerhalb Niedersaulheim 4, 55291 Saulheim; 4.) Friedrich Schaffarth, Höhenweg 17, 50129 Bergheim;
5.) Oliver Krauss, Carlo-Mierendorff-Str. 25, 67574 Osthofen;
6.) Thomas Wolf, Hauptstr. 37, 67724 Höringen; 7.) Stefan Schmidt, Hinter den Gärten 37, 66287 Quierschied; 8.) Angela Mayer, Keltenweg 73, 67663 Kaiserslautern;
9.) Christian Kiefer, Potzemergarten 9, 54450 Freudenburg;
10.) Daniela Gmeiner, Meißenerstr. 41 a, 90522 Oberasbach; 11.) Michaela Gmeiner, Meißenerstr. 41 a, 90522 Oberasbach; 12.) Thomas Vogler, Rumfordstr. 17, 80469 München; 13.) Ingo Klein, Ermlandstr. 3, 75181 Pforzheim;
14.) Rolf Lindner, Calandrellistr 15, 12247 Berlin;
15.) Stefanie Bauer, An den Neuwiesen 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn; 16.) Kurt Frühauf, Randsiedlung 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn;
17.) Günter Appel, Hohlstr, 22, 67724 Gonbach
18.) Rolf Heiss, An der Neuwiesen 20, 67677 Enkenbach-Alsenborn; 19.) Dr. Annelie Grasbon, Am Rain 15, 85767 Hettenshausen; 20.) Dr. Jürgen Frohwein, Dorfstr. 17, 14913 Hohengörsdorf;

und andere,

erlaube ich mir als Beteiligter zu 2.) und als Gruppenbevollmächtigter im Sinne des § 2 Abs. 3 WahlprüfG den Vortrag gemäß Schriftsatz vom 18.4.2018 zum Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG zu ergänzen wie folgt:

1.

Der Bundestag verschleppt das Verfahren WP 193/17. Das geht aus dem Schreiben hervor, das der Bundestag mit Datum v. 20. April 2018 aus dem Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses von der Regierungsdirektorin Dr. Christine Ziegenhorn erhalten hat. Dort heißt es:

„Der Wahlprüfungsausschuss hat am 18. März 2018 seine Arbeit aufgenommen.“

 Das genannte Schreiben v. 20. April 2018 lege ich als Anlage Nr. 1 bei.

2.

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, räumte gegenüber der „Welt am Sonntag“ vom 22. April 2018 „sua sponte“, also von sich aus selbst ein, wegen der Rekord­zahl der Abgeordneten müsse das Wahlrecht noch in diesem Jahr novelliert werden. Dem hätten alle Fraktionen im Bundestag zugestimmt. Diese Nachricht ist auch im Internet mehrfach, u.a. von der Wirtschaftswoche“ und von „Handelsblatt Online“ verbreitet worden.

Link:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundestag-schaeuble-will-wahlrechtsaenderung-noch-in-diesem-jahr-angehen/21200692.html

Ein Ausdruck der Veröffentlichung in „Handelsblatt Online“ lege ich als Anlage 2 bei.

3.

Stellungnahme zu 1.:

Der Bundestag hat sich am 24.10.2017 konstituiert. Wenn der Wahlprüfungsausschuss erst am 18. März 2018 seine Arbeit aufnimmt, gibt es für eine solche Verletzung des höchstrichterlich angeord­neten Zügigkeitsgebotes bei der Behandlung von Wahleinsprüchen keine Entschuldigung mehr. Zum Zügigkeitsgebot vgl. BVerfG v. 3.7.2008, BVerfGE 121, 266 (289).

Stellungnahme zu 2.:

Der Bundestagspräsident räumt mit Zustimmung der Fraktionen ein, dass der Bundestag verkleinert werden müsse. Der Eilantrag, die 65 Abgeordneten, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichs­mandat bekleiden, bis zur Entscheidung in der Hauptsache von den parlamentarischen Abstimmungen auszuschließen, trifft im Grundsatz auf die Zustimmung von Bundestags-Präsident und Bundestags-Fraktionen. Einer Entscheidung in der Eilsache steht daher nichts mehr entgegen. Auch der Bundestag stimmt dem im Prinzip durch seine Ankündigungen, d.h. durch konkludentes Handeln zu.

Die Beteiligten des Verfahrens 2 BvQ 33/18 weisen abschließend noch einmal eindringlich darauf hin, dass die Akzeptanz der Demokratie schweren Schaden erleidet, wenn Mitglieder des Bundestages an der Willensbildung in der Volksvertretung mitwirken, die keine gesetzlichen Abgeordneten sind. Sie bitten daher höflich, um rasche Entscheidung im Sinne ihres Eilantrags

Dr. Manfred C. Hettlage,  Beteiligter zu 2.) und Gruppenbevollmächtigter.

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