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Bürgereingabe

Eingabe an den Präsidenten des Deutschen Bundes­tages,  – nach § 2 Abs. 2 und Abs. 4 Wahlprüfungsgesetz gegen die ihm in amtlicher Eigenschaft bekannt gewordenen Umstände, die einen Wahlmangel begründen können, Einspruch einzulegen,  – sei es durch Beitritt zu dem … Weiterlesen

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