Wahlrecht des Deutschen Bundestags

Lammert: „Mindestanforderungen nicht erfüllt“

Völlig überraschend hat Bundestagspräsident, Prof. Norbert Lammert, MdB, erneut eine Reform des Wahlrechts für die Abgeordneten des Berliner Parlaments gefordert. In einem Interview mit „Cicero“, dem Magazin für politische Kultur, (Ausg. März 2015), sagte Lammert: „(…) ich bin fest davon überzeugt, dass wir an dieses Thema noch einmal heranmüssen“.

Unter den Aktenzeichen 2 BvC 64/14 und 2 BvC 67/14 sind beim Verfassungsgericht in Karlsruhe zur Zeit zwei Wahlprüfungs-Beschwerden anhängig. Sie zielen darauf ab, dass die Bundestagswahl 2013 unter einem geänderten Wahlrecht wiederholt werden muss. In dem Interview mit „Cicero“ tritt der zweite Mann im Staat auf die Seite der Kläger, wenn er einräumt, dass „wir ein Wahlrecht haben, bei dem erst nach der Berechnung der Überhang- und Ausgleichsmandate klar ist, dass im Bundestag wie jetzt 631 Abgeordnete sitzen anstatt der im Gesetz vorgeschriebenen 598 Abgeordneten.“

Der Bundestagspräsident hatte aus diesem Grund schon in seiner Antrittsrede v. 22.11.2013 eine Reform des geltenden Wahlrechts verlangt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Gewollt oder ungewollt hat Lammert neuerdings juristisch unstreitig gestellt, das Wahlrecht sei „derart kompliziert, dass nur ein Bruchteil der Wähler eine zutreffende Vorstellung über die Wirkungsweise seines Stimmverhaltens für die Mandatsverteilung hat.“ Damit seien „die Mindestanforderungen an die Transparenz eines Wahlrechts nicht erfüllt.“

 

 

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