Weniger Überhänge – mehr Ausgleich

Einfache Rechnung – bizarres Ergebnis

Bei der Bundestagswahl 2013 gab es bekanntlich 4 Überhangmandate, je eines in Thüringen, in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt und im Saarland, alle bei einer Landespartei der CDU. Sie wurden erstmals auch im Bund ausgeglichen, aber nicht etwa durch 4, sondern durch 29 Aus­gleichsmandate. Der Ausgleich überstieg den Überhang um mehr als das Siebenfache. Nun ist in Brandenburg eines der vier Überhangmandate entfallen. Katherina Reiche (CDU) war näm­lich am 4.9.2015 aus dem Bundestag ausgeschieden. Ihr Wahlkreis 061 (Potsdam / Potsdam Mittelmark II / Teltow-Fläming II) lag in Brandenburg. Dort ist sie mit 32,6 Prozent der Erststimmen direkt gewählt worden. Der Wahlkreis blieb nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag unbesetzt, denn die Landesliste war erschöpft, so dass niemand mehr von der „Reservebank“ nachrücken konnte. Als Folge davon blieb der Wahlkreis nach § 48 BWahlG unbesetzt, das Überhangmandat in Brandenburg fiel weg. Dort stehen bei der CDU seither 8 Direktmandate genau 8 Listenplätzen gegenüber. Statt 4 gibt es seit dem Aus­scheiden von Katherina Reiche bundesweit also nur noch 3 Überhänge. Die 29 Ausgleichs­mandate wurden aber nicht anteilig „rückabgewickelt“.  Ursprünglich wurden 4 Über­hänge durch 29 Ausgleichsmandate kompensiert. Die Zahl der Überhänge sank nach dem  4.9.2015 auf 3 ab und wurden weiterhin durch 29 Ausgleichsmandate egalisiert. Seit dem 4.9.2015 übersteigt also der Ausgleich den Überhang um mehr als das Neunfache. Je weniger Überhänge umso größer der Ausgleich? – Viel bizarrer kann man es kaum noch machen.

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