= 1250 Anschläge
Ohne Ausgleichsmandate keine schwarz-grüne Koalition?
Sowohl die FDP als auch die AfD und die Freien Wähler haben angekündigt, die Gültigkeit der hessischen Landtagswahl 2018 anzufechten. In den Landtag sind 137 Abgeordnete eingezogen. Die Mehrheit liegt also bei 69 Sitzen. Ohne die 6 Ausgleichsmandate der Grünen würde die sich abzeichnende Koalition aus CDU (40 Direktmandate) und Grünen (23 Listenplätze, ohne Ausgleichsmandate) die Mehrheit im Landtag verfehlen. Daher kommt alles darauf an, ob die nachgeschobenen 19 Ausgleichsmandate demokratisch legitimiert sind, oder ob sie es nicht sind. Eine Nachwahl über den Mandatsausgleich hat es jedenfalls nicht gegeben und ist auch nicht vorgesehen. Und niemand ist befugt über den Kopf der Wähler hinweg das Wahlergebnis nachträglich zu verändern, zu verbessern oder irgendwie „auszugleichen“ ohne dass die Wähler das letzte Wort haben. Die Mandate der Abgeordneten werden nicht ausgerechnet und schon gar nicht aufgestockt. Mandate werden ausgezählt. Die 19 Abgeordneten, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden, müssten also den Landtag verlassen. Das tun sie aber nicht.
V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München
Missachtung der personalisierten Verhältniswahl in 8 Fällen Wahlergebnis in Hessen 2018: tabellarische Übersicht
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Quelle: Landeswahlleiter 2018. Vor Abzug der Direktmandate.
*) 110 Sitze/Soll (ohne Aufstockung), nach Abzug von 55 Direktmandaten = 55 verteilbare Listenplätze. **) Tatsächlich verteilte Listenplätze, plus 8 nicht personalisierte Listenplätze, minus 55 Direktmandate. ***) Insgesamt 8 – unter Missachtung der personalisierte Verhältniswahl – zu viel verteilte Listenplätze.
Zum Hintergrund vgl.: M. Hettlage: „Wie verfassungswidrig war die Hessenwahl?“ Im Internet: http://www.manfredhettlage.de/landtagswahl-in-hessen-2018/