1160 Anschläge
Das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl von 26.9.2021 bleibt nach wie vor höchst rätselhaft.
Bei normaler Besetzung haben 598 Mitglieder im Berliner Parlament Sitz und Stimme. Am Ende sind es aber 736 Abgeordnete geworden. Unter den darin enthaltenen 299 Direktmandaten verbergen sich 34 sog. Überhänge: Davon 11 bei der CSU, die nur in Bayern antritt. Diese werden bundesweit durch 104 Ausgleichsmandate über den Kopf der Wähler hinweg zu Gunsten anderer Parteien ausgeglichen. – Schwer zu glauben, doch der Ausgleich v0n 104 Sitzen übersteigt den Überhang von 34 um mehr als das Dreifache!
Schlimmer noch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung v. 25.7.2012 (BVerfGE 131, 316) bis zu 15 Überhänge zugelassen. Das ist unstreitig. Da bei der jüngsten Bundestagswahl aber 34 zulässige Überhänge entstanden sind – von denen 3 unausgeglichen bleiben – muss sich der Wahlleiter fragen, ob bei der Bundestagswahl von 2021 der ohnehin schon überhöhte Ausgleich vollständig entfällt. Denn Überhänge entstehen allein in den Ländern. Bundesüberhänge gibt es nicht. Und die Obergrenze von 15 zulässigen Überhängen wurde in keinem einzigen Land überschritten, auch in Bayern. nicht.
Der Wahlleiter ist dazu berechtigt, im Wege der Wahlprüfung aktiv zu werden. Er kann also zuerst den Bundestag und danach auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen und mandatsrelevante Zweifelsfragen höchstrichterlich klären zu lassen. Das geht aus dem Wahlprüfungsgesetz (§ 2 Abs. 2) hervor. Das ist aber niemals eingetroffen und passiert wohl auch 2021 nicht.
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