Aufruf zur Verfassungsbeschwerde

Im nächsten Bundestag werden 630 Abgeordnete sitzen, es gibt aber nur 299 Wahlkreise. Das passt von vorne herein nicht zusammen. Außerdem hat jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann also mit der einen die Fraktionen der Regierungskoalition begünstigen und mit der anderen für die Opposition stimmen. Der Wählerwille ist dann nicht mehr zu erkennen. Trotzdem werden beide Stimmen gezählt. Die Wahlleiter lassen das Wahlergebnis auszählen und fügen nachträglich sog. „Überhang­mandate“ hinzu. Weil es jenseits der 299 Wahlkreise für weitere Direktmandate aber gar kein Raum gibt, werden die nachgeschobenen Zusatzsitze wieder annulliert. Wozu das ganze?

Diesem Albtraum wollen einige Staatsbürger mit einer überparteilichen Verfassungsbeschwer­de (nach Art. 93, Abs. 1, Ziff. 4a Grundgesetz) ein Ende setzen. An dieser Beschwerde kann sich jeder Wahlberechtigte beteiligen, wenn er das will.

Machen Sie mit! Helfen Sie, den Spuk zu beenden! Treten Sie der Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 842/23 bei. Unterschreiben Sie, wie es die Erst­unterzeichner: Dr. Wolfgang Goldmann; Dr. Robert Mertel; Joachim Kampka; Dr. Manfred C. Hettlage; Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Gero von Braunmühl; Dr. Annelie Grasbon; Dr. Winfried Grasbon; Dr. Felix Grasbon, und andere bereits getan haben.

Beitritt zur Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 842/23 vom 23. Juni 2023

Hiermit trete ich der Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 842/23 bei, die sich gegen das Bundeswahlgesetzes v. 13.6.2023 (BGBl I, Nr. 147) richtet und beim Bundesverfassungs-gericht seit dem 23.6.2023 anhängig ist. Der Schriftsatz zu der Beschwerde ist im Internet zugänglich. Von Gerichtskosten, Anwaltshonoraren oder Missbrauchsgebühren bin ich befreit. Ich verzichte auf eine mündliche Verhandlung. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag war ich wahlberechtigt.

(Name u. Vorname,  Straße u. Nr.,   PLZ u. Ort (vollständige Anschrift)  Unterschrift

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Zurück an Dr. Manfred Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München.

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