Buchbesprechung

Neue Verwaltungszeitschrift – NVwZ 2012, Heft 16, VII

Wie wählen wir 2013? Veröffentlichte und unveröffentlichte Beitrage zur Reform des Wahlrechts in Bund und Land. Von Manfred C. Hettlage. (Politik und Partizipation, Bd. 7). – Berlin, LIT-Verlag 2012. 186 S., kart. Euro 24,90. ISBN: 978-3-643-11585-0.

Mit beißendem Spott kritisiert Manfred C. Hettlage das in seinen Augen vollkommen überfrachtete Wahlsystem in Deutschland. Die Doppelwahl aus Erst- und Zweitstimme – die so genannte „personalisierte“ Verhältniswahl – wie sie im Bund und zahlreichen Ländern bislang zum Einsatz gekommen ist, bezeichnete er als „mops-gedackelten Windhund“. Hier werde zusammengeführt, was nicht zusammengehört. 

Die fälschlich genannte „personalisierte“ Verhältniswahl gleiche einem Emmentaler, bei dem die Löcher größer seien als der Käse, so Hettlage. „Man kann einfach nicht übersehen, dass die kleineren Parteien nur selten oder gar keine Direktmandate in den Wahlkreisen erlangen, die Erststimme für sie also überhaupt keine Bedeutung hat. Die FDP hat z.B. bei insgesamt 17 Bundestagswahlen 14-mal in Folge in keinem einzigen Wahlkreis auch nur ein einziges Direktmandat erlangt“, betont der Autor. Von „personalisierter“ Verhältniswahl könne überhaupt keine Rede sein. Sie finde auf weiten Strecken gar nicht statt. Hettlage hält es weiter für einen Schildbürgerstreich, wenn die Wähler mit der einen Stimme die Regierung im Amt bestätigen und mit der anderen aus dem Amt abwählen können. Das bei den Wählern immer beliebter werdende Stimmensplitting findet in seinen Augen keine Gnade: „Leihstimmen gibt es nicht, denn niemand bekommt sie zurück.“ Außerdem sei das Stimmensplitting mit dem Wahlgesetz (§ 1 BWahIG) unvereinbar. Danach sind Erst- und Zweitstimme miteinander zu verbinden. Der Kandidat im Wahlkreis könne immer nur zusammen mit der Liste seiner Partei gewählt werden. An den Überhangmandaten, gegen die SPD und Grüne vor dem Bundesverfassungsgericht durch eine Normenkontrollklage (2 BvF 3/11, BeckRS 2012, 53823) Front gemacht haben, lässt auch Hettlage kein gutes Haar: „Nur in Deutschland hat das Parlament mehr Mitglieder als Sitze zur Verfügung stehen. Es gibt also mehr Stücke als Kuchen: die Überhangmandate.“ Hettlage war schon lange davon überzeugt, dass die Richter in Karlsruhe diesem Spuk ein jähes Ende bereiten müssten.
(NVwZ-Redaktion)

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