Archiv der Kategorie: Arbeitsksampfrecht

Demokratisierung des Streikrechts

Mehrheit entscheidet. Minderheiten ist der Streik untersagt. Der Streik ist seiner Rechtsnatur nach Ausübung staatlicher Gewalt und deshalb bedarf er nach Art 20 GG der basisdemokratischen Legitimation durch Urabstimmung in den Reihen aller streikbetroffenen Belegschaftsmitglieder. Doch diese Abstimmung gibt es … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Arbeitsksampfrecht | Kommentare deaktiviert für Demokratisierung des Streikrechts

Urabstimmung in der Belegschaftsversammlung

Wir sind die Belegschaft, wir bestimmen ob bei uns gestreikt wird oder nicht Während eines Streiks werden alle Arbeitsverträge in den umkämpften Betrieben geschlossen außer Kraft gesetzt. Das hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts 1955 so entschieden. (Vgl. BAG GS … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Arbeitsksampfrecht | Kommentare deaktiviert für Urabstimmung in der Belegschaftsversammlung