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Manfred C. Hettlage,
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Archiv der Kategorie: Arbeitsksampfrecht
Demokratisierung des Streikrechts
Mehrheit entscheidet. Minderheiten ist der Streik untersagt. Der Streik ist seiner Rechtsnatur nach Ausübung staatlicher Gewalt und deshalb bedarf er nach Art 20 GG der basisdemokratischen Legitimation durch Urabstimmung in den Reihen aller streikbetroffenen Belegschaftsmitglieder. Doch diese Abstimmung gibt es … Weiterlesen
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Urabstimmung in der Belegschaftsversammlung
Wir sind die Belegschaft, wir bestimmen ob bei uns gestreikt wird oder nicht Während eines Streiks werden alle Arbeitsverträge in den umkämpften Betrieben geschlossen außer Kraft gesetzt. Das hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts 1955 so entschieden. (Vgl. BAG GS … Weiterlesen
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