Geht man der Sache auf den Grund, kommt es zu einer Überraschung. Ohne Ausgleichsmandate keine „Ampel-Koalition“ (Rot-Gelb-Grün). Das ergibt sich aus dem nachfolgenden Überblick über die Sitzverteilung und die Ausgleichsmandate bei der Wahl v. 26.9.2021. Zur Bildung einer Koalition sind mindestens 369 Sitze erforderlich. Alleine auf die „Ampel“ entfallen 416 Mandate. Soweit so gut. Darunter befinden sich zusammengenommen aber 76 Ausgleichsmandate. Ohne Ausgleich erreicht die „Ampel“ aber nur 340 Sitze. Das genügt aber nicht für die absolute Mehrheit von 369 Sitzen. Fazit: Ohne Ausgleichsmandate verfehlt die „Ampel-Koalition“ die Mehrheit der Abgeordneten!
Sitze | Davon Ausgl. | Ohne Ausgl. | |
SPD | 206 | 36 | 170 |
FDP | 92 | 16 | 76 |
Grüne | 118 | 24 | 94 |
Ist | 416 | 76 | 340 |
Wer wollte es bestreiten: „Ausgleichssitze sind Zusatzsitze“ (Vgl. Schreiber, BWahlG 2017, § 6, Rdnr. 25.) Diese Zusatzsitze werden dem Wahlergebnis – warum auch immer – nachträglich hinzugefügt. Doch niemand ist befugt, das Ergebnis der Wahl über den Kopf der Wähler hinweg nach der Abstimmung zu verändern, zu verbessern oder auszugleichen. Den nachgeschobenen Ausgleichsmandaten fehlt die demokratische Legitimation. Es liegt auf der Hand: Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch.
Werden Ausgleichsmandate nachgeschoben, muss es darüber wenigstens eine Nachwahl geben. Der Wähler hat das letzte Wort. Hat er es nicht, hat er auch nicht das entscheidende Wort.