Der Ampel fehlt die demokratische Legitimation

Geht man der Sache auf den Grund, kommt es zu einer Überraschung. Ohne Ausgleichsman­da­te keine „Ampel-Koalition“ (Rot-Gelb-Grün). Das ergibt sich aus dem nachfolgenden Über­­blick über die Sitzverteilung und die Ausgleichsmandate bei der Wahl v. 26.9.2021. Zur Bildung einer Koalition sind mindestens 369 Sitze erforderlich. Alleine auf die „Ampel“ entfallen 416 Mandate. Soweit so gut. Darunter befinden sich zusam­mengenommen aber 76 Ausgleichsmandate. Ohne Ausgleich erreicht die „Ampel“ aber nur 340 Sitze. Das genügt aber nicht für die absolute Mehrheit von 369 Sitzen. Fazit: Ohne Ausgleichsmandate verfehlt die „Ampel-Koalition“ die Mehrheit der Abgeordneten!

  Sitze Davon Ausgl. Ohne Ausgl.
SPD 206 36 170
FDP 92 16 76
Grüne 118 24 94
Ist 416 76 340

Wer wollte es bestreiten: „Ausgleichssitze sind Zusatzsitze“ (Vgl. Schreiber, BWahlG 2017, § 6, Rdnr. 25.) Diese Zusatzsitze werden dem Wahlergebnis – warum auch immer – nachträglich hinzugefügt. Doch niemand ist be­fugt, das Ergebnis der Wahl über den Kopf der Wähler hinweg nach der Abstimmung zu ver­ändern, zu verbessern oder auszugleichen. Den nachgeschobenen Ausgleichsman­daten fehlt die demokratische Legitimation. Es liegt auf der Hand: Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch.

Werden Ausgleichsmandate nachgeschoben, muss es darüber wenigstens eine Nachwahl ge­ben. Der Wähler hat das letzte Wort. Hat er es nicht, hat er auch nicht das entscheidende Wort.

Dieser Beitrag wurde unter Wahlrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.