Die Blockwahl eine „Sauerei“?

Die Abstimmung „en bloc“ lässt den Wählern keine Wahl

Die Italiener bezeichneten ihr bisheriges Wahlrecht als „porcellum“, also als „Sauerei“. Das Verfassungsgericht in Rom hat jetzt das „porcellum“ in zwei Punkten verworfen: die sog. „Mehrheitsprämie“ als auch die geschlossenen Listen, beide sind verfassungswidrig. Die „Sauerei“ hat damit ein Ende gefunden.

Die Mehrheitsprämie“ ist den deutschen Ausgleichsmandaten ähnlich. In Italien werden die Mandate der stärksten Partei – über den Kopf der Wähler hinweg – solange aufgestockt bis sie die absolute Mehrheit von 55 Prozent der Sitze erreicht hat. Die Stimmen für die „Mehrheitsprämie“ wurden aus der Luft gegriffen. Das ist jetzt vorbei. Anders in Deutschland. Dort werden die Stimmen für die Ausgleichsmandate nach wie vor aus dem Hut gezaubert.

Bei den geschlossenen Listen der Parteien, die vom Verfassungsgericht in Rom ebenfalls verworfen wurden, geht es um die undemokratische Blockwahl. Sie zwingt die Wähler über eine vorgegebene Liste von Bewerbern  pauschal mit „Ja“ oder mit „Nein“ abzustimmen, ohne dass sie durch gemeinsame Abstimmung einen Abgeordneten aus einer Liste auswählen bzw. die Reihung auf der Liste irgendwie beeinflussen können. Nach italienischem Recht ist die reine Blockwahl, die den Wählern insoweit keine freie Wahl lässt,  verfassungswidrig.

Auch nach deutschem Wahlrecht darf jedenfalls bei der Aufstellung der Bewerber die Reihenfolge auf der Liste einer Partei nicht von oben her vorgegeben werden. Die alles entscheidende Reihung muss vielmehr aus der geheimen Abstimmung der Delegierten hervorgehen. So wird z.B. für die Bundestagswahl in § 27 Abs. 5 BWahlG und § 39 Abs. 4 Ziff. 3 BWahlO gleichlautend angeordnet, dass bei der Nominierung der Kandidaten „die Festlegung der Reihenfolge auf der Liste in geheimer Abstimmung erfolgt“. Das schließt die Blockwahl, bei der ja die außerhalb der Abstimmung vorgegebene Reihung nicht zu übersehen ist, natürlich aus.

Die Praxis ist jedoch eine andere. Im deutschen Wahlrecht ist die „Sauerei“ der Blockwahl in den Aufstellungsversammlungen weit verbreitet. Die politischen Parteien setzen sich über die Wahlordnung regelmäßig hinweg. Wie umstritten die geschlossenen Listen sind, zeigt ein Blick in das Internet unter dem Suchwort: „Blockwahl“. Das Verfassungsgericht in Rom hat dazu ein weiteres, höchstrichterliches Votum hinzugefügt.

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