Dringliche Petition nach Art. 17 Grundgesetz

An Herrn, Frank-Walter Steinmeier, Der Bundespräsident

Spree Weg 1, 10557 – Berlin

und an Frau, Bärbel Bas, MdB, Die Bundestagspräsidentin

Platz der Republik 1, 11011 – Berlin

Es gilt das Datum der Zustellung

Antragsteller und Antrag: Hiermit beantrage ich, Dr. Manfred C. Hettlage, (Nibelungenstr. 22, 80639 München) nach Art. 17 Grundgesetz, sowohl beim Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier, als auch bei der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, MdB,

… erstens: Für den Deutschen Bundestag gibt es 104 Ausgleichsmandate, aber nur 34 sog. Überhänge. Der Ausgleich kann nicht größer sein als der Überhang. Also sind 70 Abgeordnete mit Ausgleichsmandat aus dem Bundestag zu entfernen, weil es für sie gar keinen Rechtsgrund gibt.

… zweitens: Im gesamten Staatsgebiet gibt es 299 Wahlkreise, aus denen nicht mehr 299 Direktmandate hervorgehen können. Für 34 Abgeordnete, die angeblich ein zusätzliches Überhangmandat bekleiden, gibt keine zusätzlichen Wahlkreise. Auch dieser Spuk ist sofort zu beenden.

Dringlichkeit:

Der 20. Deutsche Bundestag hat 736 Mitglieder, es gibt aber nur 598 Plätze (Soll-Zahl). Das Parlament in Berlin hat also zu viele Mitglieder und hätte um 138 Mandate verkleinert werden müssen. Damit ist der Bundestag seit dem Tag der Wahl am 26. September 2021 in Verzug.

Begründung zu erstens:

Aus der letzten Bundestagswahl sind insgesamt 104 Ausgleichsmandate hervorgegangen. Es gab aber nur 34 sog. „Überhänge“. Der Ausgleich kann nicht größer sein als der Überhang, er übersteigt ihn aber um 70 Köpfe. Für 70 Ausgleichmandate gibt es gar keine Überhänge, die hätten ausgeglichen werden können. Weil bei ihnen der Rechtsgrund fehlt, hätten diese 70 Abgeordneten auf keinen Fall in den Bundestag einziehen dürfen. Sie müssen ihn also sofort verlassen!

Begründung zu zweitens:

Die Wähler stimmen auf amtlichen Stimmzetteln darüber ab, wer in den Bundestag einzieht. Ausgleichssitze sind nachgeschobene Zusatzsitze. Das ist offenkundig. Aber auch sog. „Überhangmandate“ werden nicht von Wählern vergeben. Denn die Zahl der Wahlgebiete ist begrenzt. Und aus 299 Wahlkreisen können nicht mehr als 299 Wahlkreis-Sieger hervorgehen. Für weitere Überhänge im Sinne von „verbotenen“ Direktmandaten gibt es keine zusätzlichen Wahlkreise. Ohne Wahlkreis, keine Wähler. Und ohne Wähler, kein Mandat, und schon gar nicht ein überzähliges Mandat. Wer ein sog. „Überhangmandat“ bekleidet, ist nicht gewählt worden. Und wer nicht gewählt wurde, kann kein Abgeordneter sein.

Ungefähr jeder siebte der insgesamt 736 Abgeordneten bekleidet ein „aus der Luft gegriffenes“ Überhangs- oder ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat. Neben den 598 gewählten Volksvertretern sitzen im Deutschen Bundestag insgesamt 138 „blinde Passagiere“, für die sich aus den Wahlurnen keine Stimmzettel beibringen lassen. Diese Zählfehler müssen im amtlichen Endergebnis der Wahl unbedingt berichtigt werden.

Dem Grunde nach stimmt dem selbst der Deutsche Bundestag zu. Denn er hat mit dem neuen Bundeswahlgesetz (BGBl I Nr. 147), das am 14.6.2023 in Kraft trat, die Ausgleichsmandate missbilligt und auch die bisherige Bestandsgarantie für Überhangmandate mit Nachdruck verworfen. Und dieses Gesetz hat auch der Bundespräsident unterschrieben. Im 20. Deutschen Bundestag sitzen trotzdem 34 Volksvertreter mit Überhangmandaten, für die es keine Wahlkreise gibt. Hinzu kommen 104 Abgeordnete mit nachgeschobenem Ausgleichsmandaten, die beide, Bundestag und Bundespräsident, zwar missbilligen, aber nicht dagegen einschreiten.

In den USA, in Großbritannien mit dem Commonwealth, in Frankreich, in Italien und Griechen-land, überall in Europa wird mit einer Stimme gewählt. Überhang- und Ausgleichsmandate sind all diesen Ländern vollkommen fremd. Nur in Deutschland wird zweimal abgestimmt, obwohl eine Stimme genügt. Wer zweimal wählt, kann beide Stimmen gegeneinander richten, und ohne Gleichschritt auf beiden Seiten der Doppelwahl kann es zu verschiedenen Mehrheiten kommen. Das macht keinen Sinn. Wer zweimal wählt, holt sich den Teufel ins Haus.

Ist das deutsche Wahlrecht ein Narrenschiff? Empfiehlt es sich den Bundestag und die Landtage künftig nur mehr mit einer Stimme zu wählen? – Die Frage stellen, heißt, sie beantworten.

Ich bitte um Erteilung eines Aktenzeichens.

München, im Dezember 2023

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(Dr. Manfred C. Hettlage)

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