Für den Spott braucht man nicht sorgen: Zum Fall Bülow im Deutschen Bundestag

Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Marco Bülow, ist am 28.11.2018 aus der SPD-Fraktion ausge­treten. Sein Direktmandat im Wahlkreis Dortmund I (Wahlkreis-Nr. 142) hat er „mitgenommen“, nicht aber den Listenplatz. Das war auch bei Frauke Petry der Fall, die schon zuvor mit zwei weiteren Abgeordneten aus der AfD ausgeschieden war. Der Fall Bülow ist also kein Einzelfall. Wie Petry blieb auch Bülow zunächst frak­tionslos. Dadurch entstand – ohne Zutun der Wähler – in Nordrhein-Westfalen nachträglich ein nicht durch Zweit­stimmen gedecktes Direktmandat, ein sog. „Überhangmandat“, und zwar ohne dass auch der Ausgleich erhöht wurde. Das Direktmandat wurde vom Listenplatz separiert. In NRW gab es 2017 bei keiner Partei irgendwelche Überhänge, die durch Austritt aus der Fraktion dort hätten mandatswirksam verringert werden können. Deshalb stellt sich sofort die Frage: Verliert die SPD also einen Sitz, obwohl sich an den erworbenen Listenplätzen gar nichts geändert hat? Zu allem Überfluss hat der fraktionslose Marco Bülow für den 18.11.2020 seinen Beitritt in die Satirepartei „Die Partei“ verkündet. Damit ist „Die Partei“ im Bundestag mit einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten, obwohl sie die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht überwinden und bei der Wahl von 2017 auch kein Direktmandat erzielten konnte. – Für den Spott braucht man nicht sorgen. Es bleibt dabei: Das deutsche Wahlrecht ist ein Narrenschiff.

Dieser Beitrag wurde unter Sonstige veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.