Gemeinsame Bürgereingabe

an den Herrn Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Joachim Gauck, Schloss Bellevue, Spreeweg 1, 10557 Berlin;

eingebracht von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; gemeinsam mit dem BÜRGER-BLOCK e.V., Vorsitzender: Dr. Robert Mertel, Kindermannstr. 1, 80637 München (www.bürger-block.de/Aktuelles/ )

Der Bundespräsident möge beim Deutschen Bundestag darauf hinwirken, dass eine entsprechende Zahl von Ausgleichsmandaten storniert wird, nachdem durch das Ausscheiden von Katherina Reiche (CDU) am 4. September 2015 im Bundestag ein sog. „Überhangmandat“ weggefallen ist.

        Begründung:

Die Abgeordnete, Katherina Reiche (CDU), ist am 4. September 2015 aus dem Bundestag ausgeschieden. Ihr Wahlkreis Nr. 061 (Postdam / Potsdam-Mittelmark II / Teltow-Flä­ming II) liegt in Brandenburg. Dort gab es bekanntlich eines der insgesamt vier sog. „Überhangmandate“, die nach der Wahl durch 29 Ausgleichsmandate kompensiert wurden. (Vgl. dazu die aktuellen Mitteilungen des Bundeswahleiters v. 9.10.2013:  https://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/20131009_Erl_Sitzzuteilung.pdf)

Aus der Landesliste der CDU konnte „mangels Masse“ aber kein Nachrücker aufgeboten werden, denn auf der „Reservebank“ saß niemand mehr, der hätte nachrücken können. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt. In § 48 Abs. 1 Satz 4 BWahlG wird angeordnet: „Ist die Liste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt.“ Statt 631 hat der Bundestag also nur noch 630 Mitglieder.

Das Direktmandat im Wahlkreis Nr. 061 ist unstreitig entfallen. Damit verändert sich aber auch das Verhältnis der Direktmandate zu den Listenplätzen bei der Landes-CDU in Brandenburg. Weil es dort keinen Überhang mehr gibt, muss auch der Ausgleich neu berechnet und entsprechend zurückgeschraubt werden.

Bei der Wahl v. 22.9.2013 sind vier „Überhänge“ durch 29 Ausgleichsmandate kompensiert worden. Daraus würde sich ergeben, dass sieben Abgeordnete mit Ausgleichsmandat den Bundestag wieder verlassen müssen, wenn einer der vier Überhänge entfällt. Da der Bundeswahlleiter festzustellen hat wer von welcher Partei ein Ausgleichsmandat bekleidet, obliegt ihm auch die Feststellung wer von welcher Partei davon wieder zurücktreten muss, wenn der Rechtsgrund für den Ausgleich entfallen ist.

Sowohl der Bundestagspräsident als auch der Bundeswahlleiter sind seit dem 4. September 2015 untätig geblieben. Es ist deshalb Sache der Bundespräsidenten, dagegen einzuschreiten und die notwendigen Schritte einzuleiten.

München, den 16.7.2016

gez. Dr. Manfred C. Hettlage        gez. Dr. Robert Mertel, BÜRGER-BLOCK e. V.

 

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