Der Bundestag hat 299 verfassungskonform gewählte Mitglieder
Genauso wie niemand in Europa mindesten eine Frau heiraten kann, kann niemand mindesten 598 Abgeordnete wählen. Das Wahlgesetz geht in seiner allerersten Vorschrift davon aus, dass die Zahl der Mitglieder des Bundestages eine unbestimmte Größe sei, die vor der Wahl nach oben nicht begrenzt werden kann. Wenn aber die Wähler gar nicht genau wissen können, wie viele Abgeordnete sie wählen, dann können sie auch nicht genau wissen, wen sie wählen. Es muss also Abgeordnete geben, die nicht in unmittelbar Wahlentscheidung gewählt wurden, sondern auf anderen Wegen in den Bundestag gelangen.
Werden die Abgeordneten in unmittelbarer Wahl gewählt, wie es das Grundgesetz verlangt, dann kann man sie auch abzählen. Denn die Zahl der Wahlkreise und die Zahl der darin persönlich gewählten Abgeordneten sind immer gleich groß. Es gibt zur Zeit 299 Wahlkreise, in denen 299 Abgeordnete in unmittelbarer Wahl verfassungskonfrom gewählt werden. Hinzu kommen mindestens 299 Abgeordnete, die nicht in unmittelbarer sondern in mittelbarer Wahl über die Landeslisten in den Bundestag einziehen. Der verfassungskonform gewählte Bundestag hat also 299 unmittelbar gewählte Mitglieder, mehr nicht. – Das ist die Rechtslage. Punkt!