KRITIK AM 22. WAHLRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ

BWahlG – ein Gegenkommentar

Wenn die Wähler nicht das letzte Wort haben, dann haben sie auch nicht das entscheidende Wort.

Warum „Gegenkommentar“? Die führende Kommentierung des Bundeswahlrechts in Wolfgang Schneider: „BWahlG“, 9. Auflage 2013, wurde von zwei ehemaligen Wahlleitern, Karl Ludwig Strelen und Johann Hahlen, beherrscht. Wahleiter machen die Gesetze nicht. Sie wenden sie an. Verfassungsrechtliche Bedenken, Zweifel oder gar Einwände sind ihnen in Ausübung ihres Amtes fremd. Auch ist von ihnen nicht zu erwarten, sie könnten es sich nachträglich andres überlegen und als Kommentatoren gegen ihre frühere Tätigkeit als Wahlleiter Front machen. Außerdem erschien ihr Kommentar vor der Bundestagswahl vom 22.9.2013. Die negativen Auswirkungen des neuen, des 22. Wahlrechts-Änderungsgesetzes konnten also noch gar nicht Gegenstand ihres Kommentars sein. Und dass es solche Missstände gibt, daran hat Bundestagspräsident, Norbert Lammert, gegenüber Presse und Medien keinen Zweifel gelassen, ja sogar schon in seiner Antrittsrede am 22.10.2013 „eine Reform von der Reform“ des Wahlrechts verlangt.

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