Zum Kommentar von Christian Deutschländer, Merkur v. 18.4.2024: „Wahlrecht – Richter müssen den Missbrauch stoppen“. Der Kommentator tut seine Meinung kund. Man weiß, was er will. Doch die Begründung ist zu dünn und nicht überzeugend. Der Leser erfährt zu viel, was er schon weiß, und zu wenig, was er noch nicht weiß. Die sog. „Ampel“-Koalition hat das Wahlrecht als Waffe missbraucht, als Waffe gegen „DIE LINKE“ und vor allem als Waffe gegen die CSU. Doch die Namen beider Parteien, werden in dem Kommentar gar nicht erwähnt.
Durch die Streichung der Grundmandats-Regel wird den „LINKEN“ der Garaus gemacht. Und durch die neu eingeführte Zweitstimmen-Deckung für Mandatsträger, die bei den Erststimmen in ihren Wahlkreisen den Sieg errungen haben, wird eine Sperrklausel für Direktmandate in das neue Wahlgesetz hinein geboxt, um die CSU aus dem Bundestag zu drängen: Eine Partei, die weniger als 5 % aller gesamtdeutschen Zweitstimmen erlangt, soll künftig auch alle wohlerworbenen Direktmandate verlieren. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.
Deshalb klagen der Freistaat Bayern, die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und natürlich auch „DIE LINKE“, obwohl genau dasselbe seit 1998 in der bayerischen Verfassung verankert wurde. Wenn jetzt der Freistaat im Bund dagegen Sturm läuft, wird ihm von der Richterbank natürlich entgegengehalten, dass dies seit 1998 so in Art. 14 Abs. 4 Verfassungsrang hat. Der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, zuständig für alles Innere ist, die Wahlen in Bund, Land und Gemeinden eingeschlossen, kann froh sein, wenn er noch mit einem „blauen Auge“ davonkommt und ihm ein „blaues Wunder“ in Karlsruhe erspart bleibt. Das Letztere ist das Wahrscheinlichere.
Dr. Manfred Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München