Die Welt v. 30.9.2019: „Schrumpfen, aber ehrlich“
Was soll man dazu sagen? Nicht nur Marco Buschmann (FDP), MdB, auch Michael Frieser (CSU), MdB, hat Tomaten auf den Augen. Der Bundestag ist doch nicht einfach nur zu groß und muss kleiner werden. Darum geht es doch gar nicht. Der Bundestag ist in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nicht verfassungskonform. Es gibt nur 299 Wahlkreise, in denen nur 299 Abgeordnete unmittelbar gewählt werden können, wie es die Verfassung in Art. 38 GG verlangt. Der verbleibende Rest von 410 Abgeordneten wird nicht unmittelbar gewählt. Er gelangt über die Landeslisten in den 16 Bundesländern in das Parlament, wird also nur indirekt und außerdem „en bloc“ gewählt. Die entmündigten Wähler können aus den starren Listen keine personelle Auswahl treffen und auch die Reihenfolge auf den Listen nicht verändern. Dazu sagt das Verfassungsgericht: „Der Grundsatz der Unmittelbarkeit verbietet … die indirekte Wahl …“ Vgl. BVerfGE 47, 253 (279 ff). Und um das Maß voll zu machen: Von den 410 nicht direkt gewählten Abgeordneten bekleiden 65 lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat, sind also überhaupt nicht gewählt worden. Die nachgeschobene Aufstockung der 65 Zusatzmandate wurde den Wählern oktroyiert, und dies ist schon für sich allein genommen grob verfassungswidrig.
Dr. Manfred C. Hettlage, München