Berichterstattung in der Lokalpresse zur Wahlanfechtung

Noch einmal abstimmen? – Dieser Neuhauser hat die Bundestagswahl angefochten.

(Aus: „Hallo München“ v. 23. November 2013)

Muss bald ganz Deutschland noch einmal zu Urne, um den Deutschen Bundestag zu wählen? „Ja“ – das meint jedenfalls Manfred Hettlage (Foto) aus Neuhausen. Seine Forderung begründet der rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Publizist aber nicht etwa mit den zähen Koalitionsverhandlungen – vielmehr hat der 75-jährige gemäß Artikel 41 Grundgesetz die Bundestagswahl vom September angefochten. Was der Mann will: eine Wahlwiederholung unter einem neuen Gesetz.

Zur Begründung führt Hettlage gleich fünf Aspekte an. Unter anderem stört er sich daran, dass durch das Wahlgesetz 631 Abgeordnete in das Parlament gelangt sind, also 33 mehr als es im Bundestag Plätze gibt. Das ist zum einen auf vier so genannte Überhangmandate, zum anderen auf den darauf folgenden Mandatsausgleich von weiteren 29 Listenplätzen zurückzuführen. Doch spätestens der Mandatsausgleich sei grob verfassungswidrig – schließlich gebe es dafür überhaupt keine Stimmzettel. Niemand sei befugt, den Willen der Wähler auszugleichen.

Der Wahlkritiker betont: Die 29 Abgeordneten mit Ausgleichsmandat seinen gar nicht vom Volk gewählt, sondern über den Kopf der Wähler hinweg von der Obrigkeit in das Extramandat eingesetzt worden. „So wird in Ländern abgestimmt, in denen die Demokratie nur eine Theaterkulisse ist.“ Zumal viele Wähler bei Begriffen wie Überhangmandat und Mandatsausgleich ohnehin nur Bahnhof verstünden. Deshalb argumentiert der Neuhauser ferner, dass es dem geltenden Wahlrecht an Normenklarheit fehle. „Ein Wahlgesetz, dass viele Wähler gar nicht verstehen, kann vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben.“

Hettlage, der unter anderem selbst für die CSU im Bezirksausschuss saß , betont, dass seine Anfechtung nichts mit dem Ausgang der Wahl zu tun habe. „Mein Entschluss ist schon uralt, ich befasse mich schon lange mit dem Thema.“ Doch obwohl er inhaltlich „zu 100 Prozent“ von der Richtigkeit seines Einspruchs überzeugt ist, gibt er sich auf die Frage nach den Erfolgsaussichten eher pessimistisch. „Erfahrungsgemäß gehen beim Wahlprüfungsausschuss etwa 200 Widersprüche ein, die dann Mitte der Legislaturperiode niedergestimmt werden.“ Dann ruhen seine Hoffnungen auf dem Bundesverfassungsgericht, das in letzter Instanz über den Widerspruch verhandeln kann. Der Erfolg seines Einspruchs ist also mehr als ungewiss. Nur in einem ist sich Hettlage sicher. „Jetzt oder nie, noch einmal werde ich eine Wahl nicht anfechten.“ Die Pressestelle des Deutschen Bundestags hat übrigens auf einen entsprechende Hallo-Anfrage nicht geantwortet.                                 Marco Litzlbauer: Hallo München.

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