Ohne Stimmkreis kein Überhangmandat

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; FN: 089 /166 53 86, Mobil: 0170 / 89 13 102; mail@manfredhettlage.de, www.manfredhettlage.de

München, den 26. Februar 2024ich bin als wahlberechtigter Staatsbürger petitionsfähig und petitionsberechtigt. In Anwendung meines Petitionsrechts nach Art. 17 Grundgesetz fordere ich Sie beide auf, den kapitalen Rechenfehler bei der Auszählung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Bayern nicht länger zu dulden, endlich zu berichtigen und von sich aus nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG beim Deutschen Bundestag eine Wahlprüfung einzuleiten.

An Frau Dr. Ruth Brand, Die Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden> E-Mail <post@bundeswahlleiter.de>

und an Herrn Dr. Thomas Gößl, Der Bayerische Landeswahlleiter, Bayerisches Landesamt für Statistik, Nürnberger Str. 95, 90762 Fürth;E-Mail <landeswahlleitung@bayern.de>

Als Copy:

An Herrn Markus Söder, MdL, Der Bayerische Ministerpräsident, Postfach 220011. 80535 München; E-Mail <poststelle@stk.bayern.de>

und an Joachim Herrmann, MdL, Der Bayerische Staatsminister des Innern, Odeonspl. 3, 80539 München E-Mail <poststelle@stmi.bayern.de>

Petition nach Art. 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Frau Bundeswahlleiterin, Dr. Brand, sehr geehrter Herr Landeswahlleiter, Dr. Gößl!

Antrag:

ich bin als wahlberechtigter Staatsbürger petitionsfähig und petitionsberechtigt. In Anwendung meines Petitionsrechts nach Art. 17 Grundgesetz fordere ich Sie beide auf, den kapitalen Rechenfehler bei der Auszählung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Bayern nicht länger zu dulden, endlich zu berichtigen und von sich aus nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG beim Deutschen Bundestag eine Wahlprüfung einzuleiten.

Begründung:

Aus 46 Wahlkreisen in Bayern kommen 46 bayerische Direktmandate. Davon entfielen 45 auf die CSU. Das ist unstreitig. Hinzu kommen 11 streitige Überhänge, weil die CSU mit den Zweitstimmen in Bayern nur 34 Listenplätze erlangen konnte. Rechnet man die 46 Direkt-mandate und die 11 vermeintlichen Überhänge zusammen, ergibt das zusammen 57 Abgeordnete. Auch das scheint unstreitig, ist aber falsch.

Denn es gibt in Bayern nur 46 Wahlkreise. Bei den vermeintlichen 11 Überhängen fehlen daher die 11 unerlässlichen Wahlgebiete. Niemand kann einen Abgeordneten wählen, für den es gar keinen Stimmkreis gibt. Wer nicht gewählt wurde, kann kein Abgeordneter sein. Folgerichtig darf man die sog. 11 Überhänge nicht zu den 45 wohlerworbenen Direktmandaten der CSU hinzuzählen und durch weitere Zusatzsitze überproportional ausgleichen. Das tun die Wahlleiter aber. Sie lasten der CSU 11 vermeintliche Überhänge an, obwohl für die CSU über die 45 wohlerworbenen Direktmandate hinaus gar keine 11 zusätzlichen Mandatsträger in den Bundestag einziehen.

Dieser kapitale Rechenfehler muss endlich auf dem im Wahlprüfungsgesetz vorgegebenen Rechtsweg berichtigt werden. Das Hinzufügen von 11 vermeintlichen Überhangmandaten, zum Ergebnis der Bundestagswahl v. 26. September 2021, für die es keine zusätzlichen Stimmkreise gibt, war zu unterlassen, ist zu verwerfen und rückgängig zu machen.

Ich darf von Ihnen erwarten, dass Sie Ihren hoheitlichen Verpflichtungen als Wahlleiter ohne Verzögerungen nachkommen und die rechtsfehlerfreie Auszählung der Bundestagswahl in Bayern gewährleisten.

Ich setze die im Wahlprüfunggesetz zur Anwendung kommende Zwei-Monats-Frist ab Zustellung der Petition.

Ich teile Ihnen mit, dass ich den Bayerischen Ministerpräsidenten und den Bayerischen Staatsminister des Innern von meiner Petition unterrichte und diese, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung, nach der postalischen Zustellung auch öffentlich mache.

München, den 26. Februar 2024

Dr. Manfred C. Hettlage

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