Wer das Wahlrecht des Bundes reformieren und dabei die typisch deutsche Doppelwahl mit zwei Stimmen soweit wie möglich erhalten will, muss die ausgetretenen „Trampelpfade“ verlassen und einen ebenso schlüssigen wie zielführenden Vorschlag vorlegen, der sich für eine parteiübergreifende Gesetzgebung eignet wie folgt:
1.) Die Praxis der gespaltene Abstimmung mit Erst- und Zweitstimme (Stimmensplitting) ist zu unterbinden.
2.) Die Zahl aller 299 Direktmandate, die es z.Z. gibt, ist auf die Gesamtzahl der 598 regulären Mitglieder des Bundestages anzuheben.
3.) Der Wortlaut des Bundeswahlrechts ist mit mehr Normenklarheit und Verständlichkeit neu zu fassen.