Offene Stichwahl mit einfacher Mehrheit? – Zur OB-Wahl in Stuttgart

Die Kommunalwahl von Stuttgart am 29.11.2020 erreichte Oberbürgermeister, Franz Nopper (CDU), im zweiten Wahlgang 42,3 Prozent der Stimmen. Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg genügt in offener Stichwahl die einfache Mehrheit. Beim ersten Wahl­gang vom 10.11.2020 gab es 14 Bewerber. Im zweiten Wahlgang waren es nur noch 9. Ur­sprüng­lich lag die Wahlbeteiligung mit 57,4 Prozent noch über der Hälfte der insgesamt rund 450.000 Wahlberechtigten. Sie sank beim zweiten Wahlgang auf 44,7 Prozent. Im Endergeb­nis hat Nopper von mehr als der Hälfte aller Wahlberechtigten weniger als die Hälfte der Stimmen erlangt. Er ist unter allen Bewerbern der Beste, hat aber nur ein Viertel aller Wahlbe­rech­tigten hinter sich. – Um das festzustellen, braucht man nicht zwei Wahlgänge.

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Für den Spott braucht man nicht sorgen: Zum Fall Bülow im Deutschen Bundestag

Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Marco Bülow, ist am 28.11.2018 aus der SPD-Fraktion ausge­treten. Sein Direktmandat im Wahlkreis Dortmund I (Wahlkreis-Nr. 142) hat er „mitgenommen“, nicht aber den Listenplatz. Das war auch bei Frauke Petry der Fall, die schon zuvor mit zwei weiteren Abgeordneten aus der AfD ausgeschieden war. Der Fall Bülow ist also kein Einzelfall. Wie Petry blieb auch Bülow zunächst frak­tionslos. Dadurch entstand – ohne Zutun der Wähler – in Nordrhein-Westfalen nachträglich ein nicht durch Zweit­stimmen gedecktes Direktmandat, ein sog. „Überhangmandat“, und zwar ohne dass auch der Ausgleich erhöht wurde. Das Direktmandat wurde vom Listenplatz separiert. In NRW gab es 2017 bei keiner Partei irgendwelche Überhänge, die durch Austritt aus der Fraktion dort hätten mandatswirksam verringert werden können. Deshalb stellt sich sofort die Frage: Verliert die SPD also einen Sitz, obwohl sich an den erworbenen Listenplätzen gar nichts geändert hat? Zu allem Überfluss hat der fraktionslose Marco Bülow für den 18.11.2020 seinen Beitritt in die Satirepartei „Die Partei“ verkündet. Damit ist „Die Partei“ im Bundestag mit einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten, obwohl sie die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht überwinden und bei der Wahl von 2017 auch kein Direktmandat erzielten konnte. – Für den Spott braucht man nicht sorgen. Es bleibt dabei: Das deutsche Wahlrecht ist ein Narrenschiff.

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Litauen – Der Pferdefuß der Stichwahl

Litauen hat am 25.10.2020 ein neues Parlament gewählt, das „Seimas“ genannt wird. Keine der politi­schen Parteien erreichte mehr als die Hälfte aller Mandate. Stärkste Partei wurde der konservative Va­terlandsbund, aber nur mit etwas mehr als einem Drittel der Sitze. Es muss also eine Koalition aus mehreren Parteien gebildet werden.

Litauen ist ein kleines Land mit rund 2,5 Mio. Wahlberechtigten. Es gib im Seimas 141 Plätze, auf­geteilt in 70 Listenplätze aus den Landesstimmen der Parteien- bzw. Verhältniswahl und 71 Direkt­mandate aus der Personenwahl in Wahlkreisen. Es gibt also zwei grundverschiedenen Stimmen wie in Deutschland. Ge­wählt wird allerdings nach dem sog. „Grabensystem“ d.h. nach zwei unglei­chen – wie durch einen tiefen Graben von einander vollkommen getrennten – Wahlverfahren. Über­hang- oder Ausgleichsmandate entstehen daher keine.

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Verfassungsbeschwerde / Wahlgesetz des Bundes: Beitrittserklärung

Der Schriftsatz vom Dezember 2020 zur Verfassungsbeschwerde von Dr. Wolfgang Goldmann, Dr. Robert Mertel und anderen ist mir auch aus dem Internet bekannt. 2017 war ich wahlberechtigt. Ich stimme insbesondere dem Antrag zu und trete hiermit der Beschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Ziff 4a GG als weiterer Beteiligter bei. Der Beteiligte zu 4.), Dr. Manfred Hettlage, kann bei Bedarf auf seine Kosten einen Rechtsbeistand bestimmen, der im Falle einer mündlichen Verhandlung auch mich vertritt und für mich handelt. An­walts- und Gerichtskosten entstehen mir keine.

Name  + Vorname,     Anschrift: Straße + Nr.,   Plz + Ort,    Unterschrift

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Im Original zurück an:  Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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Manipulationsmöglichkeiten des Wahlrechts: das Stimmensplitting

Überhangmandate gehören zum Erscheinungsbild der Bundestagswahl seit 1949. Das Verfassungsge­richt hatte schon 1957 kritisiert: „Gewiss, eröffnet das Institut der Überhangmandate Manipulations­möglichkeiten. Deren Verfassungsmäßigkeit müsste aber im Falle eines Missbrauchs angezweifelt werden. (BVerfGE 7, 66 (75)). Der Gesetzentwurf v. 15.9.2020 (BT-DruckS. 19/22504) lässt die Verfassungsfrage unberührt, will aber nach dem 1.1.2024 Zahl der 299 Wahlkreise auf 280 reduzieren. Zum Stichtag sollen also 19 direkt gewählte Abgeordnete den Bundestag verlassen. Lediglich 3 Über­hänge sollen zur nächsten Wahl vom Ausgleich freigestellt werden. Für 2017 hätte das bedeutet, dass es bei den 46 Überhängen bleibt, während der Ausgleich von 65 auf 62 Sitze sinkt. Ein Arbeitskreis soll bis 30. Juni 2023 weiter Vorschläge vorlegen. Aber Papier ist geduldig.

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Pressemittteilung: Reform des Wahlrechts – eine lächerliche Maus

Der Gesetzentwurf v. 15.9.2020, BT-Drucks.19/22504

Der Gesetzgeber „hält am Wahlsystem der personalisierte Verhältniswahl fest“. Die Abstimmung mit Erst- und Zweitstimmen bleibt in Grundsatz erhalten (BT-DruckS 19/22505, S. 1). „Auch an der 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhängen wird festgehalten“ (aaO, S. 5). „Die Zahl der Wahlkreise wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 von 299 auf 280 reduziert“ (aaO. S. 1).

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Direktwahl in Europa – Papier ist geduldig

Bekanntlich ist die CSU eine Regionalpartei. Und die Europawahl ist eine bloße Listenwahl. Die CSU hat im Juli 2013 dazu einen richtungsweisenden Beschluss gefasst: „Wir wollen, dass künftig die Bürgerinnen und Bürger direkt über ihre Europa-Abgeordneten entscheiden können. Dazu wollen wir für die Europawahl ähnlich wie bei der Bundes- und Landtagswahl die Direktwahl von Abgeordneten in Wahlkreisen ermöglichen.“ Link:   csu.de/politik/beschluesse/der-bayernplan-2013-2018/

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Rückkehr zum Stimmzettel von 1949: Sofortmaßnahme

Wenn man zum Stimmzettel zurückkehrt, wie er 1949 in Gebrauch war, löst sich die Über­füllung des Bundestages in Wohlgefallen auf. Auf Konrad Adenauer geht das Dictum zurück: Die großen Dinge sind meist sehr einfach. Genau so ist es auch beim Wahlrecht. Werden Erst- und Zweitstimmen im Verbund abgegeben, dann entsteht daraus ein Mandat, denn es wird im Ergebnis über ein Mandat zweimal abgestimmt. Werden beide Stimmen aber von einander getrennt, dann entstehen aus der Doppelwahl zwei verschiedene Mandate, eines aus der Erststimme und noch eines aus der Zweitstimme. Das Splitting ist also die Mutter der Überhänge.

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Listennachfolge in Überhänge – widersinnige Regelung

Weniger Überhänge heißt weniger Ausgleichsmandate. So ist es aber nicht. Der Schwund von fünf Überhängen, der – Stand August 2020 – eingetreten ist, führte nicht zu einer Herabsetzung der Aus­gleichsmandate. Der Bundestag hatte sich im Fall Harbarth (CDU) und Marlene Mortler (CSU) sogar geweigert, die im Wahleinspruch WP 193/17 verlangten Anpassungen vorzunehmen und die Zahl der Ausgleichsmandate herabzusetzen. Die Fälle M. Stübgen (CDU), Oswin Veith (CDU) und J. Kahrs (SPD) sind 2019 und 2020 neu hinzugekommen. Auch hier sind Überhänge entfallen, die Ausgleichs­mandate aber gleich geblieben.

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Reform des Wahlrechts – die Trampelpfade verlassen

Wer das Wahlrecht des Bundes reformieren und dabei die typisch deutsche Doppelwahl mit zwei Stimmen soweit wie möglich erhalten will, muss die ausgetretenen „Trampelpfade“ verlassen und einen ebenso schlüssigen wie zielführenden Vorschlag vorlegen, der sich für eine parteiübergreifende Gesetzgebung eignet wie folgt:

1.) Die Praxis der gespaltene Abstimmung  mit Erst- und Zweitstimme (Stimmensplitting) ist zu unterbinden.
2.) Die Zahl aller 299 Direktmandate, die es z.Z. gibt, ist auf die Gesamtzahl der 598 regulären Mitglieder des Bundestages anzuheben.
3.) Der Wortlaut des Bundeswahlrechts ist mit mehr Normenklarheit und Verständlichkeit neu zu fassen.

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