Insgesamt gaben 2017 etwa 3,85 Mio. Wähler ihre Erststimme für den gewünschten Wahlkreisbewerber ab. Sie wählten seine Partei aber nicht mit der Zweitstimme. Umgekehrt wählten 2,08 Mio. Wähler mit der Zweitstimme die gewünschte Partei, verweigerten aber dem von ihr aufgestellten Kandidaten die Erststimme. (Zum Rechengang vgl. „Gegenkommentar“, 2018, Anhang, S. 110, Tabelle 2) Und dieses „Splitting“ genügte 2017 für 46 Überhänge und 65 Ausgleichsmandate.
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Manfred C. Hettlage,
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