Bundestagswahl 2013: Wahlprüfungs-Beschwerde eingereicht
Wie angekündigt hat Dr. Manfred C. Hettlage, München, den Weg nach Karlsruhe eingeschlagen. Vertreten durch seinen Rechtsanwalt, Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff, Berlin, führt er vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde, dass der Deutsche Bundestag seinen Einspruch gegen die Bundestagswahl am 9.10.2014 zurückgewiesen hat. Hettlage will erreichen, dass der Beschluss (www.Bundestags-Drucksache 18/2700, Anlage 6) aufgehoben und Wiederholung der Bundestagswahl, unter einem anderen Wahlgesetz angeordnet wird.
Zur Begründung führt die Klageschrift fünf Gründe auf. Hettlage dazu: „Niemand ist befugt, das Wahlergebnis nach der Wahl auszugleichen.“ Ausgleichsmandate seien daher „grob verfassungswidrig“. Bei der Bundestagswahl hat es bekanntlich 4 so genannte Überhänge in vier Bundesländern gegeben, alle bei der CDU. Diese wurden 2013 erstmals auch im Bund durch 4 Ausgleichsmandate egalisiert.
„Tatsächlich“, so Hettlage, „sind aber nicht 4, sondern 29 Ausgleichsmandate entstanden.“ Der Ausgleich überstieg den Überhang also um, mehr als das Siebenfache.“ Die Sollzahl der 598 Abgeordneten schnellte deshalb auf 631 in die Höhe. Hettlage ist auch nicht damit einverstanden, „dass 13 von den 29 Ausgleichsmandaten auf die CDU entfielen, obwohl sie ja die Verursacherpartei der Überhangmandate ist“.
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