Pressemitteilung

 Bundestagswahl 2013: Wahlprüfungs-Beschwerde eingereicht

Wie angekündigt hat Dr. Manfred C. Hettlage, München, den Weg nach Karls­ruhe einge­schlagen. Vertreten durch seinen Rechtsanwalt, Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff, Berlin, führt er vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde, dass der Deutsche Bundestag seinen Einspruch gegen die Bundestagswahl am 9.10.2014 zurückgewiesen hat. Hettlage will erreichen, dass der Beschluss (www.Bundestags-Drucksache 18/2700, Anlage 6) aufgehoben und Wiederholung der Bundes­tags­wahl, unter einem anderen Wahlgesetz angeordnet wird.

Zur Begründung führt die Klageschrift fünf Gründe auf. Hettlage dazu: „Niemand ist befugt, das Wahlergebnis nach der Wahl auszu­gleichen.“ Ausgleichsmandate seien daher „grob ver­fassungswidrig“. Bei der Bundestagswahl hat es bekanntlich 4 so genannte Überhänge in vier Bundesländern gegeben, alle bei der CDU. Diese wurden 2013 erstmals auch im Bund durch 4 Ausgleichs­man­date egalisiert.

„Tatsächlich“, so Hettlage, „sind aber nicht 4, sondern 29 Aus­gleichs­mandate entstanden.“ Der Ausgleich überstieg den Überhang also um, mehr als das Sieben­fache.“ Die Sollzahl der 598 Abgeordneten schnellte deshalb auf 631 in die Höhe. Hettlage ist auch nicht damit einver­standen, „dass 13 von den 29 Ausgleichsmandaten auf die CDU entfielen, obwohl sie ja die Verursacherpartei der Überhangmandate ist“.

V.i.S.d.P. M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München, Tel. (089) 1 66 53 87.

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