Pressemitteilung

Der Deutsche Bundestag leidet an Adipositas, d.h. Fettleibigkeit.

Es sind 709 Abgeordnete in das Hohe Haus eingezogen, es gibt regulär aber nur 598 Sitze im Berliner Parlament. Das sind 111 Volksvertreter mehr als das Hohe Haus bei normaler Besetzung Plätze zu bieten hat. Denn es kam, was kommen musste, wenn man mit zwei Stimmen wählt: Es entstanden 46 sog. „Überhänge“, ein noch nie dagewesener Rekord. Sie wurden „ausgeglichen“, aber nicht durch 46, sondern durch 65 Ausgleichsmandate. Das hat der Bundeswahlleiter im vorläufigen amtlichen Endergebnis am 25.9.2017 verkündet und im Internet veröffentlicht. Der Ausgleich überstieg also den sog.„Überhang“ insgesamt um 19 Listenplätze. Gemessen an dem Niveau der Überhang- und Ausgleichsmandate ist auch das ein Rekord gegenüber dem Vergleichswerten von 2013, als es 4 „Überhänge“ gab, die durch 29 Ausgleichsmandate „egalisiert“ wurden.

Alle Augen sind jetzt auf die acht Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht gerichtet und warten gespannt darauf, wie sie dem Spuk ein Ende bereiten, dass dem Wahlvolk nachträglich 65 Ausgleichsmandate wie Kuckuckseier untergeschoben werden und zusammen mit den „Überhängen“ eine ganze Hundertschaft an Volksvertretern das Parlament übervölkern, die entweder ein sog. „Überhangmandat“ oder ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden. Denn dem Gericht in Karlsruhe lieg ein Eilantrag vor, die Ausgleichsmandate so lange zu unterbinden bis über die Hauptsache der Wahlprüfungs-Beschwerde (Az: 2 BvC 64/14) entschieden wurde. Die Beschwerdeführer wollen mit dem Eilantrag erreichen, dass die 65 Mandatsträger, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden, nicht an der Abstimmung über die Wahl des Bundestagspräsidenten und des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin teilnehmen dürfen.

Näheres dazu ist dem Beitrag zu entnehmen, den „Publicus / Der Online-Spiegel des öffentlichen Rechts“ mit der Ausgabe 2017-9 ins Netz gestellt hat. (www.publicus-boorberg.de/untergeschobene-kuckuckseier/ )

 

 

 

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