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Einspruch gegen die Wahl
Axel Schlicher, Kaiserslautern, und Manfred Hettlage, München, halten „das geltende Wahlrecht des Bundes für eine verfassungswidrige Fehlkonstruktion“. Sie sind entschlossen, die Bundestagswahl vom 24.9.2017 nach Art. 41 Grundgesetz gemeinsam anzufechten. Ein entsprechender Schriftsatz ist inzwischen auf der Internetseiten von Schlicher und Hettlage mit dem Ziel veröffentlicht worden, weitere Mitstreiter zu gewinnen, die dem Einspruch beitreten. „Die Anordnungen des Verfassungsgerichts sind nicht befolgt worden“, so Hettlage. Auch sei der Gesetzesvollzug in wichtigen Teilen ungesetzlich. Unter anderem wird in dem Schriftsatz kritisiert: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe habe in der Nachrücker-Entscheidung vom 3.7.2008 (BVerfGE 121, 266 (316)) verlangt „das für den Wähler nicht mehr nachvollziehbare Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue und normenklare Grundlage zu stellen.“ Diese höchstrichterliche Anordnung hat der Gesetzgeber zu befolgen. Der Bundestag hat das aber nicht getan und ist damit seit 2008 im Verzug.
V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22. 80639 München
https://publicus.boorberg.de/untergeschobene-kuckuckseier/
https://publicus.boorberg.de/zwei-stimmen-ein-mandat/
https://www.lesejury.de/manfred-c-hettlage/buecher/bwahlg-gegenkommentar/9783961380183