PRESSEMITTEILUNG

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Einspruch gegen die Wahl

Axel Schlicher, Kaiserslautern, und Man­fred Hettlage, München, halten „das gel­tende Wahlrecht des Bundes für eine ver­fassungswidrige Fehlkonstruktion“. Sie sind entschlossen, die Bundestagswahl vom 24.9.2017 nach Art. 41 Grundgesetz gemeinsam anzufechten. Ein entspre­chender Schriftsatz ist inzwischen auf der Internetseiten von Schlicher und Hettlage mit dem Ziel veröffentlicht worden, weitere Mitstreiter zu gewinnen, die dem Einspruch beitre­ten. „Die Anordnungen des Verfassungs­gerichts sind nicht befolgt worden“, so Hettlage. Auch sei der Gesetzesvollzug in wichtigen Teilen ungesetzlich. Unter anderem wird in dem Schriftsatz kriti­siert: Das Verfassungsgericht in Karls­ruhe habe in der Nachrücker-Entschei­dung vom 3.7.2008 (BVerfGE 121, 266 (316)) verlangt „das für den Wähler nicht mehr nachvollziehbare Regelungs­geflecht der Berechnung der Sitzvertei­lung im Deutschen Bundestag auf eine neue und normenklare Grundlage zu stel­len.“ Diese höchstrichterliche Anord­nung hat der Gesetzgeber zu befolgen. Der Bundestag hat das aber nicht getan und ist damit seit 2008 im Verzug.

V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22. 80639 München

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https://publicus.boorberg.de/zwei-stimmen-ein-mandat/

https://www.lesejury.de/manfred-c-hettlage/buecher/bwahlg-gegenkommentar/9783961380183

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