1455 Anschläge
Landtagswahl angefochten
Am 5. November 2018 haben Dr. Manfred Hettlage und Dr. Ursula-Offergeld-Hettlage nach Art. 33 Satz 1 der Bayerischen Verfassung Einspruch gegen die Landtagswahl v. 14.10.2018 eingelegt und zugestellt. Zur Begründung führen sie aus: „Es widerspricht der Volkssouveränität“, dass 15 Mitglieder des Landtags, die lediglich ein sog. Ausgleichsmandat bekleiden, an der Wahl des Landtagspräsidenten und anschließend an der Wahl des Ministerpräsidenten teilnehmen, obwohl es keine Nachwahl für die nachgeschobenes Aufstockung der Mandate gab.“
„Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen (…) kund.“ So stehe es in der Bayerischen Verfassung von 1946, betonen die beiden Einspruchsführer. Und weiter: Niemand sei befugt, „nachträglich in das Wahlergebnis einzugreifen, es zu verändern, zu verbessern oder irgendwie auszugleichen. Mandate werden nicht vom Wahlleiter ausgerechnet und aufgestockt, sie werden vom Wahlvolk ausgewählt“.
Darüber hinaus hat das Ehepaar Hettlage Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Er zielt darauf ab, die 15 vermeintlichen Mitglieder des Landtags, die ein „Aufstockungsmandat“ bekleiden, das den Parteien über den Kopf der Wähler hinweg zugeteilt wurde, solange von der Willensbildung im Landtag fernzuhalten bis die Streitfrage in der Hautsache entschieden ist. – Der Landtag hat auf den Eilantrag bislang nicht reagiert.
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