= Pressenotiz: Drei Fälle, drei Klagen

Die Fehlbesetzungen im 20. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich geweigert, die gerügten Missstände zu beseitigen: Im Parlament sitzen deshalb zehn Wagenknecht-Dissidenten, die gar nicht gewählt worden sein können, weil das Bündnis-Sahra-Wagenknecht (BSW) bei der Wahl am 26. September 2021 noch überhaupt nicht auf den Stimmzetteln stand. Bei der Wahlwiederholung in Berlin am 11. Februar 2024 haben außerdem drei Abgeordnete aus Hessen, Niedersachsen und NRW ein Mandat erhalten, obwohl sie in Berlin auf keiner Liste standen.

Und in den beiden Wahlkreisen Nr. 229/Passau und Nr. 242/Erlangen können die dort eingetretenen Leerstände nicht durch zügige Direktwahl mit den Erststimmen beendet werden. In allen drei Fällen hat eine Gruppe von mehr als 15 Beteiligten, die meisten von ihnen pro-movierte Akademiker, beim höchsten Gericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht. Der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, ist zuversichtlich: „Wir werden gewinnen. Die Rechtsfehler bei der Besetzung des 20. Deutschen Bundestages lassen sich nicht übersehen.“ Dazu seien sie zu offensichtlich, so Hettlage.

V.i.S.d.P. M. Hettlage, Nibelungenstr. 22. 80639 München

Hintergrund

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-wagenknecht-verfassungsbeschwerde/,

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-berlin-verfassungsbeschwerde/,

Zur Person des Autors: https://www.manfredhettlage.de/about/,

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