770 Anschläge
„Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 war nicht unmittelbar (direkt), nicht frei und vor allen auch nicht gleich.“ Unter dieser Schlagzeile hat eine Klägergemeinschaft von 20 Beteiligten, viele von Ihnen promovierte Akademiker aus verschiedenen Berufen, einen Tag vor Fristablauf beim Deutschen Bundestag eine Überprüfung der EU-Wahl in Gang gebracht. Die 20 Kläger rügen vor allem, dass Deutschland ein Bundesstaat ist und deshalb auch die EU-Abgeordneten länderweise zu wählen seien: nämlich im Saarland von den Saarländern, in Hessen von den Hessen, in Bayern von den Bayern, usw. In einem föderativen Ländergemeinschaft könne es keine gesamtdeutschen Bundesstimmen geben. „Wir werden damit bis vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe gehen“, kündigte der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, an.
München, den 8.8.2024
V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München