1100 Anschläge
Wiederholungs-Wahl an der Spree mit der föderativen Staatsordnung unvereinbar
Der Publizist, Manfred Hettlage, aus München, hat den bayerischen Landeswahlleiter, Dr. Thomas Gößl, aufgefordert, seines Amtes zu walten und (nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG) die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin, v. 11.2.2024, vor dem Deutschen Bundestag anzufechten. Zur Begründung weist Hettlage darauf hin, dass drei Listenplätze aus Berlin in andere Bundesländer verschoben wurden. Der Bundestag werde länderweise gewählt. Zweitstimmen seien keine Bundesstimmen, sondern Landesstimmen. Es könne daher nicht sein, „dass drei Berliner Mitglieder des Bundestages in Niedersachsen, NRW oder in Hessen anfallen, wo überhaupt nicht gewählt wurde“, so Hettlage.
Die Verschiebung von drei Mandaten, die der Berliner Wahlleiter, Prof. Stephan Bröchler, nach der Wahl verfügt hat, sei eine grobe Verletzung der föderativen Staatsordnung, die in Art. 20 Grundgesetz verbürgt wird.
V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München
Hintergrund:
1.) Anna-Maria Tresnea (SPD) verlor ihren Sitz auf der Berliner Landesliste ihrer Partei. Für sie rückte Angela Hohmann (SPD) auf der Landesliste aus Niedersachsen nach. – Wieso Niedersachsen, wo am 11.2.2024 überhaupt nicht gewählt wurde?
2.) Der Listenplatz von Nina Stahr (Grüne) ging an Franziska Krumwieder-Steiner aus NRW. – Wieso NRW, wo am 11.2.2024 ebenfalls nicht abgestimmt wurde?
3.) Ein Listenplatz ging an Christine Buchholz (DIE LINKE) aus Hessen. Wieso Hessen, wo auch niemand zur Wahl gegangen ist? Buchholz, inzwischen parteilos, hat auf die Wahl nicht angenommen. Wer für sie aus der hessischen Landesliste für den Berliner Listenplatz nachrückt ist noch unbekannt.
4.) Bei der FDP ist der Listenplatz von Lars Lindemann spurlos verschwunden. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundestags sinkt daher 736 aus 735 Köpfe ab. Hat Wahlleiter, Prof. Bröchler, hier ein Berliner Mandat einfach „über Bord“ geworfen?
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