PRESSEMITTEILUNG
Scharfe Kritik am geltenden Wahlrecht
Mit beißendem Spott kritisiert Manfred C. Hettlage das Wahlrecht in Deutschland. Die Doppelwahl aus Erst- und Zweitstimme – die sog. „personalisierte“ Verhältniswahl – wie sie im Bund und vielen Ländern zum Einsatz kommt – bezeichnete er als „mops-gedackelten Windhund“. Hier werde zusammengeführt, was nicht zusammengehört. Hettlage hat vor kurzem im LIT-Verlag für wissenschaftliche Literatur (Münster) eine Sammlung seiner veröffentlichten und unveröffentlichten Beiträge zur Reform des Wahlrechts in Bund und Land vorgelegt. Sie trägt den Titel: „Wie wählen wir 2013?“ (Vgl. www.lit-verlag.de)
Die fälschlich sog. „personalisierte“ Verhältniswahl gleiche einem Emmentaler, bei dem die Löcher größer seien als der Käse. „Man kann einfach nicht übersehen, dass die kleineren Parteien nur selten oder gar keine Direktmandate in den Wahlkreisen erlangen, die Erststimme für sie also gar keine Bedeutung hat. Die FDP hat z.B. bei insgesamt 17 Bundestagswahlen 14-mal in Folge in keinem einzigen Wahlkreis auch nur ein einziges Direktmandat erlangt“, so der Buchautor. Von „personalisierter“ Verhältniswahl könne überhaupt keine Rede sein. Sie finde auf weiten Strecken gar nicht statt.
Hettlage hält es für einen Schildbürgerstreich, mit der einen Stimme die Regierung im Amt zu bestätigen und mit der anderen aus dem Amt abzuwählen. Das bei den Wählern immer beliebter werdende Stimmensplitting findet in seinen Augen keine Gnade: „Leihstimmen gibt es nicht, denn niemand bekommt sie zurück“. Außerdem sei das Stimmensplitting mit dem Wahlgesetz (§ 1 BWahlG) unvereinbar. Danach sind Erst- und Zweitstimme mit einander zu verbinden. Der Kandidat im Wahlkreis könne immer nur zusammen mit der Liste seiner Partei gewählt werden.
An den Überhangmandaten, gegen die SPD und Grüne im Bundestag durch eine Normenkontrollklage (Az. 2 BvF 3/11) zu Recht Front machen, lässt auch Hettlage kein gutes Haar: „Nur in Deutschland hat das Parlament mehr Mitglieder als Sitze. Es gibt also mehr Stücke als Kuchen: die Überhangmandate. Natürlich kann das nicht im Bund verfassungswidrig, in den Ländern aber verfassungskonform sein, dass in den Parlamenten überzählige Abgeordnete die politische Willensbildung beeinflussen, die dort nichts verloren haben.“
In manchen Ländern, z.B. in Schleswig-Holstein, wo am 6. Mai, und in NRW, wo am 13. Mai ein neuer Landtag gewählt werden muss, sollen die Überhang- durch Ausgleichsmandate „neutralisiert“ werden. Dazu Hettlage: „Für Ausgleichsmandate gibt es gar keine Stimmzettel. Der Wähler wählt. Kommt es zum Mandatsüberhang, gleicht der Wahlleiter das Wahlergebnis nachträglich wieder aus.“ So werde in Ländern gewählt, in denen die Demokratie nur eine Theaterkulisse sei.