Schlagwort-Archive: Wahlanfechtung

Bürgereingabe

Eingabe an den Präsidenten des Deutschen Bundes­tages,  – nach § 2 Abs. 2 und Abs. 4 Wahlprüfungsgesetz gegen die ihm in amtlicher Eigenschaft bekannt gewordenen Umstände, die einen Wahlmangel begründen können, Einspruch einzulegen,  – sei es durch Beitritt zu dem … Weiterlesen

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Einspruch gegen die Bundestagswahl

An den Deutschen Bundestag z. Hd. des Bundestagspräsidenten Platz der Republik 1 11011 Berlin (Vorab per Fax: 030 227-36097) Per Einschreiben mit Rückschein   Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag gemäß Art. 41, Abs. 1, Satz 1 Grundgesetz … Weiterlesen

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