Anfechtung der Bundestagswahl

PRESSEMITTEILUNG

Im Bundestag gibt es 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze

Eine Woche vor Fristablauf hat Dr. Manfred C. Hettlage gemäß Art. 41 Grundgesetz die Bundestagswahl vom September 2013 angefochten. Zur Begründung weist der rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Publizist aus München darauf hin, dass kein geringerer als Parlamentspräsident, Norbert Lammert, sogar in der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags v. 22.10.2013 das neue Wahlrecht in Zweifel gezogen habe. „Genug des grausamen Spiels“, so Hettlage. Das Gesetz war erst in Februar 2013 geändert worden. Zuvor hatte das Verfassungsgericht das Wahlrecht schon zweimal verworfen. Im Bundestag gibt 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze.

Mit Urteil v. 30.8.2010 hatte schon das Verfassungsgericht in Schleswig-Holstein angeordnet, dass man nicht mehr Abgeordnete in den Landtag wählen könne als es dort Plätze gibt. Für besonders schwerwiegend hält es Hettlage, dass „die sog. ’negative‘ Stimmenmacht noch immer nicht beseitigt wurde, obwohl das Verfassungsgericht in Karlsruhe das schon zweimal verlangt hat.“

Die 29 Ausgleichsmandate, die nach der Wahl an die Parteien verteilt wurden, hält Hettlage für „grob verfassungswidrig“. Niemand sei befugt, den Willen der Wähler auszugleichen. Der Querdenker aus Neuhausen betont: „Die Abgeordneten mit Ausgleichsmandat sind gar nicht vom Wahlvolk gewählt, sondern über den Kopf der Wähler hinweg von der Obrigkeit in das Extramandate eingesetzt worden. Hettlage weiter: „So wird in Ländern abgestimmt, in denen die Demokratie nur eine Theaterkulisse ist.“

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