Die Ampel-Koalition setzt das Wahlrecht als Waffe ein – als Waffe gegen die LINKEN und als Waffe gegen die CSU. Sie sollen beide aus dem Bundestag verschwinden. In Bayern ist die CSU sowohl bei den Erststimmen als auch bei den Zweitstimmen mit weitem Abstand stärkste Partei. Niemand konnte die CSU stoppen. Das war der SPD, den Grünen und der FDP ein Dorn im Auge. Deshalb haben sie mit einer neu gefassten Sperrklausel gegen die CSU eine Mauer errichtet, die sie am Einzug in den Bundestag hindern soll. Der CSU werden einfach alle Direktmandate abgenommen, obwohl sie in Bayern 45 von 46 Wahlkreisen den Sieg erreicht hat. Das ist ohne Beispiel in der Wahlgesetzgebung. Sowohl die LINKEN als auch die CSU und die CDU/CSU-Fraktion haben deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Hinzu kommt eine überparteiliche Bürger- oder „Jedermannsklage“ (AktenZ. 2 BvR 843/23).
Und wie steht es um die Zweitstimmen. Auch hier ist die CSU die stärkste Partei im Land. Sie erreicht in allen Umfragen weit mehr fünf Prozent. Im Gegenteil! Sie bekommt mit Abstand die meisten aller bayerischen Zweitstimmen (ca. 37,5 %). Die CSU ist keineswegs ein „Wackelkandidat“ wie die FDP. Doch davon will die „Ampel“ nichts wissen. Sie gliedert Bayern einfach in den Bund ein und verlangt, dass die bayerische CSU bei den Bundestagswahlen nicht fünf Prozent aller bayerischen, sondern 5 Prozent aller deutschen Zweitstimmen beibringen muss.
Doch diese „Milchmädchenrechnung“ geht nicht auf. Die Berliner Republik ist ein föderativ organisierter Bundesstaat. In Deutschland wird länderweise abgestimmt. Bundesweit gültige Zweitstimmen gibt es überhaupt nicht. Zweitstimmen sind Landesstimmen. Sperrklauseln sind daher Ländersache. Wie im Saarland, Hessen oder in Niedersachsen muss auch in Bayern und allen anderen Ländern statt einer Bundes-Sperrklausel eine Landes-Sperrklausel zur Anwendung kommen. So will es Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz.
Die „Ampel“ hat mit den neuen Bundeswahlgesetz einen „schlafenden Riesen“ geweckt. Jetzt steht alles auf dem Prüfstand. Jetzt muss alles auf den Tisch. Jetzt muss alles neu entschieden und die Schlüsselfrage gestellt werden: Ist es sinnvoll, weiterhin mit zwei Stimmen zu wählen und damit den Wählern die Möglichkeit zu geben, mit der einen Stimme die Regierung im Amt zu bestätigen und mit der anderen aus dem Amt abzuwählen und für die Opposition zu stimmen? Das ist sicher nicht „der Stein der Weisen“.
Wir kommen einfach nicht darum herum: Pro Kopf eine Stimme, und pro Wahlkreis ein Mandat. Über die Volksvertreter wird länderweise entschieden. Und über jeden Abgeordneten wird in seinem Heimat-Wahlkreis einzeln abgestimmt. Mehrheit entscheidet. Eine Sperrklausel brauchen wir dann nicht mehr. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat, wer also der Beste von allen ist. Und dann hat der Wähler das letzte und entscheidende Wort. Er bestimmt in der Wahlkabine, wer als Vertreter des Volkes in den Bundestag einzieht und dort an der parlamentarischen Willensbildung teilnimmt.
Das sind die Ecksteine für ein salomonisches Wahlrecht!