NEGATIVES AUSGLEICHSMANDAT

Der verlorene Abgeordnete aus Bayern

Dem Freistaat Bayern stehen im Bundestag 92 Sitze zu. Das hat der Bundeswahlleiter an Hand der Bevölkerungsdichte in den Ländern so ermittelt. Tatsächlich gibt es aber nur 91 Abgeordnete aus Bayern. Warum auch immer: Aus Bayern fehlt einer! Die vier Überhänge, die es 2013 gab, wurden erstmals auch im Bund ausgeglichen, aber nicht durch vier, sondern durch 29 Ausgleichsmandate. Der Ausgleich überstieg den Überhang um mehr als das Siebenfache! Die CDU erhielt 13, die SPD 10, die Linken 4 und die Grünen 2 nachgeschobene Ausgleichsmandate. Die CSU ging leer aus, protestierte aber nicht. Sie nimmt es sogar klaglos hin, dass dem Freistaat offenbar ein negatives Ausgleichsmandat angelastet wurde.

Ein weiß-blaues „Schmakerl“

Bei der Wahl 2013 sind – wie gesagt – vier Überhänge in vier Bundesländern entstanden, und zwar in Thüringen, in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und im Saarland. Alle bei einem Landesverband der CDU. Anders als im Saarland wurde den drei verbleibenden Überhang-Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg kein Ausgleichsmandat zugeteilt. NRW erhielt dagegen zehn nachgeschobene Ausgleichsmandate, Niedersachsen sieben. In beiden Ländern gab es aber gar keinen Überhang.

Deckelung der Ausgleichsmandate schön und gut, aber es gibt keinen einzigen Abgeordneten aus Bayern, der ein Ausgleichsmandat bekleidet. Die CSU kann also nicht gemeint sein, wenn es darum geht, den Mandatsausgleich zu verringern. Den Schuh müssen sich andere anziehen. Vor allem muss sich die CDU rechtfertigen, die als alleinige Verursacherin der vier Überhänge gleichwohl 13 Ausgleichsmandate erhalten hat. Niemals ist das negative Stimmengewicht deutlicher geworden als bei der Wahl 2013: Schwer zu glauben, aber die CDU, die ja den ganzen „Schlamassel“ angerichtet hat, geht unter dem Strich mit einem Bonus von 9 zusätzlichen Listenplätzen aus dem Rennen!

Das alles erinnert an einen Schildbürgerstreich mehr als an eine sinnvolle Wahlgesetzgebung.

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