Turmhoch überhöht: die Sperrklausel

Leserbrief zu: Newsletter von Jaques Schuster, „Welt am Sonntag“, 8. August 2026

Anders als behauptet war die 5-Prozent-Hürde schon bei der Wahl zum 1. Deutschen Bundestag in Gebrauch, die am 14. August 1949 stattfand. Damals wurden in 10 verschiedenen Ländern gewählt. Die Sperrklausel bezog sich auf die 10 regionalen Einzugsgebiete der Landeslisten. Das änderte sich bei der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag, die 1953 folgte. Damals wurde die Landessperren durch eine Bundessperre ersetzt, die sich auf die gesamte Republik erstreckte und damit den Wählern in anderen Bundesländern ein Mitbestimmungsrecht einräumte, das mit der föderativen Staatordnung nicht in Einklang zu bringen ist. Die „Preußen“ können von den Bayern nicht verlangen, dass sie die Fünf-Prozent-Hürde außerhalb des Freistaates überwinden müssen, wo sie mit ihren bayerischen Landeslisten gar nicht gewählt werden können. Die Bundessperre fußt auf einer turmhoch überhöhten Bemessungsgrundlage, die von Anfang an verfassungswidrig war und nach wie vor verfassungswidrig ist. – Doch wo kein Kläger, da kein Richter.

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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Buchankündigjung / Fluch und Elend der Verhältniswahl

Manfred Hettlage lebt in München. Seit 2010 beschäftigt er sich als Privatgelehrter, unabhängiger Publizist und Blogger speziell mit dem Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland. Sein neues Taschenbuch: „Fluch und Elend der Verhältniswahl – Die Kanzler im Käfig der Koalitionen“, ist soeben (8/2026) in zweiter, überar­beiteter Auflage erschienen. In 21 Legislaturperioden hat es 26 Wahlrechts-Änderungsgesetze bzw. -Änderungsversuche gegeben. Die meisten von ihnen landeten vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe. Doch den „Richtern in den Roten Roben“ ist es nicht gelungen, Rechtsfrieden zu stiften. Hettlage hat sich im Dezember 2010 den Kopf gesetzt, dem entgegenzutreten. Zahlreiche Veröf­fentlichungen in wissenschaftlichen und populärwissenschaftli­chen Print- und Online-Medien, 43 davon seit 11/2017. Hinzu kommen die Schriftsätze zu 15 Wahleinsprüche samt Verfassungs­beschwerden (nach Art. 41 GG) bzw. Bürgerklagen (nach Art. 94 Abs. 1 Ziff. 4a GG) gegen die Gültigkeit von Bundes- und Land­tagswahlen.

Manfred C. Hettlage, „Fluch und Elend der Verhältniswahl – Die Kanzler im Käfig der Koalitionen“, 150 Seiten, 2. überarbeitete Auflage, BoD-Verlag, 14,- Euro.

Buchvorstellung am 3. September 2026 (Vormittag) im „PresseClub-Mün­chen“, Marienplatz 22/IV, 80331 München.

Zum Hintergrund: BWahlG – Meine Beiträge zum Schrifttum, https://manfredhettlage.de/2026/08/06/xvi-meine-beitraege/,

Notiz4Macht.docx

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XVI. Wahlrecht / Meine Beiträge zum Schrifttum

Frühere Veröffentlichungen vor 11/2017 wurden nicht mehr ver­zeichnet. Sie waren zu nebelhaft, zu verschwommen und nicht mehr auf dem neuesten Stand. Um niemand auf eine falsche Fährte zu locken, lag es nahe, sie wegzulassen.

2026

„Fünf-Prozent-Hürde / Keine Bundessperre für Landeslisten, Die Freien Wähler, die FDP und das BSW haben in ihren gebieten die Sperrklausel überwunden“. Die öffentliche Verwaltung (DÖV-blog). 5.3.2026: Link. https://blog.kohlhammer.de/doev/fuenf-prozent-huerde-keine-bundessperre-fuer-landeslisten,

Wahlalter 18 im Grundgesetz: Baden-Württemberg / Muss die Landtagswahl wiederholt werden? Tichys Einblick (TE) v. 2. Mai 2026; Link:

„Fluch und Elend der Verhältniswahl / Die Kanzler im Käfig der Koalitionen“; Taschen­buch, ISBN 978-3-6957-3109-1

2025

„Der Hettlage-Referenten-Entwurf / Das Direktmandat ist das Rückgrat der Demokratie, Machbarkeitsstudie zur Reform von BWahlG und WahlprüfG“ (unveröffentlicht).

„Wie wählen wir 2029, wie 20233? / Unsere Streitschrift zum Jubiläum 75 Jahre BWahlG“; Taschenbuch, ISBN 978-3-7693-5043-2.

2024

Das fehlende Direktmandat ist der Geburtsfehler der EU“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeit­schrift (NJOZ), 2024, 1569.

„Nicht zweimal in derselben Sache – Einspruch gegen die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl“; Online-Aufsatz in: Tichys Einblick“(TE) 26.2.2024; Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/zwei-stimmen-wahlsystem/.

Wer fürchtet sich vor Sahra Wagenknecht?“ Online-Aufsatz in: Tichys Einblick (TE) vom 23. Januar 2024 Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wer-fuerchtet-sich-vor-sahra-wagenknecht/

2023

Die Bundessperrklausel nicht verfassungskonform? Jedes Bundesland wählt seine Abgeordneten für sich allein“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 640.

„Gutachten zur Reform des Wahlrechts – Für die Beantragung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 608.

„Der Stimmzettel entscheidet / Wahlen werden nicht ausge­rechnet, Wahlen werden ausgezählt“; Online-Aufsatz in: Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 385).

„Hände weg vom Wahlergebnis / Der Bundestag hat mehr Mit­glieder als es dort Sitze gibt“; Online-Aufsatz in: Neue Juri­stische Online-Zeitschrift (NJOZ), 2023, S. 161.

„Wahlrechtsreform – Durchsichtiger Plan / Hände weg vom Wahlergebnis“; Tichys Einblick, v. 18. Januar 2023; https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wahlrecht-haende-weg-vom-wahlergebnis/

2022

„Kommt jetzt noch eine dritte Stimme?“ Online-Aufsatz in: Ne­ue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 2022, S. 1537.

„Zurück zur Volkssouveränität“; Online-Aufsatz in: Neue Juri­stische Online-Zeitschrift (NJOZ), Ausgabe 47/2022, S. 1441.

Die Ampel-Koalition bleibt stur; Europolis 5/2022. Link. https://www.europolis-online.org/wp-content/uploads/2022/05/Die-Ampel-Koalition-bleibt-stur.pdf

2021

„Die Rechnung geht nicht auf: Das neue Bundeswahlgesetz“; Deutsches Verwaltungs-blatt, DVBl 8/2021, S. 501.

„Fällt das Stimmensplitting, fallen die Überhänge“; Online-Beitrag: NJOZ 2021, S. 513.

„Wenn die Wähler nicht das letzte Wort haben – Zu den Land­tagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg“; Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe vom 16. April 2021 Link: https://publicus.boorberg.de/wenn-die-waehler-nicht-das-letzte-wort-haben/.

2020

„Missbrauch der Gestaltungsformen des Wahlrechts: die Überhangmandate?“ Neue Verwaltungs-Zeitschrift (NVwZ), Ausg. 20/2020, VII (NVwZ-Editorial)

„Für ein Mandat zweimal zur Wahlurne gehen?“ Neue Ju­ristische Online-Zeitschrift (NJOZ) v. 15.10.2020, Ausgabe 42/2020, S 1249.

„Alles zerfließt – die höchstrichterlichen „obiter dicta“ zum Wahlrecht wollen nicht zueinander passen“; Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl), Ausg. 20/2020, S. 1307.

Senatswahl in Hamburg, Polygamie im Wahlrecht?“ Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ), Ausg. 24/2020; S. 705.

„Grabenwahl und Grundgesetz – Bigamie im Wahlrecht“; Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe vom 5.2.2020; Link: https://publicus.boorberg.de/grabenwahl-und-grundgesetz/

„Jenseits der Verfassung – untaugliche Vorschläge zur Reform des Wahlrechts“; Europolis, Januar 2020, (PDF-Datei), Link: https://www.europolis-online.org/wp-content/uploads/2020/01/Microsoft-Word-BeitrJenseits.docx.pdf

2019

„Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch“, Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe 2019-10; Link:

„Vorhang zu und alle Fragen offen / Sachsen hat einen neuen Landtag gewählt“; Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 38/2019, S. 1233.

„Wahlrecht / Offener Brief an den Deutschen Bundestag; Tichys Einblick v. 24.9.2019

„In der Listenwahl kommt alles auf die Reihenfolge an“; Tichys Einblick vom 30. Juli 2019, https://www.tichyseinblick.de/es-sentials/in-der-Listenwahl-kommt-alles-auf-die-Reihenfolge-an/

„Die Entscheidung des Landeswahlausschusses gegen die AfD hat Haken und Ösen“; Tichys Einblick v. 07.7.2019, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-entscheidung-des-landeswahlausschusses-gegen-die-afd-hat-haken-und-oesen/

„Grundrecht ohne vorläufigen Rechtsschutz: die Wahlprü­fung“; Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 19/2019, S. 625.

„Der lange Marsch nach Karlsruhe“; Tichys Einblick vom 28. 4. 2019, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/der-lange-marsch-nach-karlsruhe/

„Harbarth und das Wahlrechtswirrwarr“; Publicus / Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe 2019-03.

„Landtag in Hessen – Hoffnungslos überfüllt“; Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ) Ausgabe 1/2019, S. 41.

„One man one vote, eine Stimme ist genug / Neue Schriftsätze und neue Aufsätze“; 2019 (ISBN 978-3-96138-100-5)

2018

„Wie verfassungswidrig war die Hessenwahl?“ Publicus – Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, Ausgabe 12/2018, https://publicus.boorberg.de/wie-verfassungswidrig-war-die-hessenwahl/

„Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht alternativlos“; Neue Juristi­sche Online-Zeitschrift, NJOZ 2018, S. 1721.

„Die verkannte Rechtsnatur der Überhangmandate“; Europolis 2018, https://www.europolis-online.org/wp-content/uploads/2018/06/BeitrReNatur_Hettlage.pdf

„Die Figur des nicht-gewählten Abgeordneten im deutschen Wahlrecht“; Europolis v. 26.2.2018 (PDF-Datei)

“Im Deutschen Bundestag gibt es 65 blinde Passagiere“; Tichys Einblick v. 27.4.2018, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/im-deutschen-bundestag-gibt-es-65-blinde-passagiere/

„BWahlG Gegenkommentar“; 2. Aufl. 2018, Taschenbuch, ISBN 978-3-96138-053-4.

2017

„Das Wahlrecht geht so lange zum Brunnen, bis es bricht“; Tichys Einblick vom 11. Nov. 2017, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/das-wahlrecht-geht-so-lange-zum-brunnen-bis-es-bricht/

Vor 2017

Zu den Fundstellen der früheren Beiträge aus früheren Legislaturpe­rioden vgl. das Literaturverzeichnis in: „BWahlG Gegenkommen­tar“, 2. Aufl. 2018, Seite 121 ff.

Weitere 270 Online-Beiträge auf der Internetseite: http://www.manfredhettlage.de/wahlrecht

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Pressenotiz / Verlockende Perspektive

Die Sperrklausel von 5 auf 3 v.H. absenken?

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag ge­wählt. Überraschend ist kurz vor dem Wahltermin der ehemalige Verfassungsrichter, Prof. Hans-Jürgen Papier herbeigeeilt. Die Sperrklausel sei nicht mehr zeitgemäß und müsse von 5 auf 3 Pro­zent abgesenkt werden, so Papier, gegenüber dem Tagesspiegel vom 29. 7. 2026. Link: <https://www.tagesspiegel.de/politik/hans-jurgen-papier-im-interview-fur-mich-ist-populismus-nicht-unbedingt-ein-schimpfwort-15886373.html> Sprich: die FDP, das BSW und die auch die SPD zögen auch dann mit voller Mannschaftsstärke in den Landtag von Magdeburg ein, wenn sie weniger als 5 Prozent der gültig abgegebenen Zweitstimmen erhalten hätten, mit der Folge, dass man eine „Mehrparteien-Regenbogen-Koalition“ ge­gen die AfD schmieden könnte. Ob und wie lange solche Bünd­nisse halten, thematisiert niemand. Außerdem ist sehr unwahr­scheinlich, aber bis zum Wahltag ließe sich ein solches Wahlrechts-Änderungsgesetz schon noch rechtzeitig durch den Landtag peitschen. Außerdem könnte man den Wahltermin verlegen, wenn man das wirklich wollte und etwas mehr Zeit braucht. So ist es aber nicht. – Politisch bleibt die verlockende Papier-Initiative vermutlich Makulatur.

ViSdP. M. Hettlage, Nibelungenstr. 22 80639 München

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Fluch und Elend der Verhältniswahl

Buch »Fluch und Elend der Verhältniswahl«

Herausgeber: Manfred C. Hettlage
ISBN: 978-3-69573-109-1

©2026 Bod

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Der Verfassungsrichter, Ernst. G. Mahrenholz, hat die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl als «Einführung der Bigamie im Wahlrecht» gebrandmarkt. Hans Meyer hat von «wahlrechtlichem Irrsinn» gesprochen und Sophie Schönberger wiederholt das Wort «Lebenslüge» in den Mund genommen.

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Der Landtag ein Tollhaus?

Offener Brief an Cornelia Nesch, Die Wahlleiterin, und Thomas Strobl, Der Landtagspräsident in Baden-Württemberg

Es lässt sich nicht länger übersehen. Das 2022 novellierte Landeswahlgesetz in Baden-Württemberg ist nicht besser als das alte. Es strotzt nur so voller Ungereimtheiten, Gesetzes- und Verfassungsbrüchen. Der Landtag ist nicht ordnungsgemäß gewählt worden und hat sich am 12. Mai 2026 nicht verfassungskonform konstituiert.

1. An der Landtagswahl v. 8. März 2026 waren Unmündige beteiligt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Die Wahl muss unter Volljährigen wiederholt werden.

2. Im Landtag gibt es 120 Sitze für 120 Abgeordnete. Hinzukommen 37 „blinde Passagiere“ mit aus der Luft gegriffenen Zusatzsitzen: 14 sog. „Überhänge“ (fehlende Listenplätze) und 23 nachträglich vergebene Ausgleichsmandate. Abgeordnete werden gewählt, niemals aber nach der Wahl ernannt.

3. Zu allem Überfluss ist der Ausgleich größer als der „Überhang“: Es wurden 23 Überhänge ausgeglichen, obwohl es davon nur 14 gab. Bei 9 Ausgleichsmandaten fehlte der Überhang.

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Holzweg statt Rechtsweg / Unsere Wahleinsprüche seit 6/2023: ein Protokoll

Die Autoren- und Klägergemeinschaft: Dr. Wolfgang Goldmann; Dr. Ing. Robert Mertel; Joachim Kampka; Dr. Manfred C. Hettlage , (verantwortlich); Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Gero von Braunmühl; Dr. Anton Fischer; Dr. Helmut Fleck; Hans Sultze (Rechtsanwalt); Erich Schmidt; Dipl.-Ing. Wilfried Rickscherd; Dieter Pause und andere.

I. Zur Problemstellung

„Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages.“ So will es das Grundgesetz. Die Überprüfung der Wahl hat also Verfassungsrang. Leider wurde das auf Wasser geschrieben. Denn die Abgeordneten werden so zu Richtern-in -eigener-Sache. Das kollidiert mit dem auf Domitius Ulpian zurückgehenden Grundsatz: „nemo judex in sua causa“. Ewas anders war daher nicht zu erwarten: Im Plenum des Bundestages wurden die Wahleinsprüche, die nachstehend aufgelistet sind, ohne Ausnahme niedergestimmt. Gegen diese parlamentarischen Fehl-Entscheidungen ist zwar die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zulässig. Doch folgte das Oberste Gericht dem Bundestag auf dem Fuße und wies seinerseits alle Verfassungsbeschwerden – ohne weitere Begründung – ausnahmslos ab. Oft genug geschah das erst nachdem die Legislaturperiode ausgelaufen und alles Schnee von gestern war. Der Rechtsweg wurde damit zum Holzweg!

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Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?

Kein Wahlrecht für Minderjährige

Baden-Württemberg hat das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Landtagswahl sollte „jünger“ werden und ist es auch geworden, wie vor allem die AfD und die Linke erfreut bestätigen.Im Grundgesetz heißt es jedoch: „Wahlberechtig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Und das gilt. In Bayern und anderswo bleibt es deshalb bei 18 Jahren. Wegen der Zusammensetzung des Bundesrates müssen sich alle Länder, auch bei der Wahl ihrer Landtagsabgeordneten, an die in der Republik geltenden Spielregeln halten. Baden-Württemberg hat das nicht getan. Die Besetzung des Bundesrates ist daher nicht verfassungskonform. Die Wahl vom 8 März 2026 muss also wiederholt werden. Das will eine Wählergruppe aus Bayern vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen. Urheber der Klageschrift ist Manfred Hettlage. Er betont: „Wer das Wahlrecht für Minderjährige haben will, muss zuvor das Grundgesetz ändern – und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.“

München, den 27. März 2026

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

Hintergrund: Link zum Schriftsatz im vollen Wortlaut https://manfredhettlage.de/2026/03/24/muss-die-landtagswahl-in-baden-wuerttemberg-wiederholt-werden/ – more-13688

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Muss die Landtagswahl in Baden-Württemberg wiederholt werden?

Von: Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München (Gruppenbeauftragter im Sinne des § 21 Abs. 1 BVerfGG)

An das: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe (mit Rückschein)

Es gilt das Datum der Zustellung im März 2026

AktenZ. 2 BvR 819/26

Verfassungsbeschwerde nach Art. 94 Abs. 1 Ziff. 4 a GG (Bürgerklage)

Hiermit beschweren wir uns nach Art. 94 Abs. 1 Ziff. 4a GG beim Bundesverfassungsgericht über die fehlerhafte Wahl und die falsche Besetzung des Landtags in Baden-Württemberg mit den Auswirkung auf den Bundesrat.

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Tariftreue und Vertragsfreiheit – Pressenotiz

Am 26. Februar 2026 hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ (BT-Drucksache 2174325) beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Vertragsfreiheit im Allgemeinen und Tarifautonomie im Besonderen. Niemand kann vom Staat zum Abschluss von Verträgen und schon gar nicht von Kollektivverträgen genötigt werden. Als Grundrechtsträger darf sich jeder Staatsbürger dagegen zur Wehr setzen. Das gilt insbesondere für die in der Abstimmung v. 26.2.2026 unterlegenen Parteien, vor allem aber für die unmittelbar betroffenen Unternehmerverbände BDI und BDA. – Wo kein Kläger, da kein Richter!“

München, den 26. Februar 2026

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München               

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