Wahlrecht Literatur und Links bis 2/2018

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Petition VF.0157.19/ Niemand kann Richter sein in eigener Sache

Von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22; 80639 München FN: 089 /166 53 86; Mobil: 0170 / 89 13 102; mail@manfredhettlage.de; www.manfredhettlage.de

München, am 17. März 2024

An den Bayerischen Landtag, Maximilianeum, Max-Planck-Straße 1, 81675 München (Vorab per Mail: petitionen@bayern.landtag.de)

Dringliche Petition nach Art. 115 der Bayerischen Landesverfassung

Antragsteller und Antrag:

Hiermit fordere ich, Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München, für mich im Verfahren (P II – 1003 – 1 – 18 (Hettlage 1), und für 15 Beteiligte, die mich in ihrer schriftlichen Wahlbeanstandung (P II – 1003 – 1 – 24 (Hettlage 2)) zu ihrem Gruppenbevollmächtigten bestimmt haben, den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags auf:

Der Petitionsausschuss möge dem Plenum des Landtagszur zeitnahen Beschlussfassung vorschlagen:

Die Empfehlung, die der Ausschuss in seiner Sitzung v. 14. März 2024 in der Sache ((P II – 1003 – 1 – 18 (Hettlage 1) und P II – 1003 – 1 – 24 (Hettlage 2)) beschlossen hat, wird nicht zur Beschlussfassung im Plenum des Landtags angenommen.

Die Beschlussvorlage wird stattdessen vom Landtag an den Ausschuss zurückverwiesen.

Dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen wird zur Auflage gemacht, vor seiner Entscheidung den Beteiligten der Wahlbeanstandung in mündlicher Verhandlung rechtliches Gehör zu verschaffen und weitere Experten anzuhören.

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Der Albtraum ist vorbei

PRESSENOTIZ

Die herrschende Meinung ist zusammengebrochen

Der quälende Albtraum ist vorbei. Die irrige Auffassung: je mehr Abgeordnete, um so gerechter wird die Wahl, hat ihre frühere Akzeptanz verloren. Kein geringerer als der Deutsche Bundestag hat eine radikale Kehrtwende vollzogen und den gängigen Missbrauch verworfen, die Zahl der gewählten Mitglieder des Bundestages könne durch sog. „Überhänge“ in beliebigem Umfang überschritten werden, solange der Aufwuchs durch „Zusatzsitze“ ausgeglichen werde. Damit ist die herrschende Meinung in sich zusammengebrochen, bei den Überhang- und Ausgleichsmandaten handele sich dabei um unverzichtbare Rechtsgüter. Im Gegenteil ist der Deutsche Bundestag zu der ursprünglichen Auffassung des BVerfG (BVerfGE 7, 66/1957) zurückgekehrt. Das Gericht hat die Überhangmandate schon 1957 missbilligt, aber nicht untersagt, weil das damals offenbar nicht beantragt worden war.

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Ohne Stimmkreis kein Überhangmandat

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München; FN: 089 /166 53 86, Mobil: 0170 / 89 13 102; mail@manfredhettlage.de, www.manfredhettlage.de

München, den 26. Februar 2024ich bin als wahlberechtigter Staatsbürger petitionsfähig und petitionsberechtigt. In Anwendung meines Petitionsrechts nach Art. 17 Grundgesetz fordere ich Sie beide auf, den kapitalen Rechenfehler bei der Auszählung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Bayern nicht länger zu dulden, endlich zu berichtigen und von sich aus nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG beim Deutschen Bundestag eine Wahlprüfung einzuleiten.

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Wahlprüfung (WP 2/24)/ Schriftsatz-Ergänzung

Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

FN: 089 /166 53 86; Mobil: 0170 / 89 13 102, mail@manfredhettlage.de; www.manfredhettlage.de

An Frau Bärbel Bas, MdB, Deutscher Bundestag, Die Bundestagspräsidentin, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Es gilt das Datum der Zustellung

Drei Verschiebungen und eine Streichung bei den Listenplätzen, die bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, am Karnevals-Sonntag, den 11. Februar 2024, im Bundesland Berlin vom Landeswahlleiter in seiner Eigenschaft als Wahlorgan verfügt wurden, waren von ihm zu unterlassen und sind von ihm rückgängig zu machen.

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Pressenotiz: Tohuwabohu in Berlin

1100 Anschläge

Wiederholungs-Wahl an der Spree mit der föderativen Staatsordnung unvereinbar

Der Publizist, Manfred Hettlage, aus München, hat den bayerischen Landeswahlleiter, Dr. Thomas Gößl, aufgefordert, seines Amtes zu walten und (nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG) die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin, v. 11.2.2024, vor dem Deutschen Bundestag anzufechten. Zur Begründung weist Hettlage darauf hin, dass drei Listenplätze aus Berlin in andere Bundesländer verschoben wurden. Der Bundestag werde länderweise gewählt. Zweitstimmen seien keine Bundesstimmen, sondern Landesstimmen. Es könne daher nicht sein, „dass drei Berliner Mitglieder des Bundestages in Niedersachsen, NRW oder in Hessen anfallen, wo überhaupt nicht gewählt wurde“, so Hettlage.

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Wahlprüfung nach Art. 41 GG – AktenZ 2157/21

An Frau Bärbel Bas, MdB, Die Präsidentin des Deutschen Bundestags, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Es gilt das Datum der Zustellung (im Januar 2024)

Anfechtung der Besetzung des Bundestags nach Art. 41 Grundgesetz

Die 10 Mitglieder des Deutschen Bundestags, die dem Bündnis-Sahra-Wagenknecht (BSW) angehören, sind keine gesetzlichen Abgeordneten.

Wer auf seinen Listenplatz verzichtet, hat zugleich auf sein Mandat verzichtet und damit den Bundestag verlassen. Das geht aus § 46 Abs. 1, Ziff. 4 BWahlG klar und eindeutig hervor. Dort heißt es: „Ein Abgeordneter verliert die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bei (…) 4. Verzicht (…).“

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Dringliche Petition nach Art. 17 Grundgesetz

An Herrn, Frank-Walter Steinmeier, Der Bundespräsident

Spree Weg 1, 10557 – Berlin

und an Frau, Bärbel Bas, MdB, Die Bundestagspräsidentin

Platz der Republik 1, 11011 – Berlin

Es gilt das Datum der Zustellung

Antragsteller und Antrag: Hiermit beantrage ich, Dr. Manfred C. Hettlage, (Nibelungenstr. 22, 80639 München) nach Art. 17 Grundgesetz, sowohl beim Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier, als auch bei der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, MdB,

… erstens: Für den Deutschen Bundestag gibt es 104 Ausgleichsmandate, aber nur 34 sog. Überhänge. Der Ausgleich kann nicht größer sein als der Überhang. Also sind 70 Abgeordnete mit Ausgleichsmandat aus dem Bundestag zu entfernen, weil es für sie gar keinen Rechtsgrund gibt.

… zweitens: Im gesamten Staatsgebiet gibt es 299 Wahlkreise, aus denen nicht mehr 299 Direktmandate hervorgehen können. Für 34 Abgeordnete, die angeblich ein zusätzliches Überhangmandat bekleiden, gibt keine zusätzlichen Wahlkreise. Auch dieser Spuk ist sofort zu beenden.

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Das Wahlergebnis muss nachgezählt werden

 Von Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An Frau Dr. Ruth Brand, Die Wahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Gustav Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

München, den 9.1.2024

– Offener Brief –

Sehr geehrte Frau Dr. Brand,

vielen Dank für die rasche Antwort v. 8.1.23, die Sie mir durch Ihre Mitarbeiterin, Anna-Karina Elbert, haben zukommen lassen. Sie gehören in Ihrer hoheitlichen Position als Wahlleiterin zur deutschen Führungselite. Und ich entlasse Sie aus dieser Verantwortung nicht.

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Der Landtag ist ein Narrenschiff

Eine etwas andere Pressemitteilung

Markus Söder wurde von 120 Abgeordneten des Landtags wiedergewählt. Der Kapitän bleibt also an Bord. Doch etwas ist faul im schönen Bayern. Im Landtag gibt es 180 Plätze, dafür aber 203 Mitglieder, obwohl es im ganzen Land nur 91 Stimmkreise gibt. Da passt überhaupt nichts mehr zusammen. – Der Landtag ist ein Narrenschiff!

Wahlleiter, Thomas Gößl, stellte 16 Tage nach der Wahl amtlich fest, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Leider habe er unter den 85 direkt gewählten Wahlsiegern der CSU – schon wieder! – „verbotene“ Direktmandate entdeckt.  Deshalb musste er nach der Wahl 11 so genennte „Überhänge“ bei der CSU durch 12 Zusatzsitze – davon 7 für die Freien Wähler, 3 für die Grünen und 2 für die AfD – ausgleichen. Weil für den Ausgleich in den Wahlurnen aber keine Stimmzettel anzutreffen waren, blieb dem Wahlleiter und Präsidenten des Landesamtes für Statistik gar nichts anderes übrig, als die 23 Zusatzsitze aus der Luft zu greifen.

Auch die Präsidentin des Landtags, Ilse Aigner, fand offensichtlich nichts dabei, dass der Aus­gleich um ein Mandat größer ist als der Überhang, und dass bei ihrer Wiederwahl deshalb ein Mandatsträger mit Ausgleichsmandat mitgewirkt hat, für den es bei der CSU gar keinen „ver­botenen“ Überhang gibt. Sie ließ es außerdem zu, dass bei der Wahl des Ministerpräsidenten 11 Mitglieder aus der CSU-Fraktion mit „verbotenen“ Direktmandat mitgewirkt haben und die Fraktion der Freien Wählern 7 weitere Ja-Stimmen beisteuern durften, für die es keine Stimmzettel gibt.

Das Verfahren habe sich „bewährt“, ist dazu aus dem Bayerischen Innenministerium zu hören, das für die Landtagswahlen zuständig ist.

V.i.S.d.P: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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