Das Bundeswahlgesetz ist eine „ewige Baustelle“. Es wird als einfaches Gesetz vom Bundes¬tag immer wieder aufs Neue beschlossen. Eine Wahlrechts-Änderung jagt die andere, und es gibt mehr Wahlrechts-Änderungsgesetze als Legislaturperioden. Im geltenden Recht wurde sogar gesetzlich verankert, es in nachfolgenden Walperiode erneut abzuändern. Klingt irgend¬wie absurd, aber der 20. Deutsche Bundestag arbeitet tatsächlich am 25. Bundeswahlgesetz. Im Bundestag liegt also schon wieder der Entwurf für ein neues Wahlgesetz auf dem Tisch. Die Seele vieler der direkt gewählten Mandatsträger kocht, vor allem in den Großstädten, weil sie regelmäßig mit den geringsten Erststimmen-Anteilen gewählt werden und deshalb zuerst aus dem Bundestag katapultiert würden, wenn nach neuem Recht die sog. „Überhänge“ gestrichen werden. In München würde z. B. die CSU alle Direktmandate verlieren.
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Manfred C. Hettlage,
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