PRESSENOTIZ: EU-WAHL ANGEFOCHTEN“

770 Anschläge

„Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 war nicht unmittelbar (direkt), nicht frei und vor allen auch nicht gleich.“ Unter dieser Schlagzeile hat eine Klägergemeinschaft von 20 Beteiligten, viele von Ihnen promovierte Akademiker aus verschiedenen Berufen, einen Tag vor Fristablauf beim Deutschen Bundestag eine Überprüfung der EU-Wahl in Gang gebracht. Die 20 Kläger rügen vor allem, dass Deutschland ein Bundesstaat ist und deshalb auch die EU-Abgeordneten länderweise zu wählen seien: nämlich im Saarland von den Saarländern, in Hessen von den Hessen, in Bayern von den Bayern, usw. In einem föderativen Ländergemeinschaft könne es keine gesamtdeutschen Bundesstimmen geben. „Wir werden damit bis vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe gehen“, kündigte der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, an.

München, den 8.8.2024

V.i.S.d.P.: M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

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EU-Wahl anfgefochten

Von:  Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An den Deutschen Bundestag. Hd. Frau Bärbel Bas, MdB, Die Präsidentin des Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Mit Rückschein

Es gilt das Datum der Zustellung am 8. August 2024

Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 war nicht unmittelbar (direkt), nicht frei und vor allen nicht gleich

Die vorgenannten Beteiligten des Verfahrens beantragen beim Deutschen Bundestag: Die Europa-Wahl v. 9. Juni 2024 ist für rechtsfehlerhaft zu erklären. Gerügt wird insbesondere die verfassungswidrige Festlegung der Geltungsbereiche für die amtlichen Stimmzettel und die Verletzung der föderativen Staatsordnung.

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Daran sind doch die Wähler schuld: Die Pressenotiz

Im 20. Deutschen Bundestag konnte das Wahlergebnis nach der Wahl deshalb nur um 104 Zusatzsitze – sog. „Ausgleichsmandate“ – erhöht werden, weil die Wähler zu stur waren, um mehr als 34 „verbotene“ Direktmandate – sog. „Überhänger“ – in das Parlament zu wählen. Kann denn der Ausgleich größer sein als der Überhang? Ja, kann er, wie man am Bundestag sehr gut sehen kann. Der Ausgleich übersteigt den Überhang um das Dreifache. Und daran sind nicht die Zähler der Wahl, daran sind die Wähler schuld.

Zieht man beides voneinander ab, verbleiben 70 Ausgleichsmandate, bei denen leider der Überhang fehlt. Weil es dafür keinen Rechtsgrund gibt, wären diese 70 überzähligen Ausgleichsmandate unheilbar null und nichtig. „Ich bin kein Michael Kohlhaas, ich bin kein Don Quichotte. Ich bin ein Komiker“, sagt dazu Manfred Hettlage, aus München, auf seiner Internetseite. „Deshalb verlange ich vom Staatsoberhaupt, dagegen einzuschreiten. Die 70 überzähligen Mandatsträger müssen ermittelt werden und den Bundestag sofort verlassen!“

München, am 24. Juli 2024

V.i.S.d.P:  M. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

Zum Hintergrund

Petition: https://www.manfredhettlage.de/petition-handfeste-staatskrise/#more-13237,

Streitschrift: https://www.manfredhettlage.de/75-jahre-bwahlg-streitschrift-zum-jubilaeum/#more-13224,

Vita mit Bild (Karrikatur): https://www.manfredhettlage.de/about/,

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= Pressenotiz: Drei Fälle, drei Klagen

Die Fehlbesetzungen im 20. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich geweigert, die gerügten Missstände zu beseitigen: Im Parlament sitzen deshalb zehn Wagenknecht-Dissidenten, die gar nicht gewählt worden sein können, weil das Bündnis-Sahra-Wagenknecht (BSW) bei der Wahl am 26. September 2021 noch überhaupt nicht auf den Stimmzetteln stand. Bei der Wahlwiederholung in Berlin am 11. Februar 2024 haben außerdem drei Abgeordnete aus Hessen, Niedersachsen und NRW ein Mandat erhalten, obwohl sie in Berlin auf keiner Liste standen.

Und in den beiden Wahlkreisen Nr. 229/Passau und Nr. 242/Erlangen können die dort eingetretenen Leerstände nicht durch zügige Direktwahl mit den Erststimmen beendet werden. In allen drei Fällen hat eine Gruppe von mehr als 15 Beteiligten, die meisten von ihnen pro-movierte Akademiker, beim höchsten Gericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht. Der Gruppenbevollmächtigte, Manfred Hettlage, ist zuversichtlich: „Wir werden gewinnen. Die Rechtsfehler bei der Besetzung des 20. Deutschen Bundestages lassen sich nicht übersehen.“ Dazu seien sie zu offensichtlich, so Hettlage.

V.i.S.d.P. M. Hettlage, Nibelungenstr. 22. 80639 München

Hintergrund

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-wagenknecht-verfassungsbeschwerde/,

https://www.manfredhettlage.de/der-fall-berlin-verfassungsbeschwerde/,

Zur Person des Autors: https://www.manfredhettlage.de/about/,

NotizZugriff.docx

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Der Fall Passau – Verfassungsbeschwerde

Von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe; Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Der Leerstand im Wahlkreis Nr. 229/Passau ist ungesetzlich und verfassungswidrig

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG (Aktenzeichen: ………… )

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Der Fall Berlin – Verfassungsbeschwerde

Von Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771; Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Über die Volksvertreter wurden am 11.2.2024 in Berlin nicht länderweise abgestimmt.

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG (Aktenzeichen: ……………… )

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Der Fall Wagenknecht: Verfassungsbeschwerde

Von  Dr. Manfred C. Hettlage, Nibelungenstr. 22, 80639 München

An das Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe, Eil-Sache, Vorab per Fax:  0721 9101-382

Es gilt das Datum der Zustellung (im Juni 2024)

Die zehn Wagenknecht-Dissidenten haben nicht rechtswirksam auf ihre Listenplätze bei der Partei DIE LINKE verzichtet.

Verfassungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 3 und § 48 Abs. 1 BVerfGG

(Aktenzeichen: ……………… )

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Petition: Handfeste Staatskrise

Der Sachverhalt

Durch 104 „Ausgleichssitze“ werden im 20. Deutschen Bundestag die 34 sog. „Überhänge“ um 70 Köpfe turmhoch übertroffen. Vor allem aber ist über die nachträgliche Aufstockung der Sitze niemals richtig abgestimmt worden. Deshalb tummeln sich im 20. Deutschen Bundestag 138 „Blinde Passagiere“, die dort nichts verloren haben. Das ist eine handfeste Staatskrise.

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75 Jahre BWahlG

Unsere Streitschrift zum Jubiläum

Geprägt von Willkür und Verfassungsbruch: der 20. Deutsche Bundestag

von

Dr. Manfred C. Hettlage, verantwortlich i.S.d.P; *) Dr. Wolfgang Goldmann; Dr. Robert Mertel; Joachim Kampka; Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Gero von Braunmühl; Dr. Annelie Grasbon; Dr. Winfried Grasbon; Dr. Felix Grasbon; Dr. Thomas Grasbon, Heinz Dalen; Dr. Ludwig Römhild, Dr. Dora Römhild; Dr. Anton Fischer; Dominic Grasbon; Roswitha Dalen; Roland Weese; Dr. Helmut Fleck

Bildvorschlag:

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„Le ventre legislatif“ von Honré Daumier, **)

Bildunterschrift

“Der gesetzgebende Bauch“ beugt Recht und Gesetz nach Lust und Laune. Leerstehende Wahlkreise in Passau oder Erlangen? Das Tohuwabohu bei der Nachwahl in Berlin? Eine vermeintliche Überzahl an Wahlkreis-Siegern? Und die nachträgliche Verfälschung der Wahl durch sog. „Ausgleichsmandate“?

Wer mit zwei Stimmen wählt, holt sich den Teufel ins Haus. Weil die Deutschen zweimal wählen, können sie beide Stimmen gegeneinander richten und glauben ernsthaft, sie hätten sich das weltweit beste Wahlverfahren ausgedacht. Würde man nur mit einer Stimme wählen – wie bei der Europa-Wahl, in Großbritannien, im Commonwealth, z.B. Indien, oder in den USA, in Frankreich etc. – gäbe es auch in Deutschland keine vermeintlichen „Überhänge“, und jeder Verfälschung der Wahl durch einen nachträglichen „Ausgleich“ der Wahlergebnisse wäre von vorne herein der Boden entzogen. – Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen!

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Petition: Handfeste Staatskrise

Zwischen Willkür und Verfassungsbruch: der 20. Deutsche Bundestag

Petition nach Art. 17 GG u. Art. 33 BayLV

der Beteiligten:

 1.) Dr. Manfred C. Hettlage *) Nibelungenstr. 22, 80630 München (verantwortlich i.S.d.P.); 2.) Dr. Wolfgang Goldmann, Zuccalistr 25, 80639 München, 3.)  Dr. Robert Mertel, Kindermannstr. 1, 80637 München; 4.) Joachim Kampka, Nürnberger Str. 24, 80637 München; 5.) Dr. Ursula Offergeld-Hettlage; Nibelungenstr. 22, 80630 München; 6.) Gero von Braunmühl, Taxisstr. 25, 80637 München; 7.) Dr. Annelie Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen; 8.) Dr. Winfried Grasbon, Am Rain 15, 85267 Hettenshausen ; 9.)  Dr. Felix Grasbon, Longinusstr. 22, 81247 München; 10.) Dr. Thomas Grasbon, Mauthstr. 9, 85049 Ingolstadt; 11.)  Heinz Dalen; Balmungstr. 1, 80634 München; 12.) Dr. Ludwig Römhild, Rauhenstein Weg 1, 83483 Berchtesgaden; 13.) Dr. Dora Römhild, Rauhenstein Weg 1, 83483 Berchtesgaden; 14.) Dr. Anton Fischer, Fritz-Lutz-Str. 10, 81929 München; 15.) Dominic Grasbon, Longinusstr. 22, 81247 München; 17.) Roswitha Dalen, Balmungstr. 1, 80634 München; 18.) Roland Weese, Sternwartstr. 12, 81679 München; 19.) Dr. Helmut Fleck, Gneisenaustr. 52c, 53721 Siegburg;

gerichtet an die Amtsträger der zuständigen Staatsorgane:

1.)  Herrn Frank-Walter Steinmeier, Der Bundespräsident, Spree-Weg 1, 10557; 2.)  Frau Bärbel Bas, MdB, Die Präsidentin des Deutscher Bundestags, Platz der Republik 1, 11011 Berlin; 3.)  Dr. Markus Söder, MdL Der Bayerische Ministerpräsident, Franz Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München; 4.)  Ruth Brand, Die Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; 6.)  Prof.  Stephan Bröchler, Der Landeswahlleiter, Landeswahlamt, Klosterstr. 47, 10179 Berlin; 7.)  Dr. Thomas Gößl, Der Landeswahlleiter, Bayr.  Landesamt f. Statistik, 90725 Fürth; 8.)  Kay Scheller Präsident des Bundesrechnungshofes, Adenauerallee 81, 53113 Bonn.

Copy: Deutsche Presseagentur (dpa): <muenchen@dpa.de>; weitere Vertreter von Presse u. Medien,; und andere

Der Antrag:

Die genannten Beteiligten der Petition beantragen

    alle 12 Leerstände, insbesondere aber in den beiden bayerischen Wahlkreisen, 242/Erlangen und 299/Passau, in denen ein direkt gewählter Abgeordneter ausgeschieden ist, unverzüglich durch eine Nachwahl mit den Erststimmen zu beenden;

   den 10 Wagenknecht-Dissidenten und den 4 der 5 parteilosen AfD-Dissidenten, ohne weiteren Verzug, die in § 47 Abs. 1 Ziff. 4 BWahlG gesetzlich vorgeschriebenen Entlassungsurkunden auszuhändigen, aus denen hervorgeht, dass sie ihre Mitgliedschaft in Deutschen Bundestag rechtswirksam aufgegeben haben;

    den grundrechtlich garantierten Länderproporz bei den Landessitz-Kontingenten, insbesondere bei der Nachwahl in Berlin herzustellen, der durch sog. „Überhänge“ und „Ausgleichssitze“ in allen Bundesländern ignoriert und verletzt wurde, außer in Bremen.

    die unerträgliche Staatskrise zu beenden, dass im Deutschen Bundestag 104 Abgeordnete ein nachgeschobenes „Ausgleichsmandat“ erhalten haben, obwohl es nur 34 angebliche „Überhänge“ gibt, im Bundestag also 138 „blinde Passagiere“ Sitz und Stimme haben, über die niemand unmittelbar und frei abgestimmt hat.

Die Begründung:

Zur Begründung des Antrags wird auf die nachfolgende Streitschrift verwiesen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Petition ist. https://www.manfredhettlage 75-jahre-bwahlg-streitschrift,

Details

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