Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen
„Wir leisten Widerstand!“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Manfred C. Hettlage, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes v. 28.10.2019, der eine Wahlprüfungs-Beschwerde von insgesamt sechs Beteiligten abgelehnt hat. Sie wollten eine Wiederholung der Landtagswahl v. 14.10.2018 erreichen. Dazu der Gruppenbevollmächtigte Hettlage: „Wir haben den Rechtsweg ausgeschöpft und gegen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2016/19 Verfassungsbeschwerde eingelegt“.
Bei dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage der 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandate, die bei der Bayerischen Landtagswahl entstanden sind. Hettlage: „Es verletzt jede Logik, wenn der Ausgleich größer ist als der Überhang. Niemand ist befugt, das Wahlergebnis nach der Wahl irgendwie zu verändern, zu verbessern oder auszugleichen. Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch.“ Wahlen würden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen.
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- Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes v. 28.10.2019, Link: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/74-iii-18-entscheidung.pdf–
- Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes v. 31.10.2019. Link: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/74-iii-18-pressemitt.entscheidung.pdf
München. den 5.11.2019