Duales Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Die sog. personalisierte Verhältniswahl ist ein völlig überfrachtetes „mixtum compositum“ aus un­mittelbarer Personenwahl für höchstens 299 Volksvertreter und bloßer Parteienwahl für min­desten 299 weitere Sitze im Parlament; ein sog. „Grabensystem“, in dem die reguläre Mitgliederzahl des Bundestages von 598 Abgeordneten durch Überhangmandate notorisch überschritten wird; ein ver­fassungswidriger Mischmasch mit negativem Stimmengewicht, mit gespaltener Abstimmung (Stimmensplitting) und mit nachgeschobenen Ausgleichsmandaten; ein gesetzgeberisches Monstrum, das die gewöhnlich anzutreffenden Wähler nicht mehr hinreichend durchschauen, weil sie auf einem Stimmzettel zweimal abstimmen, aber nur ein Mandat vergeben, es aber auch zulässig sein soll, wenn es zwei sind.

Statt von personalisierter Verhältniswahl, sollte man besser von personalisierter Verhältnis­qual sprechen.

 

 

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