Wahlrecht in Thüringen

So konnte man die Landtagswahl gewinnen

„Gallien ist in drei Teile …“ und Thüringen in 44 Wahlkreise aufgeteilt. Die CDU hat 34 der insgesamt 44 Direktmandate gewonnen. Das entspricht einem Anteil von 77 Prozent. Bei der Erststimmen-Wahl überschritten die Wahlkreissieger der Union also die Grenze zur Drei-Viertel Mehrheit. Ein herausragendes Wahlergebnis, auch wenn es nicht das beste war. Mit den Zweitstimmen erreichte die CDU 33 von 88 Listenplätzen und wurde damit stärkste Partei im Erfurter Landtag … – und geht trotz allem in die Opposition! Weiterlesen

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Ministerpräsident Bodo Ramelow

Die Mehrheit im Landtag, aber nicht im Volk

Würde der Ministerpräsident in Thüringen unmittelbar vom Volk gewählt, könnte Bodo Ramelow dieses hohe Amt niemals erreichen. Er hat die Mehrheit im Parlament, aber nicht im Volk. In Thüringen wurde am 14.9.2014 ein neuer Landtag gewählt. Die meisten Wähler wollten eine große Koalition. Das bestätigen fast alle Meinungsum­fragen. Doch sie bekommen diese nicht, weil sich die drei Verliererparteien bei der Landtagswahl gegen den Willen des Volkes gestellt haben. Weiterlesen

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Urabstimmung in der Belegschaftsversammlung

Wir sind die Belegschaft, wir bestimmen ob bei uns gestreikt wird oder nicht

Während eines Streiks werden alle Arbeitsverträge in den umkämpften Betrieben geschlossen außer Kraft gesetzt. Das hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts 1955 so entschieden. (Vgl. BAG GS 28.1.1955 BAGE 1, 291). Im Kampf­gebiet werden alle Rechte und Pflichten aus den Arbeits­ver­trägen der gesamten Belegschaft suspendiert. Es muss also nicht zuerst gekündigt werden, bevor gestreikt werden darf. Die Arbeitsverträge können aber nicht gegen den Willen der Belegschaft geschlossen außer Kraft treten. Eine Abstimmung nur unter Gewerk­schafts­mit­­gliedern reicht nicht aus. Es streikt ja nicht die Gewerkschaft, es streikt die Belegschaft. Es gilt also das Prinzip: Wir sind die Belegschaft, wir bestimmen, ob gestreikt wird oder nicht. Weiterlesen

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Landtagswahl in Thüringen

Der „Pferdefuß“ der Verhältniswahl

In  Thüringen ist am 14.9.2014 gewählt worden. Welche Koalition nach der Landtagswahl die Regie­rung übernimmt, das bestimmen aber nicht die Wähler, sondern die politischen Parteien. Die Mehrheit der Wähler wollte eine große Koalition. Zu diesen Ergebnis kommen die meisten  Meinungsum­fragen. Die Wähler bekamen sie aber nicht, weil nicht die Wähler, sondern die Parteien über die Koalitionen ent­scheiden, nachdem die Wahllokale längst geschlossen sind. Und das ist der große „Pferdefuß“ der Verhältniswahl: Die Wähler geben ihre Stimmen ab … – und der Rest ist Schweigen! Weiterlesen

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Ausgleichsmandate in Thüringen

Mit der Umittelbarkeit der Wahl unvereinbar

Wer mit zwei Stimmen wählt, holt sich den Teufel ins Haus. Und wer das nicht glaubt, der findet in der Landtagswahl von Thüringen ein lehrreiches Beispiel. Im Landtag von Erfurt gibt es 88 Sitze, in Thüringen aber nur 44 Wahlkreise. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass 44 Landtags­abgeordnete nicht über die Wahlkreise gewählt worden sein können. Von den 44 Wahlkreisen konnten die Kandidaten der CDU 34 für sich gewinnen. Auf die Linken entfielen 9, auf die „Volkspartei“ SPD nur ein Direktmandat. Die Grünen und die AfD gin­gen in allen 44 Wahlkreise als Verlierer vom Platz und erreichten überhaupt kein Direktmandat. Schon hier bricht die wunderschöne Theorie zusammen, die als „personalisierte“ Verhältnis­wahl be­zeichnet wird. Weiterlesen

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Pressemitteilung

 Bundestagswahl 2013: Wahlprüfungs-Beschwerde eingereicht

Wie angekündigt hat Dr. Manfred C. Hettlage, München, den Weg nach Karls­ruhe einge­schlagen. Vertreten durch seinen Rechtsanwalt, Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff, Berlin, führt er vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde, dass der Deutsche Bundestag seinen Einspruch gegen die Bundestagswahl am 9.10.2014 zurückgewiesen hat. Hettlage will erreichen, dass der Beschluss (www.Bundestags-Drucksache 18/2700, Anlage 6) aufgehoben und Wiederholung der Bundes­tags­wahl, unter einem anderen Wahlgesetz angeordnet wird. Weiterlesen

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Buchbesprechung

Ein grosses Mosaik

Jesse, E./ Sturm, R., (Hrsg.), Bilanz der Bundestagswahl 2013, Voraussetzungen, Ergebnisse, Folgen, Reihe: Parteien und Wahlen, Bd. 17, Nomos, Baden-Baden 2014, 718 Seiten, br., 129 Euro.

Ziel der Herausgeber war es, zügig und zeitnah „die vielen Facetten der Wahl, des Parteiensystems und des Koalitionsgefüges“ zu beleuchten, wie das ähnlich schon bei den Bundestagswahlen 2005 und 2009 geschah. Dies ist wohl gelungen, den das Buch ist das erste seiner Art zur Bundestagswahl 2013. Der stolze Preis von 129 Euro für das broschürte Buch ist für den Normalverdiener nicht gerade eine Bagatelle. Weiterlesen

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Stimmensplitting und „Leihstimmen“

Genug Luft für eine Koalition mit der FDP?

Der Staub, den die Bundestagswahl vom 22.9.2013 aufgewirbelt hat, ist inzwischen verfol­gen. Der Streit über die „Leihstimmen“ ist damit aber nicht zu Ende. Im Gegenteil! Durch die Statistik des Stimmensplittings wird die Debatte erneut angeheizt. Weiterlesen

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Verhältniswahl oder Mehrheitswahl

Zwei Stimmen, ein Mandat – doppelt gewählt hält besser

Zwei Stimmen sind zwei Wahlen. Aus der Doppelwahl mit Erst- und Zweitstimme entstehen aber nicht zwei Mandate für die zweimal gewählten Personen, sondern nur eines. Denn in Deutschland wird das Ergebnis der Erststimmen auf das Ergebnis der Zweitstimmen angerechnet. Und es gibt eine erdrückende Zahl von Wählern, die das nicht begreifen, bei der Abstimmung also nicht vollkommen durchschauen, was sie tun. Das kann man am besten daran erkennen, dass viele Wähler beide Stimmen gar nicht der gleichen Partei zukommen lassen, sich also für und gegen eine Sache entscheiden. Weiterlesen

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Reform des Wahlrechts – Literturauswahl

Bibliographische Hinweise

  • Die gesamte juristische Kommentarlitertur zum Grundgesetz, insbesondere zu Artikel 20 und 38; statt aller hier nur: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht (Lehrbuch Studienliteratur), 6., wesentlich überarbeitete Auflage, 4/2014 mit ausführlichem Stichwortverzeichnis (ISBN 978-3-406-66169-3).
  • Internet-Seite von Matthias Cantow, Martin Fehndrich, Andreas Schneider, Wilko Zicht, www.wahlrecht.de.
  • Deutscher Bundestag, Literaturtipp, Wahlrechtsreform, Literaturauswahl 2007 – 2011, mit 45 Titeln, überwiegend Aufsätze in Fachzeitschriften. Die Literaturauswahl steht nicht mehr im Netz und wurde auch nicht fortgeschrieben. Die Bibliothek des Deutschen Bundestags hat sie jedoch auf Anfrage dankenswerter Weise als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, so dass sie, in alpabethische Reihenfolge gebracht, vollständig in die nachfolgende Schrifttumsauswahl übernommen werden konnte.
  • Meyer, Hans, Die Zukunft des Bundestagswahlrechts, Zwischen Unverstand, obiter dicta, Interessenkalkül und Verfassungsverstoß, 2010 mit einem ausführlichen Verzeichnis der Urteilsliteratur bis 2010, S. 5 (im Inhaltsverzeichnis) und mit Kommentierung auf S. 37 ff. Weitere Schrifttumshinweise finden sich in den Fußnoten.
  • Nohlen, Dieter, Wahlrecht und Parteiensystem, 6. Aufl. 2009, mit Stichwortregister und einem sehr ausführlichen Schrifttumsverzeichnis auf den Seiten 476 – 507.
  • Hettlage, Manfred C., vgl. die Internet-Seite: www.manfredhettlage.de/Veröffentlichungen/Schwerpunkt Wahlrecht, mit 16 Veröffentlichungen, davon 9 in Printmedien und 7 Internet.
  • Arnim v., Hans Herbert, Volksparteien ohne Volk, 2. Aufl. 2009, mit ausführlichem Personenregister.
  • Rasche, Joachim, Wie wählen wir morgen, Verhältnis oder Mehrheitswahl in der Bundesrepublik, Schriften der Bundeszentrale für politische Bildung, 3. Aufl. 1969, mit Schrifttumshinweisen auf Veröffentlichungen vor 1968.

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