Anfechtung der Bundestagswahl

PRESSEMITTEILUNG

Im Bundestag gibt es 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze

Eine Woche vor Fristablauf hat Dr. Manfred C. Hettlage gemäß Art. 41 Grundgesetz die Bundestagswahl vom September 2013 angefochten. Zur Begründung weist der rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Publizist aus München darauf hin, dass kein geringerer als Parlamentspräsident, Norbert Lammert, sogar in der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags v. 22.10.2013 das neue Wahlrecht in Zweifel gezogen habe. „Genug des grausamen Spiels“, so Hettlage. Das Gesetz war erst in Februar 2013 geändert worden. Zuvor hatte das Verfassungsgericht das Wahlrecht schon zweimal verworfen. Im Bundestag gibt 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze. Weiterlesen

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Wahlprüfung nach Art. 41 GG

An Herrn
Prof. Norbert Lammert, MdB
Der Präsidenten des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Per Einschreiben mit Rückschein
Es gilt das Datum der Zustellung

Widerspruch gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag gemäß Art. 41 Grundgesetz

Hiermit legt der Einspruchsführer, Dr. Manfred C. Hettlage, wohnhaft Nibelungenstr. 22, 80639 München, beim Deutschen Bundestag (Einspruchsgegner), vertreten durch den Parlamentspräsidenten, gegen die am 22.9.2013 abgehaltene Wahl zum 18. Deutschen Bundestag gemäß Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und Abs. 2 WahlprüfG Widerspruch ein.

I.  Zulässigkeit

Der Einspruchsführer wohnt in München und ist dort beim Einwohneramt gemeldet. Er war als Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag einzutragen und tatsächlich dort auch eingetragen. In Ermanglung einer rechtzeitig zugegangenen Wahlbenachrichtigung hat er ausgewiesen durch Personalausweis an der Wahl nachweislich teilgenommen.

Der Wahleinspruch ist damit nach § 2 Abs. 2 WahlprüfG zulässig.

II. Antrag

Es wird Wahlwiederholung unter einem neuen Wahlgesetz beantragt. Weiterlesen

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„Negatives“ Stimmengewicht bei der Wahl 2013

Hokuspokus im Wahllokal: Weniger Stimmen, mehr Mandate

Der frisch gewählte Präsident des Deutschen Bundestags, Norbert Lammert, hat schon in seiner ersten Rede v. 22.10.2013 „das Handtuch geworfen“ und eine erneute Debatte über das Wahlrecht angemahnt. Einen Tag später legte er in seiner Pressekonferenz nach. Das erst im Februar 2013 geänderte Wahlrecht des Bundes müsse man sich „noch einmal angucken“.

Und das ist der ganz normale Wahnsinn bei den Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag: Der Mandatsdifferenz zwischen den Direktmandaten und den Listenplätzen in Höhe von jeweils einem Sitz in den Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Saarland steht ein Mandatsausgleich von sage und schreibe insgesamt 29 Plätzen gegenüber! Weiterlesen

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Ausgleichsmandate sind „Extrawürste“

Ist der Supergau bei der Bundestagswahl ausgeblieben?

Der größte aller denkbaren Störfälle des neuen Wahlrechts ist offenbar doch nicht eingetreten. Anders als bei den beiden Landtagswahlen in Baden-Württemberg 3/2011 (1) und in Niedersachsen 1/2013 (2) gab es im Bund 9/2013 keine Partei, die durch den nachträglichen Wahlausgleich von der absoluten Mehrheit der Mandate abgedrängt wurde. Doch wen interessiert schon das Wahlrecht, wenn er glaubt, dass er gewonnen hat. Die Union tanzt. (3) Aber wie zuvor in Italien ist die Wahl sowohl in Hessen als auch im Bund mit einem Patt ausgegangen. Weiterlesen

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Zum Parteiausschluss von Siegfried Kauder

Präzedenzfall von 1976: Hans Daniels

Das Wahlgesetz des Bundes sieht eine Aufstellung von Kandidaten aus der Mitte des Wahlkreises heraus ausdrücklich vor. Man braucht dazu 200 Stützunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen. Vgl. § 20 Abs. 3 BWahlG. Bei einer solchen „Bürger-Kandidatur“ spielt es keine Rolle, welcher Kirche oder welcher Partei der von Bürgern aufgestellte Kandidat angehört. Es wird vor allem nicht verlangt, dass er parteilos ist. Ein Parteiausschluss kommt daher für Siegfried Kauder nicht in Betracht. Das wäre sogar eine unzulässige, nötigende und damit strafbare Behinderung der Bewerbung um ein politisches Mandat. Weiterlesen

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Wahlprognosen und Zwei-Stimmen-Wahl

Die sog. „Sonntagsfrage“ lässt die Erststimme unbeachtet und begnügt sich mit der halben Wahrheit

„Welcher Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“ So lautet die sog. „Sonntagsfrage“, die um so spannender wird, je näher der Tag heranrückt, an dem sie zu entscheiden ist. Das ZDF-Politbarometer – ein „Markenprodukt“ des Zweiten Deutschen Fernsehens – wird von der Forschungsgruppe Wahlen allmonatlich abgelesen. An Hand einer repräsentativen Stichprobe versuchen die Meinungsforscher das Wahlergebnis vorauszusagen. Das wird nur noch zweimal geschehen, dann ist der alles entscheidende Wahlsonntag da: der 22. September 2013. Weiterlesen

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Das neue „Politbarometer“ ist da

Die alten Fehler und Schwächen sind geblieben

Das neue „Politbarometer“ ist da. Die Fehler und Schwächen dieser im Auftrag des ZDF erstellten Wählerumfrage sind unverändert die gleichen geblieben. Mehr denn je sind die Erststimmen für eine Wahlüberraschung gut. Doch die Umfrage des ZDF ignoriert schlicht und einfach die Direktwahl in den 299 Wahlkreisen. Statt dessen konzentriert sich die allmonatliche Umfrage allein auf die Zweitstimmen. Die Prognose erfasst daher von vorne herein nur die halbe Wahrheit. Weiterlesen

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Orakel der Moderne: das ZDF-Politbarometer

Die Meinungsumfrage ignoriert die Erststimmen

In diesen Tagen feierte man beim ZDF das 50-jährige Jubiläum seines Bestehens. Eines seiner „Markenprodukte“ ist das ZDF-Politbarometer. Es wird monatlich „abgelesen“ und gibt Auskunft über die sog. Sonntagsfrage: „Wie würden die Partei abschneiden, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“ Weiterlesen

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Volksvertreter werden vom Volk gewählt

Kann der Mandatsausgleich vor dem Grundgesetz Bestand haben?

… eigentlich nicht. Denn Ausgleichsmandate sind grob verfassungswidrig. (1) Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar 2013 in 2. und 3. Lesung das 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz beschlossen. Mit Ausnahme der Linken sind sich alle Fraktionen darüber einig geworden, sämtliche Überhangmandate durch Ausgleichsmandate zu neutralisieren (Vollausgleich). (2) Doch das kann nicht gelingen: Volksvertreter werden vom Volk und nur vom Volk gewählt. Bei Ausgleichsmandaten ist das nicht der Fall. Ihre Träger werden erst nach der Wahl von Wahlleitern obrigkeitlich in das Mandat eingesetzt. Und das verstößt gegen die Grundlagen der repräsentativen Demokratie: die Volkssouveränität. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird im Fall von Wahlen allein vom Volk ausgeübt. Nicht vom Volk gewählte Abgeordnete sind dem Art. 20 GG fremd. Weiterlesen

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Brief an den Herrn Bundespräsidenten

Eingabe zum 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz

Dr. Manfred C. Hettlage · Nibelungenstraße 22 · 80639 München
München, den 23. 2. 2013

An Herrn
Joachim Gauck
Der Bundespräsident
Schloss Bellvue

Spreeweg 1
11010 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

der Deutsche Bundestag hat am 22.2.2013 das 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu übergebe ich Ihnen eine gemeinsame Denkschrift mit dem Titel: „Empfiehlt es sich, den nächsten Bundestag nur mehr mit der Erststimme zu wählen?“

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