PRESSEMITTEILUNG
Im Bundestag gibt es 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze
Eine Woche vor Fristablauf hat Dr. Manfred C. Hettlage gemäß Art. 41 Grundgesetz die Bundestagswahl vom September 2013 angefochten. Zur Begründung weist der rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Publizist aus München darauf hin, dass kein geringerer als Parlamentspräsident, Norbert Lammert, sogar in der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags v. 22.10.2013 das neue Wahlrecht in Zweifel gezogen habe. „Genug des grausamen Spiels“, so Hettlage. Das Gesetz war erst in Februar 2013 geändert worden. Zuvor hatte das Verfassungsgericht das Wahlrecht schon zweimal verworfen. Im Bundestag gibt 631 Abgeordnete, aber nur 598 Plätze. Weiterlesen
