Gemeinsame Denkschrift zur Reform des Wahlrechts (Stand Mai 2014)

Empfiehlt es sich, den Bundestag nur mehr mit den Erststimmen zu wählen?

von Prof. Dr. Dr. Robert Hettlage; RA Prof. Hermann Mayer; Dr. Manfred C. Hettlage;*

Das Abstract:
Würde man den nächsten Bundestag allein mit der Erststimme wählen, würde das die politische „Landschaft“ vollständig verändern. Die Direktwahl kommt ohne Fünf-Prozent-Hürde aus, das begünstigt die Minderheiten. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Koalitionen sind daher selten. Das stärkt die Regierung, bündelt aber auch die Opposition. Wo die absolute Mehrheit verfehlt wird, kann man zur Stichwahl schreiten, wie das bei Bürgermeisterwahlen üblich ist. Die Stichwahl hat aber auch Nachteile, weil durch sie Elemente der Verhältniswahl in die Direktwahl eingeschleust werden.

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„Personalisierte“ Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme

Ist das deutsche Wahlsystem das beste weltweit?

Der typisch deutsche Mischmasch aus Personen- und Parteienwahl hält der Wahlrechts-Politologe Dieter Nohlen – sogar noch in der 6. Auflage seines Buches: „Wahlrecht und Parteiensystem“ (S. 351) – für ein „Modell-Wahlsystem“, das man in alle Welt exportieren sollte. Dem stehen die zahlreichen Urteile des Verfassungsgerichts entgegen, in denen dieser vermeintliche „Exportschlager“ wegen seiner schwerwiegenden Mängel und Missstände wie negative Stimmenmacht, Überhangmandate, leer stehende Wahlkreise, Stimmensplitting, „Koalitionen von Wahlverlierern“ etc. verworfen wurde. Nach dem Urteil v. 25.7.2012 gab es zweitweise überhaupt kein gültiges Wahlrecht in Deutschland, das Nohlen hätte „liefern“ können. Weiterlesen

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Verlagshinweis auf den Beitrag: „Das Elend der Nationalökonomie“

Dr. Manfred C. Hettlage, München, „Das Elend der Nationalökonomie – Plädoyer für eine normative Volkswirtschaftslehre“. Aufsatz in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Heft 9/2014, v. 1.5.2014, S. 446 ff. (3362 Worte, Download zum Preis von 2,60 Euro beim Fritz Knapp Verlag GmbH

Inhaltsangabe des Verlags:

Was liegt im öffentlichen Interesse, und was sollte dem privaten Interesse überlassen bleiben? Das festzustellen, sieht der Autor als hohe Kunst der Politik. Den vor der Finanzkrise dominierenden Strömungen der Nationalökonomie spricht er ab, diese Frage angemessen beantwortet zu haben und sieht damit in der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht zuletzt auch eine Krise der Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Weiterlesen

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Berichterstattung in der Lokalpresse zur Wahlanfechtung

Noch einmal abstimmen? – Dieser Neuhauser hat die Bundestagswahl angefochten.

(Aus: „Hallo München“ v. 23. November 2013)

Muss bald ganz Deutschland noch einmal zu Urne, um den Deutschen Bundestag zu wählen? „Ja“ – das meint jedenfalls Manfred Hettlage (Foto) aus Neuhausen. Seine Forderung begründet der rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Publizist aber nicht etwa mit den zähen Koalitionsverhandlungen – vielmehr hat der 75-jährige gemäß Artikel 41 Grundgesetz die Bundestagswahl vom September angefochten. Was der Mann will: eine Wahlwiederholung unter einem neuen Gesetz. Weiterlesen

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Buchbesprechung

Neue Verwaltungszeitschrift – NVwZ 2012, Heft 16, VII

Wie wählen wir 2013? Veröffentlichte und unveröffentlichte Beitrage zur Reform des Wahlrechts in Bund und Land. Von Manfred C. Hettlage. (Politik und Partizipation, Bd. 7). – Berlin, LIT-Verlag 2012. 186 S., kart. Euro 24,90. ISBN: 978-3-643-11585-0.

Mit beißendem Spott kritisiert Manfred C. Hettlage das in seinen Augen vollkommen überfrachtete Wahlsystem in Deutschland. Die Doppelwahl aus Erst- und Zweitstimme – die so genannte „personalisierte“ Verhältniswahl – wie sie im Bund und zahlreichen Ländern bislang zum Einsatz gekommen ist, bezeichnete er als „mops-gedackelten Windhund“. Hier werde zusammengeführt, was nicht zusammengehört.  Weiterlesen

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Landtagwahl in Niedersachsen

Risiken und Nebenwirkungen im dualen Wahlsystem

Fast immer legt das duale Wahlsystem die Regierung in die Hand von Koalitionen. Bei der Verhältniswahl stellt sich deshalb nicht die Frage, welche Partei, sondern welche Koalition gewinnt. Weil Koalitionen erst nach der Wahl entstehen, sind sie der unmittelbaren Entscheidung des Wählers entzogen. Das ist der große „Pferdefuß“ der Verhältniswahl, den man auch bei der Landtagswahl in Niedersachsen vom 20.1.2013 nicht übersehen konnte: Obwohl sie die stärkste politische Kraft im Lande war, ging die CDU – wie zuvor schon in Schleswig-Holstein – in die Opposition. Denn sie hatte keinen Koalitionspartner mehr. Weiterlesen

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Zu viele Listenplätze im Saarland?

Judex non calculat – Richter rechnen nicht

… genau, so ist es! … jetzt ist der Groschen endlich gefallen! Für das Saarland ergibt sich nachfolgend die eigentlich sehr simple Muster-Rechnung: Nach seinem Bevölkerungsanteil stehen dem kleinsten aller Bundesländer 7 Plätze im Berliner Bundestag zu. Das Land ist in 4 Wahlkreise eingeteilt. Es verbleiben also 3 reine Listenplätze. Weiterlesen

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Ausgleichsmandate verfassungswidrig

PRESSEMITTEILUNG

Muss der Präsident des Bundestags eine Wahlprüfung einleiten?

Der Präsident des Deutschen Bundestags, Prof. Norbert Lammert, MdB, ist der „zweite Mann“ im Staat. Ihn hat  der Publizist und Blogger, Dr. Manfred C. Hettlage, auf seiner Internet-Seite aufgefordert, gegen alle 29 Mitglieder des Bundestags, die lediglich ein Ausgleichsmandat bekleiden, ein Wahlprüfungs-Verfahren einzuleiten. Die Wahlprüfung ist als Grundrecht in Art. 41 GG fest verankert. Die Einzelheiten regelt das Wahlprüfungs-Gesetz. Weiterlesen

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Buchbesprechungen: DVBl

Manfred C. Hettlage, Wie wählen wir 2013? 2/2012, 186 S, kt, Euro 24,90. Verlag Dr. Hopf, Berlin, ISBN 978-3-643-11585-0; Deutsches Verwaltungsblatt – DVBl 2012, S. 1559.

In der Sammlung von Aufsätzen des Münchner Publizisten Hettlage geht es nicht um die (angesichts von Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag zu EU-Schuldenhaftungs-Paketen Ende Juni 2012) für den einen oder anderen möglicherweise immer schwerer zu entscheidende Frage, wen man 2013 wählen sollte. Hettlage untersucht vielmehr in kenntnisreicher Weise das System der „personalisierten“ Verhältniswahl in Deutschland und vergleicht es mit der englischen Mehrheitswahl, von der Disraeli sagte: „Dieses Land bildet keine Koalitionen“ (S. 38). Als Urgrund für die Verfälschung der Wählerentscheidung durch die Regelung im Bundeswahlgesetz macht Hettlage das Wahlrechtsprinzip „one man one vote“ aus (Stimmensplitting S. 11 ff.) Er schildert eingehend und detailliert die daraus folgenden Unwuchten und Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit den Üeberhang- (S. 25 ff.) und Ausgleichsmandaten (S. 115 ff.). Weiterlesen

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Ausgleichsmandate

Kostspielige „Schweinerei“

Der Präsident des Bundestags, Prof. Norbert Lammert, MdB, muss tätig werden und gegen Abgeordnete mit Ausgleichsmandat ein Wahlprüfungsverfahren einleiten. Die deutschen Aufstockungsmandate (gemäß  § 6 BWahlG) sind der „Mehrheitsprämie“ im italienischen Wahlrecht vergleichbar, die das Verfassungsgericht in Rom vor wenigen Wochen verworfen hat. Bei der „Mehrheitsprämie“ bekam in Italien die Partei mit den meisten Stimmen einen Nachschlag an Mandaten, der so bemessen wurde, dass dabei die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament deutlich übertroffen wurde. Die Italiener bezeichneten diese wunderbare Vermehrung der Mandate als „porcellum“, auf deutsch als „Schweinerei“. Bei den deutschen Aufstockungsmandaten fällt der Nachschlag den sonstigen Parteien in den Schoß, ist also eine „Oppositionsprämie“. Und diese „Schweinerei“ ist genau so verfassungswidrig. Weiterlesen

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