Überhangmandate gehören zum Erscheinungsbild der Bundestagswahl seit 1949. Das Verfassungsgericht hatte schon 1957 kritisiert: „Gewiss, eröffnet das Institut der Überhangmandate Manipulationsmöglichkeiten. Deren Verfassungsmäßigkeit müsste aber im Falle eines Missbrauchs angezweifelt werden. (BVerfGE 7, 66 (75)). Der Gesetzentwurf v. 15.9.2020 (BT-DruckS. 19/22504) lässt die Verfassungsfrage unberührt, will aber nach dem 1.1.2024 Zahl der 299 Wahlkreise auf 280 reduzieren. Zum Stichtag sollen also 19 direkt gewählte Abgeordnete den Bundestag verlassen. Lediglich 3 Überhänge sollen zur nächsten Wahl vom Ausgleich freigestellt werden. Für 2017 hätte das bedeutet, dass es bei den 46 Überhängen bleibt, während der Ausgleich von 65 auf 62 Sitze sinkt. Ein Arbeitskreis soll bis 30. Juni 2023 weiter Vorschläge vorlegen. Aber Papier ist geduldig.
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Manfred C. Hettlage,
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