Direktmandate und Listenplätze, Üeberhang- und Ausgleichsmandate

… eine „Milchmädchen“-Rechnung?

Bei den bisher 18 Bundestagswahlen kam es jedes Mal zu einer Mandatsdifferenz. Die Listenplätze einer oder verschiedenrer Landesparteien blieben 14-mal gegenüber den Direktmandaten in Unterzahl. Nur 4-mal kam es umgekehrt und die Listenplätze aller Parteien waren gegenüber den von ihr erlangten Direktmandaten landes- und bundesweit in der Üeberzahl. Wird mit zwei Stimmen gewählt, sind also Mandatsdifferenzen das, was man erwarten muss. Wenn der Gesetzgeber das nicht will, oder nicht zulassen kann, weil das Verfassungsgericht nicht länger mitmacht,  muss er zu dem klassischen Prinzip der Wahl: „one man one vote“ – pro Kopf eine Stimme – zurückkehren, also mit einer Stimme wählen lassen. Weiterlesen

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Direktwahl und Verhältniswahl – eine Glosse

Tutti frutti und Rosinenpickerei

Die Deutschen sind ein Volk der Dichter und Denker. Ihnen ist es nicht genug, dass sie nur mit einer Stimme wählen. Sie wollen zwei Stimmen haben. Manchen genügt selbst das nicht. Sie wollen, dass man im Stimmkreis zwei oder noch mehr Abgeordnete wählen kann. Und die besonders Schlauen wollen nicht nur mit zwei, sondern mit mehr als zwei Stimmen zu den Wahlurnen gehen, um damit nicht nur einen Abgeordneten oder eine Partei, sondern von beidem mehrere zu wählen. Weiterlesen

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Das Stimmensplitting – eine Glosse

Nicht Kopf, nicht Zahl

Die Deutschen lieben klare Wahlentscheidungen nicht, bei denen es heißt: Kopf oder Zahl. Weil man nicht beides haben kann, werfen sie zwei Münzen. Wenn beide Münzen auf Zahl fallen, ist das kein Problem. Fällt eine auf Kopf, die andere auf Zahl, was dann? Werfen die Deutschen dann eine dritte Münze? Tatsächlich, sie tun es: Denn sie gleichen das Wahlergebnis aus, wenn es ihnen nicht passt. Weiterlesen

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„Personalisierte“ Verhältniswahl: Glosse zum Wahlrecht

Wasch mir den Pelz…

… aber mach ihn nicht nass!“ Ein geflügeltes Wort. Und keines passt besser auf die Doppelwahl mit Erst- und Zweitstimme als dieses: Weil die Direktwahl von Personen in Wahlkreisen und ihre indirekte Wahl über die Listen der Parteien in den Bundesländern beide Vor- und Nachteile haben, bringen die Deutschen beide Verfahren gleichzeitig zur Anwendung. Doch diese „Patentlösung“ gleicht dem Versuch der Quadratur des Kreises. Weiterlesen

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Üeberhangmandate gibt es nicht – eine Glosse

Die verdrehte „Palmström“-Regel …

… – sie geht auf den bekannten Nonsenspoeten, Christian Morgenstern, zurück und lautet in umgekehrter Fassung, „dass nicht sein darf, was nicht sein kann.“ Man mag es glauben oder nicht: Es gibt überhaupt keine Überhangmandate. Dieses Ungetüm der Sprache führt in die Irre. Die Zahl der Wahlkreise stimmt mit der Zahl der Direktmandate überein, im Land wie im Bund. Bei Bundestagswahlen werden mit den Erststimmen in 299 Wahlkreisen ordnungsgemäß 299 Abgeordnete gewählt. Keiner mehr und keiner weniger.  Weiterlesen

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Wahlanfechtung: WP 187/13

PRESSEMITTEILUNG

Niemand ist befugt, den Willen der Wähler auszugleichen

Wie der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags inzwischen bestätigt hat, wurde die Bundestagswahl vom September 2013 von  Dr. Manfred C. Hettlage gemäß Art. 41 Grundgesetz unter dem Aktenzeichen WP 187/13 frist- und formgerecht angefochten. Die 29 Ausgleichsmandate, die nach der Wahl an die Parteien verteilt wurden, hält Hettlage für grob verfassungswidrig: „Niemand ist befugt, den Willen der Wähler auszugleichen.“ Weiterlesen

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„Personalisierte“ Verhältniswahl

Das Leitbild des Gesetzgebers: eine „Kopfgeburt“?

Ist die „personalisierte“ Verhältniswahl eine „Kopfgeburt? Niemand kann 598 Plätze im Parlament mit Abgeordneten besetzen, wenn dafür nur 299 Wahlkreise zur Verfügung stehen. Das ist schlicht und einfach unmöglich. Deshalb können von vorne herein überhaupt nur die Hälfte aller Listenplätze aus der Zweitstimmen-Wahl  durch eine vorgeschobene Erststimmen-Wahl „personalisiert“ werden. Schon an dieser Stelle nimmt das Leitbild des Gesetzgebers für das Bundeswahlgesetz, also die „personalisierte“ Verhältniswahl, Schlagseite und erleidet Schiffbruch. Weiterlesen

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Die Blockwahl eine „Sauerei“?

Die Abstimmung „en bloc“ lässt den Wählern keine Wahl

Die Italiener bezeichneten ihr bisheriges Wahlrecht als „porcellum“, also als „Sauerei“. Das Verfassungsgericht in Rom hat jetzt das „porcellum“ in zwei Punkten verworfen: die sog. „Mehrheitsprämie“ als auch die geschlossenen Listen, beide sind verfassungswidrig. Die „Sauerei“ hat damit ein Ende gefunden.

Die Mehrheitsprämie“ ist den deutschen Ausgleichsmandaten ähnlich. In Italien werden die Mandate der stärksten Partei – über den Kopf der Wähler hinweg – solange aufgestockt bis sie die absolute Mehrheit von 55 Prozent der Sitze erreicht hat. Die Stimmen für die „Mehrheitsprämie“ wurden aus der Luft gegriffen. Das ist jetzt vorbei. Anders in Deutschland. Dort werden die Stimmen für die Ausgleichsmandate nach wie vor aus dem Hut gezaubert. Weiterlesen

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Die Wahlprüfung ein Grundrecht

Brief an den Präsidenten des Bundestags

An Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB, Der Präsident des Deutschen Bundestags, Platz der Republik 1,   11011 Berlin

Betreff: Wahlanfechtung (AktenZ: WP 187/13)

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident Prof. Lammert,

inzwischen habe ich ein Schreiben vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages erhalten, in dem mir das Aktenzeichen meiner Wahlanfechtung mitgeteilt wurde, obwohl es einen Wahlprüfungsausschuss noch gar nicht gibt und ein Hauptausschuss seine Arbeit übernommen hat. Ein nicht bestehender Wahlausschuss kann nicht das gesetzliche Gremium einer Wahlprüfung sein.

1.

Das Recht, eine Wahlprüfung einzuleiten, (Wahlanfechtung) ist ein Grundrecht. Es steht jedem Wahlberechtigten zu. Artikel 41 Grundgesetz lässt daran keinen Zweifel. Das Verfahren ist kostenfrei, und es besteht auch keine Anwaltspflicht. Von diesem Grundrecht habe ich Gebrauch gemacht und die Bundestagswahl vom September 2013 angefochten. Der Schriftsatz zur Begründung dieses Schrittes liegt Ihnen unter dem Aktenzeichen: WP 187/13 inzwischen vor.

In Ihrer Rede aus Anlass der konstituierenden Sitzung des Parlaments v. 22.10.2013 haben Sie unübersehbar klargestellt, das Bundeswahlgesetz müsse erneut reformiert werden. Ihrer Auffassung schließe ich mich uneingeschränkt an. In meiner Wahlanfechtung habe ich das näher begründet. Nun hat der Parlamentspräsident das Recht, von sich aus eine Wahlprüfung einzuleiten. Vgl. § 2 Abs. 2 und § 14 WahlPrüfG.

Deshalb fordere ich Sie hiermit öffentlich auf, Ihrer Rede v. 22.10 2013 Taten folgen zu lassen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Walten Sie Ihres Amtes. Leiten Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Deutschen Bundestags selbst ein Wahlprüfungsverfahren ein. Sie haben dazu nicht nur das Recht. Sie haben auch die moralische Verpflichtung, das zu tun. Denn Sie können nicht das Wahlrecht des Bundes in der Sache verwerfen und dann untätig bleiben. Weiterlesen

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Wechsel zur Direktwahl und dann Neuwahlen

Offener Brief an Herrn Peer Steinbrück, MdB, SPD-Fraktion, Deutscher Bundestag

Große Demokratie, statt große Koalition!

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

ich habe Ihr wunderschönes Interview gelesen, das vor kurzem in der Zeitung stand und bin begeistert. Um so mehr stört es mich, dass die Rolle der Opposition in der Demokratie von der SPD so gering geschätzt wird. Die Regierung regiert, die Opposition kontrolliert. Das sind die Spielregeln der Volksherrschaft. Große Koalition heißt kleine Opposition. Und das ist „großer Mist“.

Sie persönlich trifft an der Misere keine Schuld. Sie haben immer gesagt, dass Sie kein Ministeramt in einer großen Koalition anstreben. Warum haben Sie trotzdem bei der Wahl so schlecht abgeschnitten? Ganz einfach: In einem politischen System mit Direktwahl wäre die SPD nicht mit 22 plus x Prozent der Stimmen, sondern mit vielleicht 32 plus x Prozent oder sogar 42 plus x Prozent – der Mandate! – aus dem Rennen gegangen. Peer Steinbrück wäre ein machtvoller Oppositionsführer, statt sich als Kandidat einer verzwergten Volkspartei lächerlich zu machen, die bei einem Fünftel der Stimmen herumkrebst und diese verheerende Niederlage in Presse und Öffentlichkeit als „Wahlsieg“ verkaufen muss.

Weil wir kein Mehrheiten-bildendes- sondern ein Koalitionen-bildendes-Wahlrecht haben, landet die SPD im Abseits der Politik und setzt ihre Rolle als Volkspartei aufs Spiel. Gäbe es links von der SPD nicht die Linken und zusätzlich auch noch die Grünen, die beide nur sehr wenige Wahlkreise direkt gewinnen können, stünde die SPD als glaubwürdige Alternative zur Regierung da, ohne sich auf die Krücken einer ungewissen Ampel-Koalition stützen zu müssen. Und wenn es einen Wechsel gibt, könnte die SPD alleine die Regierung stellen. Weiterlesen

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