Der Ampel fehlt die demokratische Legitimation

Geht man der Sache auf den Grund, kommt es zu einer Überraschung. Ohne Ausgleichsman­da­te keine „Ampel-Koalition“ (Rot-Gelb-Grün). Das ergibt sich aus dem nachfolgenden Über­­blick über die Sitzverteilung und die Ausgleichsmandate bei der Wahl v. 26.9.2021. Zur Bildung einer Koalition sind mindestens 369 Sitze erforderlich. Alleine auf die „Ampel“ entfallen 416 Mandate. Soweit so gut. Darunter befinden sich zusam­mengenommen aber 76 Ausgleichsmandate. Ohne Ausgleich erreicht die „Ampel“ aber nur 340 Sitze. Das genügt aber nicht für die absolute Mehrheit von 369 Sitzen. Fazit: Ohne Ausgleichsmandate verfehlt die „Ampel-Koalition“ die Mehrheit der Abgeordneten!

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Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen

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Am 27. September 2021, um 6 Uhr vormittags, verkündete der Bundeswahlleiter das vorläufige amtliche Wahlergebnis und sorgte für eine Überraschung. Die Regelzahl der 598 Mitglieder des Parlaments sei auf 735 gestiegen. Der neu gewählte Bundestag ist also noch größer als der alte mit nur 709 Abgeordneten. Die Wahlrechtsreform v. Oktober 2020 hat damit ihr Ziel verfehlt. Die Mitgliederzahl ist nicht gesunken, sondern trotz Reform noch einmal, kräftig, auf einen neuen Rekord angestiegen. Das neue Wahlgesetz hat sich als völlig wirkungslos erwiesen. Es gibt zu viele Abgeordnete. Doch diese Sensation fiel in der Wahlberichterstattung vollkommen unter den Tisch.

Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die CSU. Sie tritt außerhalb Bayerns bekanntlich nicht zur Wahl an. Als Regionalpartei hat sie in 45 von insgesamt 46 bayerischen Wahlkreisen mit den Erststimmen den Sieg davongetragen. Mit den Zweitstimmen erlangte die CSU aber nur 34 bayerische Listenplätze. Aus dieser Unterzahl an Listenplätzen ergeben sich rechnerisch 11 sog. „Überhangmandate“. Sie werden durch Zusatzsitze bei den Listenplätzen – auf Bundesebene – ausgeglichen. Davon bleiben nach neuem Recht 3 Überhänge verschont. Die innere Logik dieses Verfahrens ist nur schwer oder gar nicht zu durchschauen: Warum sollen andere Parteien außerhalb Bayerns dafür belohnt werden, dass sie innerhalb Bayerns keine oder fast keine Direktmandate errungen haben?

Ausgleichssitze sind Zusatzsitze

Anders als Überhangmandate sind Ausgleichssitze nachgeschobene Zusatzsitze, die über den Kopf der Wähler hinweg bundesweit an diejenigen Parteien verteilt werden, die bei den Erststimmen schlechter abgeschnitten haben oder – wie die FDP – gar kein Direktmandat erringen konnten. Sie bekommen dafür länderübergreifend trotzdem einen Bonus bei den Listenplätzen. Verfassungsrechtlich ist das ein Unding. Vor der Wahl von 2013 gab es im Bund gar keine Ausgleichsmandate. Ein Verfassungsgebot, dass Überhäng auszugleichen seien, ist dem Grundgesetz fremd. Im Bundeswahlgesetz wurden sie überhaupt erst 2013 eingeführt. Davor gab es zwar Überhänge, aber keinen Ausgleich. Und niemand wird gehindert, zum ursprünglichen Recht zurückzukehren, um so den Bundestag wirksam zu verkleinern.

Als vorläufiges Endergebnis war festzuhalten: Der neu gewählte Bundestag besteht aus 735 Abgeordneten. Am Ende sind es dann 736 geworden. Insgesamt entstanden 34 sog. “Überhänge“, 11 davon bei der CSU im Freistaat Bayern. Bundesweit sind in den 299 Direktmandaten 34 sog. “Überhänge“ enthalten. Die 299 Wahlkreise bleiben aber konstant und nehmen – auch durch die 11 „Überhänge“ der CSU in Bayern – weder zu noch ab. Nach neuem Recht sind außerdem 3 „Überhänge“ vom Ausgleich ausgenommen. Den 34 sog. „Überhängen“ unter den 299 Direktmandaten, stehen aber 104 reale Ausgleichsmandate gegenüber, die an diejenigen Parteien verteilt werden, die weniger Direktmandate als Listenplätze errungen haben. – Man glaubt es nicht, aber der Ausgleich bei den Listenplätzen übersteigt sogar den vermeintlichen „Überhang“ bei den Direktmandaten, und zwar um mehr als das Dreifache!

Der Ausgleich übersteigt den Überhang um das Dreifache

Seit der Wahl von 2017 gewann die Auffassung an Boden, der Bundestag sei mit damals schon 709 Mitgliedern vollkommen überfüllt. 2021 gab es 46 Überhänge und 65 Ausgleichsmandate. Heute sind es zwar nur 34 „Überhänge“, aber 1o4 Ausgleichsmandate, zusammen mehr als je zuvor. Im hohen Hause wurde es noch enger. Mit der Wahl von 2021 musste zusätzlicher Büroraum geschaffen werden. Das Parlament konnte sich bei insgesamt 736 Abgeordneten im Plenarsaal gerade noch konstituieren. Der Wahlgesetzgeber, der den Bundestag verkleinern wollte, hat sich vor den Augen aller „bis auf die Knochen“ blamiert. Denn es ist das genaue Gegenteil eingetreten. Das geltende Bundeswahlrecht kann also nicht so bleiben wie es ist. Es muss ein neues Verfahren geschaffen werden, ohne „Überhänge“, vor allem aber ohne Ausgleichsmandate,

Niemand ist befugt, das Wahlergebnis über den Kopf der Wähler hinweg nachträglich auszugleichen. Wer das Wahlergebnis verändert, „verbessert“ oder ausgleicht, der verfälscht es auch. Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen. Der Wille des souveränen Wahlvolkes, wer es im Parlament vertreten soll, ist unantastbar. Und hier geht es um eine kardinale Verfassungsfrage.

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Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen

Am 27. September 2021, um 6 Uhr vormittags, verkündete der Bundeswahlleiter das vorläufige amtliche Wahlergebnis und sorgte für eine Überraschung. Die Regelzahl der Mitglieder des Parlaments auf 735 angestiegen. Der neu gewählte Bundestag ist also noch größer als der alte mit nur 709 Abgeordneten. Die Wahlrechtsreform v. Oktober 2020 hat damit ihr Ziel verfehlt. Die Mitgliederzahl ist nicht gesunken, sondern trotz Reform noch einmal kräftig auf einen neuen Rekord angestiegen. Das neue Wahlgesetz hat sich als wirkungslos erwiesen. Diese Sensation fiel in der Wahlberichterstattung jedoch vollkommen unter den Tisch.

Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die CSU. Sie tritt außerhalb Bayerns bekanntlich nicht zur Wahl an. Als Regionalpartei hat sie in 45 von insgesamt 46 bayerischen Wahlkreisen mit den Erststimmen den Sieg davongetragen. Mit den Zweitstimmen erlangte die CSU aber nur 34 Listenplätze. Aus dieser Unterzahl an Listenplätzen ergeben sich 11 sog. Überhangmandate. Sie werden durch Zusatzsitze bei den Listenplätzen auf Bundesebene ausgeglichen werden. Davon bleiben nach neuem Recht 3 Überhänge verschont. Die innere Logik dieses Verfahrens ist nur schwer oder gar nicht zu durchschauen.

Ganz anders als Überhangmandate sind Ausgleichssitze nachgeschobene Zusatzsitze, die über den Kopf der Wähler hinweg bundesweit an diejenigen Parteien verteilt werden, die bei den Erststimmen schlecht abgeschnitten haben oder gar kein Direktmandat erringen konnten. Sie bekommen trotzdem einen Bonus. Verfassungsrechtlich ist das hochumstritten. Vor der Wahl von 2013 gab es im Bund keine Ausgleichsmandate. Ein Verfassungsgebot, dass Überhäng auszugleichen sind, ist dem Grundgesetz fremd und wurden überhaupt erst 2013in das Wahlgesetz eingeführt

Als vorläufiges amtliches Endergebnis lässt sich festhalten: Der neu gewählte Bundestrag besteht aus 735 Abgeordneten. Insgesamt entstanden 11 Überhänge, alle bei der CSU, alle im Freistaat Bayern. Die 11 Überhänge sind in den 299 Direktmandaten enthalten. Ihre Zahl nimmt durch die Verfahrensweise weder zu noch ab. Nach neuem Recht sind außerdem 3 Überhänge vom Ausgleich ausgenommen. Den verbleibenden 8 bayerischen Überhängen stehen 126 Ausgleichsmandate gegenüber, die an Parteien außerhalb Bayerns verteilt werden. – Man glaubt es nicht, aber der Ausgleich übersteigt den Überhang um mehr als das 15fache!

Seit der Wahl von 2017 gewinnt jedoch die Auffassung an Boden, der Bundestag sei mit damals schon 709 Mitgliedern vollkommen überfüllt. Damals gab es 46 Überhänge und 65 Ausgleichsmandate. Heute sind es 11 Überhänge und 126 Ausgleichsmandate. Mit der Wahl von 2021 hat jetzt gezeigt, der Versammlungsraum ist zu klein. Der Bundestag kann sich bei insgesamt 735 Abgeordneten nicht mehr im Plenarsaal konstituieren. Der Wahlgesetzgeber hat sich vor den Augen aller gründlich blamiert. Das Bundeswahlrecht kann nicht so bleiben wie es ist. Es muss ein Wahlrecht geschaffen werden, das ohne Überhänge und vor allem ohne Ausgleichsmandate auskommt. Das geschieht aber nicht.

Niemand ist befugt, das Wahlergebnis über den Kopf der Wähler hinweg nachträglich auszugleichen. Wer das Wahlergebnis verändert, verbessert oder ausgleicht, der verfälscht es auch. Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen.

Am 27. September 2021, gegen 6 Uhr am frühen Montagmorgen, verkündete der Bundeswahlleiter das vorläufige amtliche Wahlergebnis: Die Regelzahl der 598 Mitglieder des Parlaments sei auf 735 gestiegen. Der neu gewählte Bundestag ist also wider Erwarten noch größer als der alte mit 709 Abgeordneten. Die Wahlrechtsreform v. Oktober 2020 hat damit ihr Ziel verfehlt. Die Mitgliederzahl ist nicht gesunken, sondern – trotz Reform! – noch einmal bei 11 Überhänge um 126 Ausgleichsmandate kräftig auf einen neuen Rekord angestiegen. Das neue Wahlgesetz hat sich als wirkungslos erwiesen. Diese Sensation fiel in der gesamten Wahlberichterstattung unter den Tisch. So festigte sich der grundfalsche Eindruck, es sei alles in Ordnung und man könne weitermachen wie bisher. Dem ist aber nicht so.

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Riskante Zweitstimmen-Strategie im Wahlkampf

Von Gerhard Schröder ist bekannt, dass er die SPD-Minister und SPD-Staatssekretäre seines Kabinetts aufgefordert hatte, sich bei Bundestagswahlen nicht selbst um einen Wahlkreis zu bemühen. Sie sollten vielmehr wie „Zugpferde“ eine Position an der Spitze der jeweilige Landesliste der SPD übernehmen. Diese Zweitstimmen-Strategie zielte darauf ab, in den einzelnen Bundesländern mehr Listenplätze als Direktmandate zu erlangen, also Überhänge nach Möglichkeit zu vermeiden. Das ist allerdings in den Wahljahren 2002 in drei Bundesländern und 2005 in vier von ihnen nicht vollständig gelungen.

Zur großen Überraschung verfolgte die CSU in Bayern 2017 ebenfalls eine vergleichbare Zweitstimmen-Strategie: Der Listenführer, Joachim Herrmann, wurde nicht für ein Direktmandat aufgestellt. Im Freistaat Bayern erlangte die CSU mit den Erststimmen alle 46 Direktmandate, mit der Zweitstimme aber nur 39 Listenplätze. Es gab also 7 bayerische Überhänge. Die CSU-Landesliste in Bayern kam deshalb gar nicht zum Zuge, mit der Folge, dass der Listenführer, Joachim Herrmann, dem Bundestag fernbleiben musste.

Das alles ist offenbar in Vergessenheit geraten. Jedenfalls will Armin Laschet für die bevorstehende Bundestagswahl 2021 nicht im Wahlkreis seiner Aachener Heimat zur Wahl antreten. Ähnlich wie Herrmann – will sich Laschet nur um den Spitzenplatz auf der CDU-Landesliste in NRW bemühen. Bei diesen Überlegungen spielte die peinliche Erinnerung eine gewisse Rolle, dass 2013 Peer Steinbrück (SPD) seinen Wahlkreis nicht gewinnen konnte.

Einer ähnlichen Blamage will Laschet entgehen. Diese Zweitstimmen-Strategie hat aber ihre Risiken: Kommt es in NRW bei der Bundestagswahl 2021 zu Überhangmandaten bei der Landes-CDU, hätte Laschet das Nachsehen und würde weder über die Liste noch über den Wahlkreis in den Bundestag einziehen. Denn bei Überhängen kommt die Landesliste der betroffenen Partei gar nicht zum Zuge. Überraschend kam es aber nicht dazu. In NRW entstanden keine Überhänge für die CDU. Die Landesliste der Partei wurde nicht von der Überzahl an Direktmandaten verdrängt und kam mit Armin Laschen an der Spitze doch zum Zuge.

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Eher eine Schönheitsreparatur als eine Reform des Wahlrechts

In 19 Legislaturperioden hat es 25 Wahlrechts-Änderungsgesetze gegeben. Einige Stimmen befürchten, dass bei der nächsten Bundestagswahl mit 670 bis 680 Abgeordneten zu rechnen sei. Sollte das zutreffen, würde die jüngste Reform ihre Akzeptanz vollständig verlieren. Auch haben die FDP, die Linken und die Grünen beim Verfassungsgericht eine Normenkontrollklage, sogar mit Eilantrag, anhängig gemacht. Das alleine kann bereits zu unangenehmen Überraschungen führen. Sogar der Bundestag selbst sieht die jüngste Reform nicht als endgültig an. Denn bis 2023 soll eine Arbeitsgruppe weitere Reformvorschläge unterbreiten können. Der Gesetzgeber weiß offenbar selbst nicht genau, was er will.

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Fraktionsflucht im Bundestag?

Abgeordnete, die aus ihrer Fraktion austreten, ihren Sitz im Parlament aber behalten, sind zwar relativ selten, kommen aber vor. Zum Stand 19.3.2021 werden von der Verwaltung des Bundestages 8 Fälle benannt: Frauke Petry (AfD); Mario Mieruch (AfD); Marco Bülow (SPD); Uwe Karmann (AfD); Lars Herrmann (AfD); Verena Hartmann (AfD); Frank Pasemann (AfD); und Georg Nüßlein (CSU). Weitere Fälle sind inzwischen hinzugekommen. Sechs der genannten Abgeordneten wurden mit der Erststimme in einem Wahlkreis gewählt, zwei weitere (Verena Hartmann; Frank Pasemann) sind mit der Zweitstimme über die Landeslisten in den Bundestag eingezogen.

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Der Verlierer der Wahl wird der Gesetzgeber sein

Die Bundestagswahl rückt näher. Die Aufstellungsversammlungen in den Parteien sind in vollem Gange. Für die 299 Wahlkreise müssen die Direktkandidaten nominiert werden. Die „sicheren“ Plätze auf den Listen der Landesparteien sind ebenso begehrt. Denn wer in seinem Wahlkreis verloren hat, kann trotzdem über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen. Das ist für die davon Begünstigten verlockend, verfassungsrechtlich aber umstritten.

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Rechnen, ob es reicht

Ist das neue Gesetz zur Änderung des Bundeswahlrechts noch zu halten?

Wenn am Sonntag gar nicht gewählt wird, haben Sonntagsfragen nur wenig Gewicht. Denn der Wahrheitsbeweis kann nicht erbracht werden. Falls am Sonntag des 21.3.2021 ein neuer Bundestag gewählt worden wäre, hätte nach einer Meinungsumfrage von „infratest-dimap“ die CDU jedoch einen Zweitstimmenanteil von nur mehr 29 Prozent erreicht. Die Partei droht also von einer Volkspartei zu einer Mittelpartei abzusteigen und ist deshalb in eine Schockstarre verfallen. Hinzu kommen die herben Verluste der CDU bei den Landtags­wahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz.

In Baden-Württemberg hat das ZDF in ihren Hochrechnungen am Wahlabend des 14.3.2021 erstmalig fast punktgenau vorausgesagt, es werde wegen der Überhang- und Ausgleichsmandate nicht 120, sondern 153 oder 154 Mitglieder des Landtags geben. Auch für die heranrückende Bundestagswahl v. 24.9.2021 will man wissen, ob es reicht. In der Tat hat Britta Haßelmann, Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion bei den Grünen auf der Grundlage der Meinungsumfrage von „infratest-dimap“ vorgerechnet, wegen der Überhang- und Ausgleichsmandate werde es im 20. Deutschen Bundestag nicht 598, sondern 758 Mitglieder geben – 155 mehr als normal!

Sollte sich dieser gewaltige Aufwuchs an Mandaten bestätigt, lässt sich das neue Gesetz zur Änderung des Wahlrechts nicht mehr halten. In Italien hat der Gesetzgeber 2020 die Zahl der Ab­geordneten bereits um ein Drittel gekürzt. Bei knappen Mehrheiten könnten die Überhang- und Ausgleichsmandate sogar den Ausschlag bei der Kanzlerwahl geben.

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Es geschieht nichts: Ausgleich ohne Überhang?

Nikolas Löbel (CDU) hat sein Mandat im Bundestag niedergelegt. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte er sich für die Vermittlung des Ankaufs von Schutzmasken hohe Makler-Provisionen auszahlen lassen. Mit dem Rücktritt von Löbel ist jedoch die Sache keineswegs vom Tisch. Denn er ist 2017 in Baden-Württemberg im Wahlkreis 275 direkt gewählt worden. Sein Direktmandat im Bundestag ist nun vakant. Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 BWahlG soll der Sitz aus der Landesliste seiner Partei nachbesetzt werden. Weil Löbel jedoch aus der CDU-Fraktion ausgeschieden ist, und ursprünglich sein Mandat als parteiloser Abgeordneter weiterführen wollte, käme allein schon deshalb eine Nachfolge aus der Landesliste der CDU in Baden-Württemberg natürlich nicht mehr in Betracht.

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Die Mutter aller Überhänge: das Stimmensplitting

Insgesamt gaben 2017 etwa 3,85 Mio. Wähler ihre Erststimme für den gewünschten Wahlkreisbewerber ab. Sie wählten seine Partei aber nicht mit der Zweitstimme. Umgekehrt wählten 2,08 Mio. Wähler mit der Zweitstimme die gewünschte Partei, verweigerten aber dem von ihr aufgestellten Kandidaten die Erststimme. (Zum Rechengang vgl. „Ge­genkommentar“, 2018, Anhang, S. 110, Tabelle 2) Und dieses „Splitting“ genügte 2017 für 46 Überhänge und 65 Ausgleichsmandate.

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